Fastforextradelab – Vorsicht!

  • 3 Minuten Lesezeit

Über die Webseite fastforextradelab.com soll für Anleger ein Handel in Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s) und Forex-Anlagen möglich sein.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass seit 2016 die Kunden an erster Stelle stehen und man seit mehr als fünf Jahren die Kunden stärken würde, in dem man ihnen hilft, die Kontrolle über ihr Finanzleben zu übernehmen.

Weiterhin wird dargestellt, dass durch die Kombination leicht verständlicher Informationen mit umsetzbaren Erkenntnissen das Unternehmen dazu beitragen würde, dass der Markt weniger einschüchtert und zugänglicher erscheint.

Hohe Risiken bei Anlagen in Differenzkontrakten (CFDs)

Der Handel mit sog. CFDs ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFDs (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFDs leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFDs abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFDs sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Auch hohe Verlustrisiken bei Forex-Anlagen 

Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne aber aufgrund einer Hebelwirkung auch hohe Verluste erzielt werden.

Weitere Aspekte zur Vorsicht 

Für das Angebot für Anlagen in Form von Differenzkontrakten und für Forex-Anlagen verfügen die Betreiber von Fastforextradelab, soweit bekannt, über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Auf der Webseite wird auch keine Betreibergesellschaft genannt und es ist auch kein Impressum vorhanden, aus dem sich etwa die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft ergeben würden.

Möglichkeiten für Anleger von Fastforextradelab

Soweit Forex-Anlagen in Deutschland offeriert werden, handelt es sich nach unserer Meinung um ein Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wenn dafür keine Erlaubnis der BaFin besteht, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darstellen lassen. Der Schadensersatzanspruch ist sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch gegen deren verantwortliche Personen gerichtet.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind denkbar, insbesondere etwa, wenn im Handelskonto dokumentierte Guthaben nicht ausbezahlt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits die Interessen zahlreicher Anleger gegenüber zahlreichen Handelsplattformen, die derartige Anlagen anbieten.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 23.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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