Windreich AG Anleihegläubigerversammlung in Esslingen

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Auf der vom Amtsgericht Esslingen durchgeführten Versammlung zur Wahl des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz am 13. Januar 2014 führte der Insolvenzverwalter aus:

Es gebe ca. 33 Projektgesellschaft nach der Konzernstruktur der insolventen Windreich GmbH. Die Windreich GmbH hatte die Funktion einer Holding. Sie machte die Finanzierung. Es beständen 20 Projektgesellschaften, an 13 weiteren besteht eine mittelbare Beteiligung.

Bei der Global Tech 1 gebe es 80 Windkraftanlagen auf See. Die Stromproduktion stehe unmittelbar bevor. Der Unternehmenswert sei hier mit in einer 300 Millionen € angegeben, sei aber unsicher. Hier könnten 60 Millionen € reinkommen.

Die Gesellschaften hätten sich nicht selbst finanzieren können. Es sei eine so genannte „Top-down-Finanzierung" gewesen. Das Geld sei von der Muttergesellschaft gekommen. Die insolvente Muttergesellschaft Windreich GmbH finanzierte die Projekte auf dem Meer.

Die Genehmigungsverfahren laufen bei den Projekten Austerngrund, Bright Power usw. Teilweise handelt es sich um solche in militärischen Verbotszonen, die noch aufgehoben werden müssten.

Der Vermögensstatus sehe wie folgt aus:

  • 300 Millionen Euro Verbindlichkeiten
  • Gesellschaftsinterne Verbindlichkeiten 2,8 Millionen
  • Bankverbindlichkeiten 100 Millionen
  • Anleihen 120 Millionen
  • Lieferungen und Leistungen 13 Millionen
  • Darlehen 81 Millionen
  • Arbeitnehmer 0,5 Millionen.

Nicht mitgezählt seien die Haftungsübernahmen innerhalb der Gesellschaft.

Zu MEG 1: Ausgegangen werde hier von einem Umsatzpotenzial in Höhe von 100 Millionen €. In vielen Fällen konnten die Verträge und Haftungsübernahme noch nicht klar zugeordnet werden. Diese Lage müsse bereinigt werden. Es gebe hier erhebliche Unsicherheiten. Es bestehe ein erheblicher Finanzbedarf, ohne Geld helfe auch hier ein Insolvenzplan nichts. Es gebe keine aussagekräftige Buchhaltung und kein Controlling.

Die Eigenverwaltung sei ohne jede Vorbereitung beantragt worden. Es wäre eine Flucht in die Eigenverwaltung gewesen. Es lagen ein Antrag auf Eigenverwaltung und ein Fremdantrag auf Regelinsolvenz vor.

Es wurde Insolvenzgeld beschafft. Es wurde ein Massedarlehen in Höhe von 4,1 Millionen € aufgenommen.

Zur Konzernstruktur: Hier seien keine klaren Strukturen und auch keine klaren Haftungsregelungen vorhanden gewesen. Wesentliche Vermögensteile unterlägen nicht dem direkten Zugriff des Insolvenzverwalters.

Ein Großteil der Forderungen richte sich gegen das Konzernunternehmen der Balz-Gruppe. Hier sei Kooperation signalisiert worden.

Darlehensforderungen beständen in Höhe von 192,1 Millionen € gegen verbundene Unternehmen. Eine Kapitalerhöhung sei angefochten worden. Im Falle einer Einigung wären auch hier 10 Millionen € Zufluss möglich. Eine D&O-Versicherung bestehe in Höhe von 2,5 Millionen €. 1,6 Millionen € seien in bar vorhanden gewesen.

Es bestehe die Möglichkeit des Gesamterhalts, der Teilliquidation und der Gesamtliquidation. Ein Gesamterhalt komme nur in Betracht, wenn die Liquidität gesichert sei. Wenn sich für MEG 1 und Global Tech 1 kein Gesamtinvestor finde, dann sei das Verfahren mit viel Zeitaufwand für die Verwertung verbunden.

Ein Insolvenzplan aller Gläubiger sei auch möglich. Die Gesamtforderungen würden dann in Eigenkapital verwandelt werden. Bei Zustimmung sei jede Gestaltung denkbar.

Im Rahmen eines Insolvenzplanes, für den sich die meisten aussprachen, sei angedacht, die Teile des Vermögens aus dem Konzernverbund Balz der Unternehmensmasse zuzuführen. Wie gesagt, habe der Insolvenzverwalter hierauf sonst keinen direkten Zugriff.

Herr Rechtsanwalt Nieding, F.a.M., und Herr Frank Günther wurden zu gemeinsamen Vertretern für jeweils zwei Anleihen gewählt.

Die Anleihe CRMQ 7 hatte einen Umfang von 50 Mio. Euro, die Anleihe H 3 V 38 hatte ein Volumen von 75 Mio. Euro, die Anleihe CRM R 5 wies 22 Mio. Euro aus. Die Anleihe CRM P 9 umfasste 1,6 Mio. Euro.

Zur genauen Quote konnten Angaben nicht gemacht werden. Ein Insolvenzplan hat bei korrekter Ausgestaltung den Vorteil rascher Zahlungsfristen. Die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten mehrere Anleihegläubiger in der Angelegenheit Windreich GmbH. Eine Interessengemeinschaft, in der sich Betroffene unverbindlich und kostenfrei unterrichten können, ist die geeignete Plattform. Anleihegläubiger können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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