2 Anwälte für Kontaktverbot in Karlsruhe

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Wirtz LL. M. (Essex)
Rechtsanwalt Dr. Georg Wirtz LL. M. (Essex)
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Wirtz LL. M. (Essex) ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kontaktverbot
aus 5 Bewertungen “ „Herr Dr. Wirtz hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Dieterle
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Dieterle
In Bürogemeinschaft mit RA Oliver Dausch und RAin Jutta S. Steiner., Herrenstraße 18, 76133 Karlsruhe 6868.7884882222 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lena Dieterle vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kontaktverbot vor Ort in Karlsruhe
aus 51 Bewertungen Vielen Dank für die Hilfe beim Verfahren! Ich konnte mich bei jeglichen Fragen an Frau Dieterle wenden und wurde … (16.05.2024)

Fragen und Antworten

  • Kontaktverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontaktverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kontaktverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontaktverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontaktverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Karlsruhe?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Karlsruhe. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Karlsruhe zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Karlsruhe!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.