Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Vorteile und Nachteile im Vergleich

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Wer heiratet landet automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Per Ehevertrag kann man jedoch auch einen anderen Güterstand vereinbaren, zum Beispiel die Gütertrennung. Wie sich die Güterstände rechtlich und steuerlich unterscheiden und welche Regelung zu wem passt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zugewinngemeinschaft – Verfügungsbeschränkungen in der Ehe und Ausgleich bei der Scheidung

Die Zugewinngemeinschaft führt dazu, dass einige Verfügungen während der Ehe eingeschränkt sind. So kann ein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen weder über „Gegenstände des ehelichen Haushalts“ verfügen (selbst wenn sie ihm allein gehören), noch über sein Vermögen als Ganzes, was insbesondere beim Verkauf von Unternehmensanteilen oder Immobilien praktische Relevanz haben kann.

Das bedeutendste Merkmal der Zugewinngemeinschaft ist aber der Kassensturz bei der Scheidung, der sogenannte Zugewinnausgleich. Wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, schuldet die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleichsanspruch. Das wird in einigen Konstellationen als unfair empfunden und kann bei Unternehmern sogar die Existenz des Betriebes gefährden. Andererseits kompensiert er Nachteile, die ein Ehegatte erfährt, der dem anderen bei der Haushaltsführung und der Kindererziehung den Rücken freihält und damit auf den Aufbau eigenen Vermögens verzichtet.

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Gütertrennung – keine Ansprüche bei Scheidung und reduzierte Erbquoten

Wer im Scheidungsfall keinen Zugewinnausgleich wünscht kann per Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren. Dann gibt es während der Ehe auch keine Verfügungsbeschränkungen. Vor allem Unternehmer wählen gerne die Gütertrennung, häufig auch deshalb, weil sie sich im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, KG oder GbR zur Vereinbarung der Gütertrennung verpflichtet haben.

Ein weiterer Unterschied zwischen der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung liegt im Erbrecht. Die Erbquote des Ehegatten wird bei der Zugewinngemeinschaft erhöht. Hierdurch erhöhen sich auch etwaige Pflichtteilsansprüche des Ehegatten, falls man zugunsten der Kinder dessen Erbansprüche durch Testament beschneidet.

Die Gütertrennung hat jedoch einen entscheidenden steuerlichen Nachteil. Da sie den Zugewinnausgleich auch für den Fall ausschließt, dass die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Dadurch kann aber die Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer für den Zugewinn nicht in Anspruch genommen werden.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft – der maßgeschneiderte Kompromiss 

In der Gestaltungspraxis für Eheverträge hat sich daher die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft etabliert. Mit dieser kann der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen und für den Fall des Versterbens des Ehepartners aufrechterhalten werden. So kann man zum Beispiel Betriebsvermögen vor der Zerschlagung im Scheidungsfall schützen und gleichzeitig alle Steuervorteile wahren, wenn die Ehe bis zum Tod hält. Damit verbindet man die Vorteile der Zugewinngemeinschaft mit denen der Gütertrennung und schaltet die Nachteile aus.

Außerdem kann man mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft den Zugewinnausgleich bei Scheidung nicht nur pauschal ausschließen, sondern auch ganz individuell gestalten. Man kann etwa den Betrag deckeln oder auch bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt lassen.

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Güterstandsschaukel – von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und zurück

Eine sehr interessante Gestaltungsmöglichkeit ist der Wechsel des Güterstands während der Ehe. Bei der sogenannten Güterstandsschaukel wird die Zugewinngemeinschaft durch die Vereinbarung der Gütertrennung beendet und der bis dahin angefallene Zugewinnausgleichsanspruch (steuerfrei) erfüllt. Damit kann man Vermögen zwischen Ehegatten umverteilen, z.B. um es besser an Kinder weiterzugeben.

Anschließend kann dann wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft gewechselt werden. Neben steuerlichen Erwägungen kann die Güterstandsschaukel auch dazu dienen, Vermögen für den Haftungsfall zu schützen oder Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Diese Gestaltungen sind jedoch komplex und führen nicht in allen Konstellationen zum gewünschten Ziel.

And the winner is...

Beim Vergleich von Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft muss man also stets die konkreten Umstände einbeziehen. Schaut man sich die Vorteile und Nachteile des jeweiligen Güterstandes an, kommt man schnell zum Schluss, dass eine Kombination (modifizierte Zugewinngemeinschaft) oder auch das Zusammenspiel (Güterstandsschaukel) viel Möglichkeiten bietet.

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