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BGH: Bei arglistig falschen Angaben kann die Versicherung die Leistung verweigern
BGH: Bei arglistig falschen Angaben kann die Versicherung die Leistung verweigern
| 18.03.2014 von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
… Insbesondere verschwieg er psychotherapeutische Behandlungen. In einem weiteren Antragsformular wurden alle diesbezüglichen Fragen mit „nein” beantwortet. Gut ein Jahr später erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag, weil der Kläger …