Wieder einmal: Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde wieder einmal eine Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage:

In der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage wird zunächst ausgeführt, dass die BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Inhaberin der Marken „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“ sei. In diesem Zusammenhang wird auf die überragende Verkehrsgeltung und Bekanntheit der Marken hingewiesen.

Im Weiteren wird auf ein konkretes Angebot des angeschriebenen privaten Verkäufers bei eBay verwiesen, in dem die geschützten Marken verwendet werden, ohne dass dem zugestimmt worden sei. Insoweit stehe der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum. Deshalb wird dem angeschriebenen Verkäufer unter Fristsetzung die Möglichkeit gegeben, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marken für das angebotene Produkt ableitete.

Worum es bei einer Berechtigungsanfrage geht:

Anders als bei einer Abmahnung wird mit einer Berechtigungsanfrage lediglich auf das Bestehen von Rechten hingewiesen, ohne dass bereits Ansprüche geltend gemacht werden.

Eine Berechtigungsanfrage erfolgt nach meiner Erfahrung somit häufig,

  • wenn ein Sachverhalt unklar ist und zunächst aufgeklärt werden soll oder
  • wenn ein Rechteinhaber zur Wahrung seiner Interessen einen Warnschuss abgeben möchte, weil daraufhin bereits mit einem Einlenken des Gegners zu rechnen ist und unnötige Kosten für den Gegner aus Image-Gründen vermieden werden sollen.

Meine Einschätzung: 

Das Vorgehen von Sportvereinen gegen die Anbieter von Fan-Artikeln ist ein zweischneidiges Schwert. Dies gilt insbesondere, wenn gegen Verkäufer auf Online-Marktplätzen vorgegangen werden muss. Häufig treten die Verkäufer als private Verkäufer auf, obwohl ihre Angebote aufgrund des Umfangs der Angebote und Verkäufe rechtlich bereits als gewerbliche Angebote zu bewerten sein können, sodass bei einer unzulässigen Nutzung von Marken ein Vorgehen im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung in Betracht käme. Eine markenrechtliche Abmahnung wäre allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, was gerade bei einem Vorgehen gegen mutmaßliche Fans verschiedene Risiken birgt.

Sofern Sie eine entsprechende Berechtigungsanfrage erhalten, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen können.

Produkte, die mit den Marken und Logos von Sportvereinen verziert sind, können aus Sicht der angesprochenen Kunden den Eindruck vermitteln, es würde sich um lizenzierte Merchandise-Artikel handeln. Da den Sportvereinen durch den Vertrieb nicht lizenzierter Merchandise-Artikel Einnahmen entgehen, gehen die Sportvereine gegen Angebote solcher Artikel vor.

Meine Empfehlung:

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um unnötige und teure Weiterungen zu vermeiden.

Sie haben auch ein Schreiben mit einer Berechtigungsanfrage erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben mit einer Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH erhalten haben, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. 

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen meiner Beratung auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Berechtigungsanfragen und Abmahnungen. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Beiträge zum Vorgehen von Sportvereinen gegen die unberechtigte Nutzung von Marken und anderen Kennzeichen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-1-fc-nuernberg-ev-ueber-die-kanzlei-von-appen-jens-erhalten_156570.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-hsv-fussball-ag-ueber-die-kanzlei-von-appen-jens-legal-erhalten_155485.html



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema