Wurstwelten – Ermittlungsverfahren anhängig!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wurstwelten – Ermittlungsverfahren anhängig!

Wie im Dezember 2017 aus einer Pressemeldung von Stiftung Warentest zu entnehmen (https://www.test.de/Dubiose-Geldanlagen-Wurstwelten-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-5260919-0/), ermittelt zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen die Unternehmensverantwortlichen.

Und wir sind der Meinung, dass folgender Tatverdacht insgesamt bestehen dürfte, wenn man verschiedene auch zum Teil nicht von offizieller Seite bestätigte Pressemeldungen berücksichtigt:

  • Es besteht unseres Erachtens der Tatverdacht, dass der Firmeninitiator Herr Rainer von Holst, auch Familienmitglieder im Rahmen eines ggf. gemeinschaftlich gefassten Tatplanes Anleger geworben worden waren, um unter Vortäuschung falscher Tatsachen Gelder zu erhalten. 
  • Dies, obwohl ggf. tatsächliche Chancen Gewinne zu erwirtschaften entweder weitaus niedriger waren, als dies unter Zugrundelegung der tatsächlichen Gegebenheiten der Firmenverhältnisse hätte erwartet werden können.

Man fragt sich, wie das Geld der Anleger dann wohl tatsächlich verwandt wurde. Ggf. geben ja Strafverfahren und deren Ermittlungsergebnis hierüber Aufschluss. Das ggf. das Geld nicht in dieses Unternehmen floss, halten wir ggf. für naheliegend.

Dabei wurden den Anlegern des Unternehmens Wurstwelten das Unternehmen selbst von Vertriebsmitarbeitern als sichere Geschäftsidee, das Unternehmen als erfolgreich, dargestellt. Damit war das Investment als angebliche Investition in Sachwerte mit hoher Sicherheit angeboten worden. 

Die Entgegennahme von Darlehen wurde im Fall der Wurstwelten GmbH schließlich als unerlaubtes Bankgeschäft von der Finanzdienstleistungsaufsicht verboten. Womit von vorneherein ein Anlagemodell verfolgt wurde, welches schlichtweg untauglich war, Gewinne für Anleger zu erwirtschaften.

Dabei war das Vertriebssystem gerade unter Einbindung der Internetseite des Bundes der Sparer (B.D.V.) auf Verbraucher ausgerichtet und unter Einschaltung von Vertriebsmitarbeitern der Sachwert Kontor beratend tätig geworden.

In Fällen unserer Mandantschaft wurde jedenfalls so agiert, dass durch unaufgeforderte Telefonanrufe Finanzdienstleistungstätigkeit angeboten wurde und zwar von Mitarbeitern des Bundes der Sparer. Hierbei ging es um die

- Überprüfung bestehender Versicherungsunterlagen und

- Optimierung bestehender Verträge für die Altersvorsoge bzw. sichere Vermögensbildung.

Letztendlich diente der BDS insoweit den Initiatoren der Vertriebsorganisation Sachwert Kontor, die Ihren Sitz an verschiedenen Städten in der BRD gehabt haben dürfte, dazu, arglosen Verbrauchern, die an die Kompetenz der selbsternannten Finanzdienstleiser geglaubt haben, verschiedene Produkte zu vermitteln.

Typischerweise firmierten die Mitarbeiter der Niederlassung in Augsburg ohne vollständigen Firmennamen, nur wer recherchierte, fand letztendlich das Unternehmen Sachwert Kontor Berlin GmbH, welches von einem gewissen J. Sowik gegründet worden war. Dieser soll schließlich ursprünglich wieder Kontakt zum Initiator Rainer von Holst gehabt haben und zwar über ein Unternehmen namens Firmenwelten. So schließt sich dann scheinbar der Kreis, der an der Kundenakquise beteiligten Initiatoren.

Betroffene Anleger sollten in jedem Fall die von Ihnen angeschafften Finanzdienstleistungen kritisch prüfen. 

Wurden auch Sie Opfer einer Falschberatung? Fragen Sie uns und übermitteln Sie uns vorab Ihre Vertragsunterlagen. Wir erteilen ein kostenfreies Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung, wenn wir die hierfür notwendigen Erfolgsaussichten erkennen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin J. Haas

Beiträge zum Thema