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MS

von M. S. am 13.02.2024 um 11:11 Uhr

Ruhig und besonnen ans Ziel
Familienrecht
Nach über 10 Jahren Familienstreitigkeiten und verschiedenen Anwälten und noch mehr Niederlagen vor den verschiedenen Instanzen wurde mir endlich mal Herr Stapf empfohlen. Den Ersttermin gab es zeitnah und sehr schnell hat sich Herr Stapf in meinen dicken Fall eingelesen. Prompt ging der Antrag bei Gericht ein und was soll ich sagen außer vielen lieben Dank Herr Stapf endlich wurde mein Sohn gehört und bekam nach über 10 Jahren das was er sich sehnlichst gewünscht hat (noch mehr Zeit mit Papa) und noch viel mehr.
Es ist immer gut wenn man keinen Anwalt braucht aber wenn dann Herr Stapf.
Lieber Herr Stapf,
Vielen lieben Dank besonders im Namen meines Sohnes für Ihre Hilfe.
Sie haben mir Familienrecht neu beigebracht vor allem die Erkenntnis, das man nicht alles was die Gegenseite abfeuert emotional, sonder wenn überhaupt dann nüchtern betrachten muss/kann.

Herzliche Grüße
Marc S. Stolz
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre sehr netten Worte und die Wertschätzung meiner Arbeit.
Unsere Zusammenarbeit war immer lösungsorientiert und immer auf den Fall bezogen.
Sie haben gewusst was für Ihren Sohn wichtig und notwendig ist und wir haben das gemeinsam hinbekommen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute.
RA Stapf
GU

von G. U. am 05.01.2024 um 12:44 Uhr

Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe RA Stapf in zwei Fällen, wie jeder mit meiner subjektiven und persönliche Opfer Rolle in meiner Sache aufgesucht. Mit seiner extremen Fachkenntnis und in der Tiefe der Sache zu bohren bleibt er zielstrebig daran aus subjektiver Denkweise kurz oder langfristig in die rechtliche Realität zu verhelfen. RA Stapf ist Ziel-und erfolgsorientiert. Ist der richtige Weg gefunden kann man mit ihm vertrauensvoll schrittweise zum Erfolg kommen. RA Stapf verdient großen Respekt und Vertrauen in die rechtliche Realität
Liebe Frau U.,
besten Dank für Ihre sehr freundlichen Worte.
Die doch sehr lange Zusammenarbeit war immer von großem Vertrauen geprägt und von der Tatsache, dass Sie für Ratschläge und Vorschläge immer offen waren und diese angenommen haben.
Jetzt endlich sind alle Familiensachen beendet.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
Mit besten Grüßen
Timo Stapf
FB

von F. B. am 17.08.2023 um 16:27 Uhr

Schlechte Erfahrungen in einem Sorgerechts- und Umgangsverfahren
Familienrecht
Ich kann den teilweise anonym auftretenden Vorrednern in allen genannten Kritikpunkten nur zustimmen. Persönlich habe ich sehr schlechte Erfahrungen in einem Sorgerechts- und Umgangsverfahren gemacht. Ich musste daher leider den Anwalt wechseln. Zwei unabhängige Fachanwälte bestätigen mir inzwischen, dass Herr Stapf sehr viel im Verfahren falsch gemacht hat. Auf völlig abwegige und unhaltbare Vorwürfe der Gegenseite reagiert er nicht. In der Anhörung wechselt er plötzlich aus unerklärlichen Gründen die vereinbarte Strategie und drängt mich grundlos den beabsichtigten Sorgerechtsantrag zurückzunehmen. Mein Eindruck: Er liest die Akten nicht und ist völlig unvorbereitet. Das hat mich ein horrendes Honorar gekostet, für nichts.

Mit freundlichen Grüßen
FB
Guten Morgen Herr Dr. B.,
immerhin weiß ich in diesem Fall mit wem ich es zu tun habe. Ihre Kritik kann ich aber nicht teilen.

