3 Anwälte für Zeugen in Schwabach

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Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht aus Schwabach gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Ich kann nur bestes berichten.Es wurde alles kompetent, schnell und immer mit guter Info zum Stand der Dinge erledigt. … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Hylla
Rechtsanwalt Manfred Hylla
Rechtsanwälte Feder & Kollegen, Nürnberger Str. 39 c, 91126 Schwabach 7014.91684494 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Hylla unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Zeugen
(15.05.2023) Als ich Herr Hylla und sein Team kontaktiert habe, merkte ich sofort, dass ich dort sehr gut aufgehoben war. Ein sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst-Anton Eder
Rechtsanwalt Ernst-Anton Eder
Gisela Schön und Ernst-Anton Eder Rechtsanwälte, Friedrichstr. 22, 91126 Schwabach 7015.1416423297 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst-Anton Eder aus Schwabach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zeugen

Fragen und Antworten

  • Zeugen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Schwabach?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Schwabach. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Schwabach zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Schwabach!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.