Wie stellt man ein Schreiben rechtssicher zu?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Bote, Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein: Es gibt viele Wege, ein Schreiben zuzustellen. Doch nur drei Zustellungsarten stellen sicher, dass man den Zugang des Schreibens im Nachhinein gerichtsfest nachweisen kann. Diese sind:

1. Persönliche Übergabe und Quittierung.

Man kann den Empfänger bitten, den Empfang des Originals mit einer Unterschrift auf einer Abschrift gegenzuzeichnen. Man schreibt auf die Abschrift etwa: „Original persönlich erhalten am …“ und lässt den Empfänger dort unterschreiben.

2. Der Zugang per Boten.

Oder man stellt per Boten zu. Bote kann grundsätzlich jeder sein, der nicht Vertragspartei ist. Der Bote muss später bestätigen können, dass er ein bestimmtes Schreiben persönlich überreicht oder in den Machtbereich des Empfängers zugestellt hat, beispielsweise, indem er es in den Briefkasten wirft. Es empfiehlt sich, dass der Bote sich genau aufschreibt, wann er das Schreiben wie und wo eingeworfen hat. So vermeidet man Gedächtnislücken und Ungereimtheiten. Auch empfehlenswert: Ein Foto des Schreibens sowie Fotos davon, wie es eingetütet wird, und des Briefkastens beziehungsweise des Einwurfs – alle gern mit Datum, Uhrzeit, GPS-Daten. Je präziser, desto besser.

3. Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Auch das ist regelmäßig gerichtsfest: Man lässt ein Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen.

Alle anderen Zustellungsarten, ob per Post, Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein, sind und bleiben unsicher. In meiner über 20-jährigen anwaltlichen Gerichtspraxis habe ich es oft erlebt, dass die Zustellung per Einschreiben erfolgreich bestritten wurde, beispielsweise, weil der Empfänger vorgab, nur ein Blatt erhalten zu haben und nicht das zweite, das mit der Unterschrift.

Der Zugang eines Schreibens ist wichtig bei einer Kündigung im Arbeitsrecht oder im Mietrecht. Kündigungen scheitern oft am Zugang des Kündigungsschreibens; oder der fehlerhafte Zugang eines Schreibens liefert die Grundlage für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Mietvertrages.

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte sich umgehend an einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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