Wie war die Ausgangslage?
- Nicht verheiratete Eltern von Zwillingen. Geburt im Juli 2022
- Keine Sorgerechtserklärung der Kindsmutter
- Wegzug der KM mit den Kindern zur Oma ms ca. 120 Km entfernt Ende
Juli 2022
- Nach Angaben des Kindsvaters Gefährdung der Kinder durch die KM
- Sorgerechtsantrag und Umgangsantrag Anfang August 2022.

Im Termin hat sich herausgestellt, dass weder das Jugendamt, noch die Verfahrensbeiständin noch das Gericht eine Bedrohungslage sehen.
Zu dem Zeitpunkt ist der Sorgerechtsantrag daher nicht mehr durchsetzbar gewesen.
Es wurde vor Gericht mit allen Beteiligten vereinbart, dass der Aufenthalt der Kinder im Haushalt der Mutter ist und dass die KE sich bei Gelegenheit mit dem gemeinsamen Sorgerecht befassen.
Zudem wurde eine kindgerechte Umgangsregelung mit allen Beteiligten getroffen.

Diesen Vereinbarungen haben Sie nach ausführlicher Beratung und Unterbrechung der Sitzung ausdrücklich zugestimmt. Was daran zu diesem Zeitpunkt falsch sein soll, erschließt sich mir nicht.

Ihre Kritik muss ich damit entschieden zurückweisen. Ich lese selbstverständlich immer die Akten und bin immer vorbereitet. Was denn sonst?

Was nach Beendigung dieser Verfahren bis jetzt passiert ist, weiß ich nicht, weil Sie keinen Kontakt mehr angenommen haben.

Es wäre sehr schön, wenn Sie unsere damalige gemeinsame Arbeit nicht schlecht reden und meine Arbeit nicht abqualifizieren. Das ist nicht Ihr Niveau und respektlos.

Zu den Gebühren:
Zu jeder Zeit herrscht aufgrund der getroffenen Honorarvereinbarung absolute Kostentransparenz. Die vereinbarten Fixkosten enthalten alle meine Tätigkeiten, also Schriftsätze verfassen, ausführliche Beratungen ohne zeitliches Limit, Fahrtkosten, Reise zu dem auswärtigen Gerichtsterminen.

Zusammengefasst hätte ich mir nach Beendigung der Verfahren im Oktober 2022 mehr Reflexion Ihrerseits gewünscht und mehr Respekt meiner Arbeit.

Da Sie jetzt einen oder mehrere Anwälte haben, hat sich die Ausgangslage nach Beendigung der Verfahren offensichtlich verändert. Da ich mit dem Fall nicht mehr beauftragt bin, kann ich über die nachfolgende Entwicklung nichts sagen.

Alles Gute für Ihre Kinder und für Sie
RA Stapf
KD

von K. D. am 13.01.2023 um 20:47 Uhr

Zugewinn / Scheidung / Unterhalt
Familienrecht
Herr Stapff ist mit abstand der schlechteste Anwalt dem ich persönlich begegnet bin.

