Zwei Versionen Dieselskandal: Das Original und Reloaded

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Die Fachpresse redet durchgehend vom „Dieselskandal“ unter dem Dach des Volkswagenkonzerns – inhaltlich ist das falsch, denn es gibt im Grunde zwei offizielle Versionen des VW-Dieselskandals: Zum einen die Thematik rund um die 2,6 Millionen in Deutschland zu gelassen VW, Audi, Seat und Skoda mit einem EA189-Reihenvierzylinder-Diesel (TDI), zum anderen der maßgeblich von Audi zu verantwortende Skandal um den V6-TDI-Motor, der seit 2015 in der Schadstoffklasse „6“ SUV und Ober-/Mittelklasse-Limousinen von Porsche, Audi und VW antreibt.

Wo liegt der Unterschied? Der EA189-Skandal wurde ausgelöst durch die Entdeckung von Manipulationen am Abgassystem der TDI-Motoren. Die Software schaltete auf „Betrug“, sobald ein Prüfstand-Modus erkennbar wurde. In der Folge bestand der Motor alle Zulassungstest, obwohl im Realbetrieb der NOx-Ausstoß deutlich zu hoch ausfiel.

Die Auslöser des zweiten Skandals führten den Konzern in eine Sackgasse. Mit dem technischen Generationswechsel setzen die Entwickler des Nachfolgemotors EA288 und der V6-Motoren auf den sogenannten SCR-Katalysator, der mit Hilfe der Harnstoffeinspritzung niedrigste Grenzwerte einhalten sollte.

Experten wissen – und wussten schon damals: Zumindest in der ersten Generation war diese Technik nicht annähernd in der Lage, gesetzlich geforderte Ergebnisse zu erreichen. Wieder kam z. B. im A6, in allen Porsche-Dieseln und im Touareg Schummelsoftware zum Einsatz. Juristen wie Dr. Hartung gehen auch davon aus, dass die SCR-Technik auch im EA288 nicht ausreichend funktioniert und damit auch die VW-Massemodelle der jüngeren Generation vom Golf bis zum Bulli betroffen sind.

Rechtsanwalt Dr. Hartung von  www.pkw-rueckgabe.de: „Und das, obwohl VW-Chef Winterkorn sich gerade scheinheilig für die Verfehlungen der Vergangenheit entschuldigt hatte!“

Der Zeitstrahl – also die zeitliche Entwicklung – hat Folgen: Während im Dieselskandal „das Original“ nur noch in diesem Jahr Ansprüche gestellt werden können, bleibt betroffenen Besitzern jüngerer Fahrzeuge „Dieselskandal reloaded“ noch bis zu drei Jahre Zeit, das Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu fordern.

Dr. Hartung: „Betroffene müssen nur die Anspruchsgrundlage prüfen und sollten etwaige Verjährungsfristen von juristischen Experten prüfen lassen!“

Grundsätzlich gilt aus Sicht des Kooperationsanwalts der IG Dieselskandal: „Alle TDI der Volkswagen-Familie sind betroffen!“



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