Zurich Unfallversicherung erhöht Vergleichszahlung an Versicherte um Zwanzigfaches

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Die Zurich Unfall-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag um das 20-fache erhöht.

Unsere Mandantin verunfallte im Jahr 2021, als sie stolperte und sich hierbei einen Oberschenkelhalsbruch zuzog. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der Zurich Versicherung, wegen der sich aus dem Unfall ergebenden Invalidität. Das entsprechende Anspruchsschreiben füllte unsere Mandantin, weil sie dieses nicht in Gänze verstand, allerdings nicht vollständig aus.

Vorwurf der Zurich Versicherung

Die Zurich Versicherung nahm dies zum Anlass, ihrer Versicherungsnehmerin eine vorgebliche Falschbeantwortung des Leistungsantrages vorzuwerfen, rief diese daher telefonisch an, wies auf das vorgebliche Fehlverhalten hin, drohte zugleich mit der Kündigung des Versicherungsvertrages und bot als Abfindung eine Zahlung in Höhe von gerade einmal 1.000,- € an.

Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Unsere Mandantin machte daraufhin das einzig richtige und nahm dieses Angebot nicht an, sondern wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Vorgehensweise der Zurich Versicherung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Er wandte sich daher an die Versicherung und legte ausführlich dar, dass der Anspruch der Versicherungsnehmerin weiterhin in voller Höhe bestand.

Reaktion der Zurich Versicherung: Vergleich

„Die Zurich Versicherung holte hierzu erst selbst Rechtsrat ein und unterbreitete in der Folge ein großzügiges Vergleichsangebot, das das ursprüngliche Angebot um das 20-fache überstieg. Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil bereits nach wenigen Monaten eine Einigung erzielt und somit ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..


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