Meine bisherige Anwältin habe ich aufgrund der Entfernung wechseln müssen. Schließlich bin ich auf diese Kanzlei gestoßen. Viel Trost und Hoffnung im Erstgespräch um Vertrauen aufzubauen und dann ging es nur noch ums abkassieren.
Zu dem Zeitpunkt lag mir gegenüber eine Lohnpfändung vor, ein halbes Jahr lang hat er auf meine Kosten die Gegenseite aufgefordert dies zu beenden da ich bereit war die Restschuld zu bezahlen. Dann kam es zu einer Überpfändung von fast 2.000 Euro. Mehrmals habe ich ihn Aufgefordert dagegen zu Klagen, er hat es um weitere 4 Monate verschoben und in dieser Zeit der Gegenseite ständig Fristen gesetzt die ihm nicht mehr Interessiert haben. Zusammenfassend hat er Inerhalb einem Jahr ca. 10-15 Briefe geschrieben und NICHTS erreicht.
Weder hat er den Pfändungstitel einhollen können noch die Überpfändung zurückhollen. Am Ende meinte er nur „es war nicht meine Schuld das sie gepfändet wurden“
Diese Aussage hat mich fassungslos gemacht.
Für eine Folgesache hatte er Unterlagen von mir benötigt, an zwei Terminen habe ich die Unterlagen dabei gehabt und auf dem Tisch vor Ihm liegen, alle notwendigen Unterlgen befanden sich in der Mappe, Anstatt die Unterlagen durchzuschauen und zu behalten wies er diese nur ab, und wollte zu bestimmten Stichtagen Auskünfte. Ein anderer Anwalt hatte 2 Stunden zuvor anhand der selben Mappe alle wichtigen Informationen rausgelesen und mich sehr professionell und ausführlich beraten können. Als ich ihm das erzählte sagte er nur „dann gehen Sie doch zu Ihm“

Für die selbe Folgesache habe ich ihn mehrmals gebeten eine gerichtliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen da sich meine Wirtschaftlichen Verhältnisse ernorm verschlechtert hatten, diese wies er mehrmals zurück und antwortete mit „ich bin Ihnen schon entgegen gekommen! Die Rechnungen müssen gezahlt werden“
wie abgehoben kann man nur sein..

Außerdem sind die Briefe und E-Mails von ihm meiner Meinung nach sehr unprofessionell und viel zu einfach.
Zudem beschäftigt er keine Sekretärin, Termine, Anliegen und Rückfragen müssen direkt über Ihn gemacht werden, schlecht wenn er ständig Gerichtstermine hat und unterwegs ist, dann hieß es oft rufen sie mich in einer Woche nochmal an.
Durch die pändlerei zwischen seinen zwei Standorten eine in Mannheim die andere in Künzelsau, ist er übrigens nicht oft anzutreffen gar zu sprechen.

Gegen diesen „Anwalt“ werde ich beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer einreichen.

Nun habe ich mein Mandat gekündigt, und bin in einer anderen Kanzlei von einem sehr netten und kompetenten Anwalt vertreten.
Guten Tag Herr Dagdelen.

Danke dass Sie mir hier die Gelegenheit geben auf Ihre Bewertung zu antworten.
Ich gebe Ihnen als früheren Mandanten genau einen Stern. Mehr geht leider nicht.

Im Übrigen haben Sie offensichtlich noch keinen neuen Anwalt gefunden, da der Anwalt Ihrer Frau mich heute angeschrieben hat.

Mit freundlichem Gruß
RA Stapf
RS

von R. S. am 22.08.2022 um 03:12 Uhr

Bester Mann
Familienrecht
Ich steckte in einer total verfahrenen, verzwickten Vermögensauseinandersetzung und beide Parteien hatten sich festgefahren. Über eine Internetrecherche fand ich dann Herrn RA Stapf. Bereits beim ersten Gespräch stimmte die Chemie und so übernahm von nun an RA Stapf die Sache. Emphatisch, symphatisch, klar in der Sache und seinen Aussagen, kompetent, hart und trotzdem lösungsorientiert. Nach ein paar Monaten war die Sache ein für alle mal erledigt und RA Stapf hatte eine vom Voranwalt völlig verkorkste Sache gerade gerückt. Nur zu empfehlen der Mann.
TB

von T. B. am 30.06.2020 um 08:43 Uhr

Erst Kontakt
Familienrecht
Herr Stapf ist ein sehr ruhiger unaufgeregter Anwalt. Dank seiner Art bin ich was das Thema Unterhalt und Scheidung betrifft ruhiger geworden und kann alles auf mich zukommen lassen.

Auch wenn nicht alles einfach wird fühle mich aktuell gut rechtlich beraten.

Ich hoffe auf eine weitere gute zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Berger
JO

von J. O. am 11.10.2018 um 19:30 Uhr

4.000,00 Euro Honorar zum Fenster rausgeschmissen
Familienrecht
Herr Stapf hat weder meine Gegenargumente in Form von mir exakt vorgelegten Schriftstücken gelesen, noch hat er sich ausreichend vorbereitet. Vor Gericht hat er nicht ein einziges Mal gegenargumentiert. Obwohl ich ihm ausreichend Gründe dafür vorgelegt habe. Er hat weder dem Gutachter noch der Vertretung vom Jugendamt Fragen zu deren Erörterungen gestellt. Dem ihm bekannten und wahrscheinlich befreundeten Gegenanwalt ist Herr Stapf in keiner Weise mit Gegenargumenten entgegengetreten. Obwohl dieser wegen meiner Umgangsformen dort argumentierte.
Wenn mir von der Gegenseite unberechtigter Weise Missbrauch in der Gesundheitsfürsorge wie auch im Umgangsrecht vorgeworfen wird, dann erwarte ich von einem Anwalt, dass er meine Interessen vertritt und diese Vorwürfe richtig stellt.
Das hat er nicht für nötig gehalten.
Herrn Stapf kann ich guten Gewissens NICHT weiterempfehlen. Siehe Überschrift zu Bewertung
Lieber Herr O.,
Sie haben leider bis heute nicht verstanden, dass es sich bei dem Verfahren um ein Sorgerechtsverfahren gehandelt hat, in dem die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Kindsmutter beantragt wurde.
Die Verhandlung und das eingeholte Sachverständigengutachten haben ergeben, dass dem Antrag der Mutter/ Exfrau nicht entsprochen wird.
Das Gericht hat aufgrund des eindeutigen Gutachtens, das Ihnen eine sehr gute Vaterrolle bescheinigt, die Antragstellerin gefragt, ob der Antrag zurückgenommen wird.
Da dies nicht gemacht wurde, wurde mündlich verhandelt. In dieser Verhandlung musste daher allein die Antragstellerseite argumentieren. Sie mussten gar nichts sagen.
Ihre grob falsche Bewertung und Einschätzung der Lage zeigt mir, dass Sie nichts verstanden haben und mir noch dazu diese unverschämte Bewertung angedeihen lassen. Meine monatelange intensive Arbeit mit Ihnen ziehen Sie in den Schmutz.

Mit freundlichen Grüßen
RA Stapf
DD

von D. D. am 30.05.2017 um 22:20 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Herr Stapf hat alles sofort und unkompliziert in die Wege geleitet! Der Scheidungsantrag wurde zeitnah bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht und nach vier Wochen bekamen wir schon eine Vorladung zum Scheidungstermin.

Herr Stapf ist sehr freundlich, kompetent und erklärt seine Vorgehensweise sehr genau!

Ich war sehr zufrieden und kann Herrn Stapf nur empfehlen!

Nochmals besten Dank!!!
MM

von M. M. am 07.03.2017 um 10:32 Uhr

Kindesumgang Sohn
Familienrecht
Herr Stapf hat und sehr gut über die Sachen informiert und war ständig erreichbar.
Auch nach der Verhandlung ist Herr Stapf da und fragt nach, ob die Termine stattfinden.
Ich kann Herrn Stapf nur weiterempfehlen.
Toller Anwalt.
BG

von B. G. am 09.02.2017 um 11:07 Uhr

Scheidung / Sorgerecht / Unterhalt
Familienrecht
Herr Stapf hat uns umfassend, kompetent und ausführlich beraten, war für jede Frage erreichbar, übernahm sämtlichen Brief- und Telefonkontakt der nötig wurde und war beim Gericht äußerst souverän und beruhigend. Ich kann Herrn Stapf vorbehaltlos empfehlen und danke ihm herzlich für alles.
Vielen Dank für Ihre sehr freundliche Bewertung.
Wenn ich Ihnen auf dem familienrechtlichen Gebiet nochmals helfen kann, melden Sie sich bitte.
Alles Gute für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
RA Stapf