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Rechtsanwalt

Thomas Oster

Kanzlei Thomas Oster
Kanzlei Thomas Oster

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Seit über 30 Jahren können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen Rechtsanwalt Oster in allen Belangen des Erb- und Familienrechts eine fundierte Rechtsberatung bietet. Er setzt sich mit großem Engagement für Ihre Interessen ein, bevorzugt außergerichtliche Konfliktlösungen und präsentiert erfolgversprechende sowie maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Fall.

Herr Rechtsanwalt Thomas Oster

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Herr Oster absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und wurde 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Ein Jahr später gründete er seine eigene Kanzlei und trägt seit 1997 den Titel „Fachanwalt für Familienrecht" sowie seit 2009 den Titel „Fachanwalt für Erbrecht".


Erbrecht:

Fachanwaltlicher Rat zu allen erbrechtlichen Themen
Als Fachanwalt für Erbrecht hat sich Rechtsanwalt Oster ein profundes Fachwissen angeeignet, das er aufgrund von ständigen Fortbildungen vertieft. Darüber hinaus kennt er den aktuellen Stand der Rechtsprechung sowie Gesetzgebung im Erbrecht und ist deswegen für alle erbrechtlichen Anliegen der richtige Ansprechpartner. Er klärt Sie über die gesetzliche Erbfolge auf und unterstützt Sie, falls Sie selbst letztwillige Verfügungen treffen möchten. Rechtsanwalt Oster übernimmt für Sie die Gestaltung und Überprüfung eines Testaments oder Erbvertrages nach Ihren Wünschen. Wenn Sie eine Vermögensverfügung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vornehmen möchten, z. B. in Form einer Schenkung oder Vermögensübertragung, informiert er Sie ebenfalls über die steuerlichen Auswirkungen.

Auf der anderen Seite bietet er Ihnen eine fundierte Rechtsberatung, wenn Sie seinen fachlichen Rat bezüglich der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft benötigen. Er steht Ihnen im Erbfall auch als Testamentsvollstrecker sowie als Nachlassverwalter zur Verfügung und unterstützt Erben bei der Teilung des Nachlasses. Außerdem vertritt Rechtsanwalt Oster die Interessen von Pflichtteilsberechtigten, wenn diese ihren Pflichtteilsanspruch außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzen möchten.

Familienrecht:

Fachanwaltliche Rechtsberatung bei allen familienrechtlichen Anliegen
Rechtsanwalt Oster verfügt als Fachanwalt für Familienrecht sowohl über ein qualifiziertes Rechtswissen wie auch über eine langjährige Berufserfahrung in der Bearbeitung familienrechtlicher Belange. Er bietet Ihnen im Scheidungsverfahren eine umfassende Rechtsberatung zum Sorgerecht sowie Umgangsrecht und befasst sich u. a. mit der Beantragung einer einstmaligen Anordnung zur Herausgabe eines Kindes, falls ein Elternteil sein Aufenthaltsbestimmungsrecht durchsetzen möchte und der andere Elternteil die Herausgabe des Kindes verweigert. Im Falle einer Trennung oder Scheidung beantwortet er Rechtsfragen zum Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt) und unterstützt Sie bei der Wohnungszuweisung sowie bei der Hausratsteilung. Rechtsanwalt Oster vertritt Ihre Interessen auch bei der Vermögensauseinandersetzung, z. B. wenn es um die Aufteilung gemeinschaftlich geführter Spar- und Wertpapierkonten oder Immobilien, geht. Des Weiteren berechnet er Ihnen den Zugewinnausgleich, wenn Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, und informiert Sie zum Versorgungsausgleich.

Darüber hinaus bietet er Ihnen die Erstellung von Trennungsvereinbarungen bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen an, um teure Gerichtsprozesse zu vermeiden. Außerdem befasst er sich mit dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.


Parkplätze:

Parkplätze finden Sie in Kanzleinähe oder in den angrenzenden Nebenstraßen.

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