3 Anwälte für Scheingeschäft in Potsdam

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
sehr gut
Kanzlei Sabine Veronika Berndt, Ahornweg 19, 14476 Potsdam 6960.2195318584 km
Wo andere aufhören, fangen wir erst an.
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Scheingeschäft
aus 34 Bewertungen Sehr professionelles Arbeiten, gute Kommunikation mündlich sowie schriftlich und überhaupt ein sehr nettes Team. Danke … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Lietzke
Streitbörger PartGmbB, Birkenstraße 10, 14469 Potsdam 6961.3797256605 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Scheingeschäft bestens vertreten mit Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Lietzke aus Potsdam
(29.05.2023) Wir waren mit der Abwicklung des Rechtsstreits rundum zufrieden. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwaltskanzlei Dutsch, Heinrich-von-Kleist-Str. 5, 14482 Potsdam 6964.7385866313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Dutsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Scheingeschäft
aus 6 Bewertungen Rechtsberatung ist am 21.02.2023 (20.02.2023)

Rechtstipps zum Thema Scheingeschäft von Anwälten aus Potsdam

Fragen und Antworten

  • Scheingeschäft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Scheingeschäft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheingeschäft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Scheingeschäft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheingeschäft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Potsdam?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Potsdam. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Potsdam zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Potsdam!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.