3 Anwälte für Kinderlärm in Eschwege

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Rolf Momberg
Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Rolf Momberg
Kanzlei Peters und Dr. Momberg, Luisenstr. 23b, 37269 Eschwege 6851.5140398685 km
Recht erfragen - Recht erfahren - Recht bekommen
Erbrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Rolf Momberg – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kinderlärm in Eschwege
(27.04.2023) Sehr kompetent. Seit über 30 Jahren regelt er unsere Angelegenheiten und wir waren immer zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schomerus
Rechtsanwältin Sabine Schomerus
Kanzlei Peters und Dr. Momberg, Luisenstr. 23b, 37269 Eschwege 6851.5140398685 km
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Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Schomerus aus Eschwege ist Ihr kompetenter Partner vor Ort im Bereich Kinderlärm
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Fritz
Kanzlei Siegfried Fritz, Sonnenhügel 26, 37269 Eschwege 6848.5046107621 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Fritz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kinderlärm
(05.10.2022) Super zufrieden. Top Anwalt

Fragen und Antworten

  • Kinderlärm: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kinderlärm sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kinderlärm: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kinderlärm umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kinderlärm und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Eschwege?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Eschwege. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Eschwege zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Eschwege!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.