Zinsskandal: Kontokorrent- und Dispozinsen häufig zu hoch abgerechnet

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Der Vorwurf ist eigentlich nicht neu: Aktuell prangern Kunden von Sparkassen und Volksbanken in einer aktuellen Reportage des ARD unter dem Namen „Der rote Riese zockt ab“ an, dass die beteiligten Institute die Dispo- und Kontokorrentzinsen nicht oder verspätet angepasst haben.

Enormer Schaden bei Bankkunden

Dadurch entsteht vielen Bankkunden ein erheblicher Schaden, weil die Banken zu hohe Zinsen mit Ihren Kunden abgerechnet haben. Dies ist möglicherweise auf einen einzelnen Monat gerechnet nur ein geringer zweistelliger oder dreistelliger Betrag. Rechnet man aber den Zinseszinseffekt hinzu und berücksichtigt eine mehrjährige Laufzeit, so können sich schnell Summen bis zu 100.000,00 Euro und mehr ergeben.

Rechtslage eindeutig

Dabei ist die Rechtslage eigentlich seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2009 eindeutig. Der bei Abschluss eines Kreditvertrages vereinbarte variable Anfangszins (oder Festzins) steht im Vergleich zu anderen Standardkrediten in einer bestimmten Relation. Diese Relation stellt das „Grundgefüge“ des Kreditvertrages dar.

Einseitige Zinsanpassungen dürfen die Zinskonditionen nicht in ihrem Grundgefüge verändern. Das sog. Äquivalenzgrundgefüge muss über die Vertragslaufzeit erhalten bleiben. Mit anderen Worten: Die einmal mit der Bank vereinbarte „Marge“ der Bank bleibt über die Vertragslaufzeit erhalten.

Dies kann für das Institut nachteilig sein, wenn sich ein entsprechender Referenzzins während der Laufzeit zugunsten des Kunden verändert. Die Bank muss dann den „nachziehen“ und darf dem Kunden den „vergünstigten“ Zins nicht vorenthalten.

Ausgangspunkt für die Bestimmung des vertraglichen Grundgefüges und die späteren Änderungen des Vertragszinssatzes ist ein bestimmter Referenzzins. Es muss sich hierbei um einen öffentlich zugänglichen Zinssatz handeln, welcher der jeweiligen Kreditart nahekommt und die Bank nicht einseitig begünstigt (BGHZ 158, 149, 158).

Bei Darlehen mit vereinbarten Zinsober- und Untergrenzen (sog. CAP-Darlehen), erfolgt die Anpassung innerhalb der vereinbarten Grenzen im gleichen Maße.

Zinsanpassungen gar nicht oder verspätet vorgenommen

Wertstellungen von Lastschriften, Gutschriften und Bareinzahlungen haben am Buchungstag zu erfolgen. Die Verschiebung der Wertstellung von zum Einzug gegebenen inländischen Schecks (nicht auf das eigene Institut bezogene Schecks) ist bis zu 3 Bankarbeitstage zulässig.

Als Kenngröße für Zinsanpassungen werden häufig Zinssatzänderungen mit dem EURIBOR-Dreimonatsgeld von 0,250 %-Punkten zum jeweiligen Monatssende genommen.

In der Praxis zeigt sich durch die Auswertung von Kreditsachverständigen, dass die Banken die erforderlichen Zinsanpassungen nicht oder nur ungenügend vorgenommen haben. Teilweise berechnete die Bank auch deutlich höhere Zinsen, als in den Kontoauszügen tatsächlich ausgewiesen werden.

Daraus resultiert häufig eine um mehrere Prozent-Punkte erhöhte Zinsmarge zu Gunsten der Bank.

Kunden haben Erstattungsanspruch

Aus diesen zu Unrecht erhobenen Zinsen und den durch die Bank dadurch gezogenen Nutzungen ergibt sich ein Erstattungsanspruch des Kunden. Je nach angesetztem Zins und Laufzeit ergeben sich erhebliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die betroffene Bank.

Dem Kunden steht regelmäßig ein Anspruch auf Rückbuchung, Berichtigung und Neuberechnung des Kontokorrentkontos/Dispokontos und Gutschrift der dem Konto zu Unrecht belasteten Beträge gegen die Bank zu.

In der Praxis stellen sich die Fälle häufig so dar, dass zunächst mithilfe eines Sachverständigen für das Kreditwesen eine Kontenprüfung stattfinden muss.

Der Sachverständige gibt dann regelmäßig auch für einen kleineren Geldbetrag Auskunft darüber, mit welchen Ansprüchen der Kunde grob rechnen kann. Erst wenn dies bekannt ist, bietet es sich an, ein ausführliches Gutachten in Auftrag zu geben.

In jedem Fall sollten sich betroffene Anleger oder Kreditnehmer an einen spezialisierten Anwalt wenden.

RA Werner Dillerup – Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB



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