Reinhardt ist eine internationale Kanzlei mit Büros in Stuttgart, New York und Denver (Colorado / USA). Im Ubrigen sind Partner von Reinhardt LLP überwiegend im US-Recht mit internationalen Bezügen tätig sowie als Solicitor in England und Wales zugelassen. Vornehmlich beraten wir mittelständische Unternehmen sowie gewerblich/freiberuflich tätige Personen auf folgenden Gebieten:
1. Gesellschaftsrecht (Kapital- und Personengesellschaften):
Planung, Strukturierung und Gründung einzelner Gesellschaften und ganzer Holdingstrukturen;
Firmengründung (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), Holding- und operativer Gesellschaften sowie Joint Ventures insbesondere im GmbH-Recht und Aktienrecht;
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (u.a. Entwurf / Änderung Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschaftssatzung);
Merger & Acquisition u.a. Verschmelzungen, Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (Asset Purchase / Share Purchase) und Desinvestment (eingeschlossen Due Diligence);
Geschäftsführer-, Vorstands- und sonstige Anstellungsverträge; sowie Vergütungen durch Beteiligung am Unternehmenskapital;
Gesellschafterstreitigkeiten- und ausstieg sowie Firmenauflösung.
2. Nationales/Internationales Handelsrecht und Vertragsrecht:
Handels- und Vertriebsrecht (insbesondere Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchise);
Forschungs- und Entwicklungsverträge, Werk-, Kaufverträge sowie Beratung bei Outsourcing Projekten und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB - Recht);
Technologietransfer Vereinbarungen und Know-how Schutz.
3. Softwarerecht, IP - Recht, IT - Recht und Neue Medien:
E-Commerce und Internetrecht (u.a. rechtliche Gestaltung und Überprüfung
von Websites und Webshops, Telekommunikationsrecht);
Gestaltung und Verhandlung von Software-, IT- und Lizenzverträgen;
Geltendmachung und Abwehr lizenzrechtlicher Ansprüche;
Lizenzrecht
Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (eingeschlossen
Abmahnungen/Unterlassungsverfügungen).
4. Internationales Recht:
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen mit ausländischen
Geschäftspartnern (Internationales Kaufrecht [CISG]);
Koordinierung und Unterstützung bei Auslandsprozessen;
Grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen;
Gründung und laufende Betreuung von Auslandsgesellschaften (hauptsächlich LLP / LLC / Corporation mit Bezug zum US - amerikanischem Recht / UK - Limited englisches Recht).
Die amerikanischen Anwälte und Partner der Kanzlei Reinhardt LLP halten für Firmen, die in die USA expandieren, verschiedene Service Pakete und Know-How bereit, damit Ihre Expansion mit einer zeitnahen sowie "schlüsselfertigen Übergabe und Adressierung möglichst aller relevanten Rechtsgebiete (einschließlich der Angelegenheiten: Mitarbeitervisum, Kontoeröffnung, transfer pricing issues)" abgerundet werden kann.