Wirtschaftsprüfergesellschaft wegen fehlerhafter Testate bei Schuldverschreibungen verurteilt

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht Fürth hat am 15.08.2014 über das Vermögen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CREA GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, Aktenzeichen IN 300/14. Die Forderungen müssen bis zum 25.09.2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich angemeldet werden. 

Die CREA GmbH hatte Testate für fehlerhafte Bilanzen in den Prospekten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG für die Emission von Schuldverschreibungen erteilt. Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG hatte Schuldverschreibungen nach dem Ponzi-System (Schneeballsystem) herausgegeben. 

Die CREA GmbH hat nach drei Urteilen, in der sie in Anspruch genommen wurde, Insolvenzantrag gestellt. Es war eine Verurteilung durch das Landgericht Leipzig aus § 826 BGB in diesen drei Fällen wegen insgesamt 25.000 Euro erfolgt. Die Urteile waren durch die Kollegen Resch, Berlin, erstritten worden. Mehrere hundert anhängige Verfahren vor dem LG Leipzig dürften nach Eröffnung des Verfahrens unterbrochen sein. 

Im weiteren Verfahren bietet sich eine Fülle von praktischen Möglichkeiten an. Vieles wird im wesentlichen davon abhängen, ob der Insolvenzverwalter die Verfahren aufnimmt oder nicht. Im Falle des Bestreitens der Forderungen muss die Zahlungsklage auf eine Feststellungsklage umgestellt werden. Es ist zu hoffen, dass weitere Konsultationen in der festgefahrenen Diskussion mit der Versicherung der CREA GmbH und dem Insolvenzverwalter zu einer Lösung führen werden. Mit einem Abschluss der aufwändigen Einzelfallprüfungen dürfte vor 2016 nicht zu rechnen sein. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken

Beiträge zum Thema