3 Anwälte für Integrationsbehörde in Gera

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Purle-Knöfel
Rechtsanwältin Anja Purle-Knöfel
Rechtsanwaltskanzlei Purle-Knöfel & Partner, Humboldtstraße 13, 07545 Gera 6991.2010690541 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Purle-Knöfel in Gera bietet Rat und Unterstützung im Bereich Integrationsbehörde
(01.03.2023) Sehr kompetente und allumfassende Beratung sowie wichtige Hinweise bezüglich meiner Fragen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Unger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht), Talstr. 11, 07545 Gera 6991.282178847 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Unger – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Integrationsbehörde in Gera
aus 45 Bewertungen Ein großer Dank an RA C. Unger. Mit hoher Kompetenz und Professionalität verhalf Sie mir zu meinem Recht. Ich wurde … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Integrationsbehörde gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)

Fragen und Antworten

  • Integrationsbehörde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Integrationsbehörde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Integrationsbehörde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Integrationsbehörde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Integrationsbehörde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Gera?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Gera. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Gera zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Gera!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.