Maro Genossenschaft stellt Insolvenzantrag

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Die Maro Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und das Amtsgericht München hat diesem Antrag am 27.03.2024 stattgegeben. 


Risiko Genossenschaft

Damit ist nun erneut eine Genossenschaft in Not geraten. Rund 2100 Mitglieder der Maro Genossenschaft haben für über 20 Mio. EUR Genossenschaftsanteile erworben, um deren Rückzahlung sie nun bangen müssen.

Die Anzahl der Genossenschaften, die Kapital bei Anlegern einwerben und in wirtschaftliche Schieflage geraten ist deutlich angestiegen. Die Stiftung Warentest „FINANZTEST“ warnt daher seit Jahren vor unvorteilhaften oder unsoliden Angeboten. Dabei ist die fehlende oder verspätete Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ein schlechtes Zeichen und hat bei der Stiftung Warentest mitunter dazu geführt, solche Genossenschaften auf die Warnliste aufzunehmen. 


Gründe für den Insolvenzantrag der Maro eG

Wesentliche Ursache für den Insolvenzantrag von Maro soll eine zurückgezogene Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham sein.

Die Maro Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen wurde am 13.12.2012 im Genossenschaftsregister eingetragen. Seitdem wurden nach Angaben auf der eigenen Webseite 21 Projekte gestartet und 246 Wohungen geschaffen. Derzeit verhandelt die Genossenschaft mit den Banken über eine dauerhafte Sanierung.

Die Genossenschaft hat zuletzt am 09.02.2023 einen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Bilanz für das Jahr 2021 wies einen Bilanzgewinn von 525 TEUR aus und Verbindlichkeiten von 57 Mio. EUR. Der Abschluss für das Jahr 2022 ist überfällig.


Maro Genossenschaftanteile gekündigt?

Besonders für Mitglieder, die bereits gekündigt haben und auf die Auszahlung ihres Genossenschaftsguthabens warten kommt der Insolvenzantrag ungelegen. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Bender rät allen Mitgliedern, die bereits gekündigt haben, rechtlichen Rat einzuholen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dafür eine kostenlose Ersteinschätzung eingerichtet, um betroffene Genossenschaftsmitglieder eine Erstauskunft geben zu können. Aber für alle anderen ist auch die Prüfung einer Kündigung und der Kündigungsfrist sinnvoll.


Warten auf Auszahlung?

Mitglieder, die bereits seit längerem auf eine Auszahlung ihres Guthabens warten, werden darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen die Genossenschaft innerhalb von drei Jahren verjähren können. Auch hier ist ein fachliche Ersteinschätzung sinnvoll, damit keine Frist versäumt wird.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


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