Wohnfläche ohne Angabe im Mietvertrag nur ausnahmsweise verbindlich vereinbart

  • 1 Minuten Lesezeit

Ist im Mietvertrag keine Wohnfläche genannt, deutet dies darauf hin, dass der Vermieter hierzu keine verbindlichen Zusagen machen will. Eine konkludente Vereinbarung über die Wohnfläche kommt in diesem Fall nur zustande, wenn weitere Umstände hinzukommen.

Sachverhalt:

Die Mieterin einer Wohnung in München verlangt die Rückzahlung von Miete. Sie hatte die Wohnung zum 1.12.2011 gemietet. Im Mietvertrag ist keine Wohnfläche angegeben. Es ist eine monatliche Kaltmiete von 2.450 Euro vereinbart.

Auf die Wohnung war die Mieterin durch eine Anzeige im Internet aufmerksam geworden. Darin war die Wohnungsgröße mit ca. 164 Quadratmetern angegeben. Bei einer Besichtigung gab der Makler die Größe mit 164 Quadratmetern an, während in einem Grundriss, den er übergab, eine Fläche von 156 Quadratmetern genannt ist.

Tatsächlich hat die Wohnung nur eine Fläche von 126 Quadratmetern, wie ein von der Mieterin nach dem Einzug beauftragter Architekt festgestellt hat. Die Mieterin war der Meinung, dass sie nur eine geminderte Miete wegen der Wohnflächendifferenz schulde und forderte für die bereits bezahlten Monate Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete in Höhe von 6.642 Euro sowie für die Zukunft die Feststellung, dass nur eine geringere Miete geschuldet ist.

Entscheidungsgründe:

Da im Mietvertrag keine Wohnungsgröße angegeben war, kann die Miete nicht gemindert werden. Eine Größenangabe des Maklers zählt hier genauso wenig wie die Wohnflächenangabe in einer Internetanzeige.

Ist im Mietvertrag keine Wohnungsgröße angegeben, müssen besondere Umstände hinzukommen, die darauf schließen lassen, dass die Parteien eine Vereinbarung über die Wohnungsgröße treffen wollten. Allein die Angaben des Maklers, dass die Wohnung mindestens die in seinem Inserat ausgewiesene Größe aufweise, ist keine der Vermieterseite zurechenbare Äußerung im Hinblick auf die Vereinbarung einer bestimmten Wohnungsgröße.

Vgl. hierzu AG München, Urteil vom 16.12.2013 - 424 C 10773/13.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Preiß

Beiträge zum Thema