Zähringerplatz Konstanz: Rotlichtanlage misst fehlerhaft! Freispruch/Einstellung möglich.

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Einem Mandanten wurde vorgeworfen, am 17.05.2022 das Rotlicht der Lichtzeichenanlage am Zähringerplatz in 78467 Konstanz, Fahrtrichtung stadteinwärts missachtet zu haben. 


Die Mesststelle ist gerade für Ortsfremde ohnehin schon sehr unübersichtlich, da zwei Ampelanlagen im Abstand von ca. 40 Metern aufeinanderfolgen und zudem Ampeln für Busse und Radfahrer verwirren können.


Da der Mandant sich sicher war, die Ampel noch bei "Gelb" passiert zu haben, wurde auf meinen Antrag hin ein Sachverständiger mit der Überprüfung der Messung beauftragt.


Gutachter stellt falsche Zuordnung fest!


Der vom Gericht beauftragte Sachverständige der DEKRA Singen ist zum Ergebnis gekommen, dass der Schaltkreis einer anderen Lichtzeichenanlage mit dem Messgerät verbunden war, weshalb die Messung nicht mehr als standardisiert anzusehen war.

Das Amtsgericht Konstanz hat den Mandanten mit Urteil vom 05.06.2023 freigesprochen.


Messungen der Jahre 2022 und 2023 prüfen lassen!

Es ist daher zu empfehlen, sämtliche Messungen von Mai 2022 und Juni 2023 am Zähringerplatz überprüfen zu lassen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne!  Eine Wiederaufnahme des Verfahrens erscheint auch dann möglich, wenn kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Konstanz aus dem genannten Zeitraum eingelegt worden ist, schließlich sind nunmehr erhebliche neue Tatsachen bekannt geworden.


Abwendung eines Fahrverbots möglich!


Übrigens ist es wegen der Unübersichtlichkeit am Zähringerplatz auch unabhängig von der aktuellen Problematik schon häufig gelungen, Fahrverbote abzuwenden, da gerade bei langen Rotzeiten von  mehr als 3 Sekunden jeweils ein Augenblicksversagen geltend zu machen.


Somit existieren diverse Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung gegen Messungen der Ampeln am Zähringerplatz in Konstanz .

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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