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Rechtsanwalt

Uwe Foppe

Kanzlei Uwe Foppe
Kanzlei Uwe Foppe

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
CR
von C. R. am 24.11.2019 um 23:05 Uhr
Beratung Scheidung, Folgevereinbarung.
Familienrecht

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Mit der Annahme Ihres Mandats informiert Sie Herr Rechtsanwalt Foppe fachkundig und nachhaltig über Ihre Rechte und Ansprüche. Für ihn steht dabei die effiziente sowie schnelle Lösung Ihres Rechtsanliegens im Vordergrund, das er sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich kompetent vertritt. 


Rechtsanwalt Uwe Foppe

Fachanwalt für Familienrecht


Das Jurastudium absolvierte Herr Foppe an der Universität Bielefeld, wo er auch das zweite juristische Staatsexamen ablegte. Er ist seit 1992 Rechtsanwalt und erhielt den Zusatztitel Fachanwalt für Familienrecht im Jahr 2002. Im Juli 2015 gründete er die Bürogemeinschaft RAABE & FOPPE mit,
wo er noch heute Ihre Rechtsanliegen bearbeitet.


FAMILIENRECHT: ZUR PRÄVENTION VON SORGEN IM SORGERECHT

Das Familienrecht ist stets angesprochen, wenn es um die Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen geht, die durch eine Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie, Verwandtschaft oder durch eine Vormundschaft, Pflegschaft bzw. rechtliche Betreuung verbunden sind. Sollte ein Scheidungsverfahren in die Wege geleitet worden sein, unterstützt er Sie bei der Geltendmachung Ihrer familienrechtlichen Ansprüche etwa bezüglich des Kindesunterhalts, Sorgerechts oder Umgangsrechts.

VERTRAGSRECHT: VERTRAGLICH ABGESICHERT

Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei jeglichen vertragsrechtlichen Angelegenheiten mit juristischem Rat zur Seite steht? Dann haben Sie diesen Juristen in Herrn Rechtsanwalt Foppe gefunden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bietet er eine umfassende Beratung sowie Vertretung bei Ihren Vertragsanliegen. So können Sie ihn z. B. zur Prüfung, Gestaltung oder Anpassung von Vertragsklauseln, Vertragsmustern, Verträgen (Kaufverträge, Verkaufsverträge, Werkverträge usw.) oder allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuziehen.

STRAFRECHT: IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN

Besonders in einem Strafverfahren sollte nicht auf die Strafverteidigung durch Herrn Rechtsanwalt Foppe verzichtet werden, damit Ihre Interessen von ihm durchgesetzt werden können. Gerne erteilt er Ihnen rechtlichen Beistand, wenn Sie beispielsweise von einer Verhaftung, Wohnungs- oder Hausdurchsuchung betroffen sind. Anhand einer sorgfältigen Akteneinsicht prüft er den Sachverhalt und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien, damit Ihre Strafsachen (Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Mord, Tötung usw.) zu Ihren Gunsten vor Gericht gelöst werden können.


Kommen Sie vorbei:

Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 2, 5 und 10, um zu den Kanzleiräumlichkeiten zu gelangen (Ausstieg: Joliot-Curie-Platz).

Ihren Pkw können Sie in den umliegenden Straßen des Kanzleigebäudes parken.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Halleschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

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