Wissbergholding – Vorsicht

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Über die Webseite wissbergholding.ch werden Anlegern u. a. Anlagen in Form von Fest- und Tagesgeldern angeboten.

Auf der Webseite wird damit geworben, dass man bei Wissbergholding überzeugt sei, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, am Markt der Wirtschaft teilzunehmen und tolle Erfahrungen sammelt und der einfache und schnelle Zugang durch ausgebildete und hochqualifizierte Verwalter unterstützt würde, die einem sogar Arbeit abnehmen können.

Weiterhin wird dargestellt, dass man die Vermögensverwaltung neu definiert habe und man feststellen werde, dass man anders ist als andere und man genau deshalb langfristig mit Wissbergholding zusammen arbeiten würde.

Hinsichtlich von Anlagen in Form eines Festgeldes wird aktuell ein Zinssatz von 3,55 % angeboten.

Gründe für Vorsicht 

Auf der Webseite ist kein rechtsverbindliches Impressum angegeben, so dass sich keine Rückschlüsse auf die Verantwortlichen bzw. Betreiber ergeben.

Die Domain der Webseite wurde erst in 2023 registriert. Unter der auf der Homepage angegebenen Adresse in Luzern gibt es zwar eine Wissbergholding AG. Die Gesellschaft Wissbergholding AG ist aber laut dem Handelsregister in der Schweiz in Liquidation. Es stellt sich daher die Frage, warum eine in Liquidation befindliche Gesellschaft Anlegern Kapitalanlagen anbietet. Es handelt sich offenbar um einen Namensmissbrauch.

Schließlich hat die Wissbergholding auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Keine Erlaubnis der BaFin für Fest- und Tagesgelder 

Soweit Anlagen in Form von Fest- oder Tagesgeldern offeriert werden und versprochen wird, dass zur Verfügung gestellte Kapital unbedingt zurückzuzahlen, stell dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Für das Betreiben eines Bank- bzw. Einlagengeschäfts ist aber eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Eine derartige Erlaubnis besitzt die Wissbergholding nicht.

Auf der Webseite wird auch eine Vermögensverwaltung angeboten. Dabei handelt es sich aber auch um eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch dafür ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, die, soweit bekannt, nicht vorhanden ist.

Optionen für Anleger der Wissbergholding 

Sofern Anleger bei der Wissbergholding eine Fest- oder Tagesgeldanlage abgeschlossen haben und dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft darstellt, das ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wird, kann sich für einen Anleger sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG durchsetzen lassen.

Auch im Falle einer unerlaubten Vermögensverwaltung kann ein Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG bestehen.

Anleger, die Kapital bei der Wissbergholding investiert und Schwierigkeiten haben, ihr eingezahltes Kapital bei Fälligkeit nicht zurückzuerhalten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 02.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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