Zustellung von Paketen über DHL, Hermes, Amazon u. Co. – Regelungen in AGB von Paketdiensten teilweise unwirksam

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Zustellung von Paketen über DHL, DPD, Hermes, Amazon u. Co. – Regelungen in AGB von Paketdiensten teilweise unwirksam (Abstellgenehmigung, Weisung nach Übergabe Paket, Öffnung Paket)

Klage Verbraucherzentrale gegen AGB von Paketdienst:

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit seinem Ur­teil vom 07.04.2022 über die Klage einer Verbraucherzentrale entschie­den. Diese hatte geklagt, nachdem der Paketdienst nicht bereit war, bestimmte Klauseln in seinen AGB nicht mehr zu verwenden. Nach AGB-Recht ist eine Regelung in AGB´s (sog. Kleingedruckte) unwirksam, wenn sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Insgesamt ging es um 3 Klauseln.

Zustellung bei Erteilung einer Abstellgenehmigung:

In den AGB war geregelt, dass das Paket im Falle einer Abstellgenehmigung bereits mit der Ablage an der genannten Stelle als zugegangen gilt. Eine solche Regelung ist unwirksam. Der Verbraucher muss über die Ablage des Paketes und den Zeitpunkt der Abstellung informiert werden.

Weisungen des Versenders nach Übergabe des Paketes an den Paketdienst:

Zulässig ist es dagegen, dass der Paketdienst Weisungen des Versenders im Massengeschäft, also wenn eine Lieferung zu einem niedrigen Preis innerhalb einer kurzen Zeitspanne (z.B. innerhalb von 24 Stunden) zugesagt wird, nicht befolgen muss. Die Prüfung nachträglicher Weisungen bei einer Vielzahl von Absendern und Paketsendungen würde den Betrieb der Paketdienste und die Schnelligkeit der Lieferungen beeinträchtigen.

Recht des Paketzustellers, Paket bei Verdacht auf Verstöße zu öffnen:

Die Einräumung der Befugnis, Pakete bei Verdacht auf Verstöße gegen den Ausschluss bestimmter Waren von der Beförderung zu öffnen, verstößt gegen das Brief- und Postgeheimnis. Zwar gibt es gesetzliche Ausnahmen vom Postgeheimnis, die Regelung in den AGB ging aber zu weit.

Empfehlung:

Wenn Sie Fragen rund um Probleme bei der Zustellung von Paketen bzw. wegen verloren gegangener oder beim Nachbarn abgegebener Pakete haben – egal ob als Versender, Empfänger oder Nachbar –, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

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