Wie zeige ich jemanden an und was passiert dann?

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Dies sei im folgenden in vereinfachter Form erläutert:

Wie erstatte ich Strafanzeige?

  • Salopp gesagt geht man einfach zur Polizei, schildert was passiert ist und teilt mit, dass man Anzeige erstattet wegen aller in Betracht kommender Delikte. 
  • Eine Strafanzeige kann nämlich jede Person aufgeben, die von einer Straftat weiß. Dabei ist es irrelevant, ob man selbst von der Anzeige betroffen ist oder nicht. 

Muss ich einen Strafantrag stellen und was ist das?

  • Bei bestimmten Delikten ist es gesetzlich geregelt, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Für die Verfolgung dieser Straftaten ist ein Strafantrag erforderlich. 
  • Der Strafantrag kann nur die durch die Straftat verletzte Person stellen. Dafür hat die Person drei Monate Zeit. Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme über Täter und Tat. Der Strafantrag kann bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft in schriftlicher Form eingereicht werden.
  • Für die Verfolgung der sonstigen Straftaten ist kein Strafantrag nötig. Die Erstattung der Strafanzeige ist ausreichend. 

Was genau ist denn eine Strafanzeige? 

  • Eine Strafanzeige ist die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei über einen Sachverhalt, der eine Strafbarkeit begründen kann. 
  • Diese Mitteilung kann jede Person machen. Es ist irrelevant, ob sie selbst betroffen ist oder nicht. 
  • Die Anzeige kann auch gegen Unbekannt erstattet werden.
  • Eine Anzeige muss nicht schriftlich erstattet werden, sie kann auch mündlich bei der Polizeidienststelle eingereicht werden.

Wie läuft das Strafverfahren dann ab?

  • Die Polizei reicht den Sachverhalt samt Anzeige und ggf. Strafantrag an die Staatsanwaltschaft weiter.
  • Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage zu erheben ist. Sollte dies der Fall sein, so wird Anklage vor Gericht erhoben und es kommt zu einer Hauptverhandlung.

Mein Rechtstipp an Sie:

Wenn Sie von einem strafbaren Sachverhalt wissen und diesen anzeigen möchten, können Sie einfach die Polizei aufsuchen. Wenn es kompliziert ist, rate ich immer dazu, die Anzeige über einen Strafverteidiger einzureichen. Denn manchmal belastet man mit einer Strafanzeige auch sich selbst oder hat mit einer Gegenanzeige zu rechnen, z. B. wegen falscher Verdächtigung. Das ist jedoch kein Grund, keine Anzeige zu erstatten. Gehen Sie auf Nummer sicher und besprechen das „ob“ und „wie“ mit einem Strafverteidiger.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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