Wirtschaftsstrafrecht

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Wirtschaftsdelikte sind strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten begangen werden. Jährlich werden mehr als 50.000 solcher Wirtschaftsstraftaten registriert, und ihre Zahl nimmt stetig zu.


Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die darauf abzielen, strafbares Verhalten im wirtschaftlichen Kontext zu verhindern und zu ahnden. 

Beispiele für solche Wirtschaftsstraftaten sind:


- Betrug (§ 263 StGB)

- Untreue (§ 266 StGB) 

- Bestechung (§ 299 StGB)

- Geldwäsche

- Urkundenfälschung

- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

- Insolvenzverschleppung (§ 283 StGB)

- Insiderhandel


Die Täterinnen und Täter verstoßen dabei gegen wirtschaftsrechtliche Vorschriften, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen oder ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern.



Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich somit mit spezifischen Delikten im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittelständische Unternehmen und Privatpersonen.


Wirtschaftsstraftaten können für den Täter schwerwiegende Folgen haben. Um sich gegen mögliche Vorwürfe im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts angemessen verteidigen zu können, ist eine kompetente rechtliche Beratung durch erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unerlässlich.


Im Wirtschaftsstrafrecht ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen relevant. Neben den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB) spielen auch andere strafrechtliche Nebengebiete, wie z.B. das Steuerstrafrecht, eine große Rolle. Eine fundierte Kenntnis dieser Vorschriften ist für eine optimale Verteidigung der Mandantinnen und Mandanten Voraussetzung.


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