WSW WohnSachWerte – Bei Mitgliedern der Genossenschaft klingeln die Alarmglocken

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Anleger und Genossen der WSW WohnSachWerte eG sind alarmiert. Die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ermittelt u.a. wegen Betrugsverdachts. Wie sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz Ende März mittteilte, ermittelt sie gegen acht Personen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie der Untreue bzw. der Beihilfe.

Rund 12.000 Anleger sind Mitglieder der Wohnbaugenossenschaft. Sie konnten sich u.a. über ihre vermögenswirksamen Leistungen beteiligen und müssen befürchten, dass ihr Geld nie für den Zweck der Genossenschaft, in erster Linie die Anschaffung von Immobilien, verwendet, sondern zweckentfremdet wurde und sich die beschuldigten Personen mit dem Geld bereichert haben. Die WSW WohnSachWerte hat offenbar auch über die inzwischen abgeschaltete bzw. im Wartungsmodus befindliche Webseite „Förderhelden“ Mitglieder geworben.

Laut Pressemitteilung des Staatsanwaltschaft stehen die Beschuldigten unter Verdacht, „seit 2018 durch Täuschung bei der Akquirierung von Neumitgliedern die Überweisung sog. vermögenswirksamer Leistungen an die Genossenschaft erwirkt zu haben.“ So sollen Anleger rund 7 Millionen Euro investiert haben. Mit dem Geld wurden aber offenbar keine Immobilien gekauft.

Bei einer groß angelegten Razzia in bundesweit über 30 Objekten am 22. März 2022 wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zudem wurden im Zuge der Ermittlungen mehrere Fahrzeuge, hochwertige Uhren, Bargeld und Kryptowährungen sichergestellt. Drei der beschuldigten Personen sitzen in Untersuchungshaft.

Angesicht der aktuellen Entwicklung und um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Genossen der WSW WohnSachwerte ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. „In Betracht kommt u.a. die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft, da die Genossen offensichtlich getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die sofortige Kündigung kann auch im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz der Genossenschaft wichtig sein. Das gilt besonders für Ratenzahler. Von ihnen könnte der Insolvenzverwalter die ausstehenden Beiträge in voller Höhe einfordern. „Ist die Insolvenz erst eingetreten, ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Daher sollte jetzt schnell gehandelt werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Neben der außerordentlichen Kündigung können Genossen auch prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. Ansprüche können z.B. gegen Anlagevermittler entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen der WSW WohnSachwerte entstanden sein.

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