Zinsswap (Swap, Swapvertrag, Spread Ladder Swap) - LG Stuttgart verurteilt LBBW nach Urteil des BGH
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Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap): Gerichte verurteilen LBBW zu Schadensersatz, gute Aussichten für Unternehmen und Kommunen nach dem Urteil des BGH zu Zinsswaps. Anwälte informieren.
Das Landgericht Stuttgart hat die Landesbank Baden-Württemberg zu Schadensersatz in Höhe von ca. 200.000.- € verurteilt, weil die LBBW ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt habe. Das LG Stuttgart nimmt in seinem Urteil Bezug auf das Verfahren zu Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) (BGH Az. XI ZR 33/10, Urteil vom 22.03.2011). Es führt aus, dass die LBBW eine andere Bewertung des Zinsänderungsrisikos vorgenommen habe, als sie gegenüber dem klagenden Unternehmen offengelegt hat. So hat die LBBW bei dem Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) nicht darauf hingewiesen, dass sie eine Marge von 1,95 % erhält und diese in den Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) eingepriesen war. Dadurch hatte der Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) von Beginn an einen negativen Marktwert. Ohne die Kenntnis des tatsächlichen anfänglichen Marktwerts sind aber eine anfängliche Bewertung und damit keine sachgerechte Anlageentscheidung möglich. Da die LBBW darauf bei dem Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) nicht hingewiesen hat, muss sie vollumfänglich Schadensersatz leisten. Der Unternehmer kommt daher, falls das Urteil rechtskräftig wird, ohne Schaden und Verlust aus der Anlage.
Das Urteil zeigt, dass die Rechtsprechung des BGH zu Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) durch die Untergerichte bereits beachtet wird und Anleger von Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) sehr gute Aussichten haben auf Schadensersatz.
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Anleger von Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) gegen Banken. "Durch das neue Urteil des BGH haben Anleger von Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) gute Aussichten, ohne Verlust und Schaden aus der Anlage rauszukommen. Anleger sollten nun aber reagieren.", teilt der ausschließlich im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Es droht die Verjährung von Ansprüchen, wenn nicht gehandelt wird.
Informationen finden Sie hier, Sie können sich unverbindlich telefonisch an uns wenden, wenn Sie Probleme mit Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) haben:
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Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
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