Zwei bahnbrechende erste Urteile zum Dieselskandal Motor EA 288!

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 Zwei bahnbrechende erste Urteile zum Dieselskandal Motor EA 288!

Klar ist seit der BGH Entscheidung vom 25.05.2020, dass der VW-Konzern für den verbauten Motor EA189 Schadenersatz leisten muss.

Nunmehr haben zwei verschiedene Landgerichte  unabhängig voneinander bestätigt, dass dies auch für den Motor EA288 gilt.

Dies ist für viele Verbraucher eine echte Chance eine Klage mit Erfolg durchzuführen.

Zuerst hat sich das LG Offenburg mit Urteil vom 23.06.2020, Az. 3 O 38/18 dazu entschieden die Audi AG zur Rückzahlung des Kaufpreises zu verurteilen wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung.

Kurz darauf bestätigt dies nun auch das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 17.07.2020, Az. 11 O 190/18. Beide Gerichte gehen davon aus, dass auch der Motor Diesel EA 288 als unzulässige Abschaltvorrichtung einzustufen ist. Die Gerichte schließen sich mithin dem EUGH an, der bereits am 30.04.2020 in einem Gutachten beschrieben hat, dass sogenannte Thermofenster verbaut sind, die als temperaturabhängige Abschaltvorrichtungen als unzulässig einzustufen sind. Letztlich drosselt die verbaute Abschaltvorrichtung im EA 288 Motor auf dem Prüfstand den Stickoxidausstoß. 

Dieser Einschätzung der Generalanwältin folgen nunmehr die oben genannten Gerichte einschränkungslos ohne Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens.

Zahlreiche Modelle von Audi, Seat, VW und Skoda wurden seit 2015 mit diesen Motoren ausgestattet.

Gerne beraten wir Sie und setzten Ihre Ansprüche gegen den VW-Kontern durch.

Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB

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