3.398 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwaltssozietät Dr. Dr. Lichtenberg & Kollegen, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3084120717 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert hat sich entschuldigt, denn er ist zu beschäftigt um sich um mein Anliegen zu … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Senger
Anwaltskanzlei Senger, Am Schwibbogen 2a/ Kreuzu, 59557 Lippstadt 6722.6925508247 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thorsten Senger
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kunert
Rechtsanwalt Florian Kunert
Rechtsanwälte Blum & Kölsch, Bundesallee 217, 42103 Wuppertal 6670.4835245644 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Florian Kunert für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
(29.09.2023) Anliegen konnten vorab bis zum weiteren Verlauf geklärt werden 😃
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Müller
Christopher Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lortzingstr. 7, 76437 Rastatt 6864.6201691124 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christopher Müller gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Christopher Müller und das gesamte Team! Ich habe kurzfristig einen Termin erhalten. Ich wurde … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rick Deschler
Rechtsanwalt Rick Deschler
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Rick Deschler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(21.05.2024) Ich kann Herrn Deschlar wärmstens empfehlen.Er hat mich in meinem Fall äußerst kompetent und erfolgreich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Bartelt
Rechtsanwältin Bianka Bartelt
KBP Rechtsanwälte, Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock 6814.0489340456 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Bianka Bartelt
aus 5 Bewertungen Die Kontaktaufnahme hier auf der Seite und die Terminvergabe bei Fr. Bartelt verlief sehr schnell und unkompliziert. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde
Dr.Wilde - Rasch Rechtsanwälte in Kooperation, Blütenweg 12, 06130 Halle (Saale) 6952.0701758835 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde
(19.04.2024) Wir würden kompetent, freundlich und mit einem sehr angenehmen Rechtsanwaltscharme beraten . Die Streitsache mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
Rechtsanwalt Gudrun Fuchs Kanzlei Fuchs, Maximilianstr. 14/ III, 93047 Regensburg 7100.1897991845 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
(21.08.2023) Meine Angelegenheit wurde von Rechtsanwältin Fuchs schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Şirin
Anwaltskanzlei Şirin & Kollegen, Weinbergstraße 19, 52531 Übach-Palenberg 6623.6747076544 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Şirin
(19.03.2024) Ich hatte Frau Sirin am 18.03.24 zum ersetnmal begegnet. Für das Ersten Gespräch Bewerte ich Ihrer Person und Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kunze
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Kunze
Hörhammer & Kunze Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Meddersheimer Str. 4, 55566 Bad Sobernheim 6779.0746242352 km
Ihre Spezialistin in Bad Sobernheim wenn es um Familien- und Erbrecht geht!
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Anke Kunze
aus 12 Bewertungen Wir würden jedem Frau Anke Kunze weiter empfehlen Super Anwältin. Sehr hilfreich (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
sehr gut
Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
Gorji Law, Lübecker Str 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mojdeh Gorji gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen اگر دنبال وکیل فارسی زبان که تو کارش صادق است و بسیار حرفه ای و با دقت کار می کنه هستیدفقط خانم گرجی رو بهتون پیشنهاد … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feiter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Frau Feiter, hat uns super vertreten! Fachlich sehr kompetent und eine unkomplizierte und zügige Abwicklung unseres … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stiller
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Stiller
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Stiller - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 26 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden, denn egal ob Fragen oder Informationen unsererseits, der Anwalt und sein Team war jederzeit … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Böke
Rechtsanwalt Matthias Böke, Königstraße 55, 30175 Hannover 6768.3015292415 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Böke
aus 9 Bewertungen Schnelle Rückmeldung, Verständnisvolle, Unbürokratische und ausführliche Beratung. Bis jetzt wurde auf alle Wünsche … (22.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Max Aden hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst, Friedrichstr. 29, 73033 Göppingen 6965.4414240076 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 188 Bewertungen Herr Canestrini hat super efficient mit Sparda Bank Göppingen verhandelt und den Betrag vom geplünderten Konto zurück … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schepperle
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schepperle
Rechtsanwälte Beuther & Kollegen, Hauptstr. 4, 73547 Lorch 6962.1660452769 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 11 Bewertungen Bei mir ging es um einen Unfall auf einem Radweg. Der Rechtsstreit ging über 2 1/2 Jahre, mit anfänglich schlechten … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.
VERNY & DAUSES Rechtsanwälte/Arbitrators, Bismarckallee 23, 14193 Berlin 6969.3739607575 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.
aus 54 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden mit Herrn Verny. Sein anwaltliches wie auch menschliches Feingefühl haben dazu beigetragen, … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Büttner
Rechtsanwalt Olaf Büttner
Kanzlei Rumph, Büttner & Trautmann, Ackerstr. 1a, 06842 Dessau-Roßlau 6946.9242529991 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Büttner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Burchard Prüser
Rechtsanwalt Burchard Prüser
Kanzlei Burchard Prüser, Homberger Str. 51, 47441 Moers 6628.5658729627 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Burchard Prüser bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(16.05.2024) Das war super Beratung. Bin sehr zufrieden. Vielen vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Raik Sollwedel
Rechtsanwalt Raik Sollwedel
Sollwedel Rechtsanwaltskanzlei, Berliner Str. 66, 13507 Berlin 6964.9487129732 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Raik Sollwedel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
(25.03.2020) Die Beratung hatte sich im Ablauf als richtig und kompetent bestätigt. In der Ruhe liegt die Kraft. Als Mandant …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
Kanzlei Dr. Ackermann, Ludwigstr. 159, 86899 Landsberg am Lech 7080.1494244912 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Pferderecht • Medizinrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 140 Bewertungen Die Kanzlei war gut vorbereitet und hat mich gleich an mehrere mögliche Gutachter verwiesen. Leider hatte mein … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Auschner
Rechtsanwalt Christoph Auschner
Anwaltskanzlei Christoph Auschner, Alte Poststr. 20, 51588 Nümbrecht 6713.1195062307 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Auschner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Weyde
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Weyde
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Ich stehe für über 30 Jahre Erfahrung und unterstütze Sie kompromisslos.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Adrian Weyde für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 15 Bewertungen Herr Weyde war sehr freundlich und hilfsbereit und konnte mir sehr gut erklären, was für Möglichkeiten ich habe. Ich … (14.08.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.