3.395 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Patz
Rechtsanwalt Andreas Patz
Runkel Patz Rechtsanwälte Partnerschaft, Mannheimer Str. 256, 55543 Bad Kreuznach 6790.1500702961 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Patz ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
(19.01.2023) Top.
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Wagner
Rechtsanwälte Wagner & Ames-Wagner, Parkstraße 31, 66606 Sankt Wendel 6766.0836817715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Vincent Wagner
aus 16 Bewertungen Sehr gute Beratung, viel Zeit für das Anliegen genommen, hier sind sie sehr gut aufgehoben. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hayens
Rechtsanwalt Michael Hayens
Rechtsanwälte Hayens & Werthschulte, Frankendamm 30, 18439 Stralsund 6856.0569625902 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Hayens hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(26.11.2020) Die erste kurze Auskunft, per E-Mail überzeugte mich und ich denke gemeinsam eine bestmögliche Lösung für mich zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Kanzlei Ilse Kühn-Blaschek, Spreewaldstraße 1, 31275 Lehrte 6781.8964865715 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Nett aufgenommen sehr freundlich Gute Beratung (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Busacker
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Busacker
Anwaltskanzlei Peter Busacker, Striepenweg 43, 21147 Hamburg 6717.2440547829 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Busacker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Habe den Sachverhalt per E-Mail beschrieben und zeitnah eine qualitativ hochwertige Beratung erhalten, mein Problem … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katja Pietsch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 30 Bewertungen Rechtsanwältin Frau Pietsch hatte ich zu einem Wechsel eines Mandats im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nach … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Christel Dymke
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Christel Dymke
Rechtsanwälte Dymke, Lechtenböhmer & Bub, Im Rom 2, 45657 Recklinghausen 6654.6023340656 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Christel Dymke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Meine Fragen wurden, in kurzer Zeit komplett beantwortet. (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrix Voutta
sehr gut
Kanzlei Beatrix Voutta, Kapellenfeld 26, 94065 Waldkirchen 7211.9065975016 km
Die Wahrheit setzt sich durch.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Beatrix Voutta
aus 32 Bewertungen Als mir eine bereits zugesagte Mietwohnung sehr kurzfristig abgesagt wurde, wendete ich mich verzweifelt an RAin … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Graumann
Rechtsanwalt Benjamin Graumann
Rechtsanwaltskanzlei Graumann, Kaiserhofstr. 7, 60313 Frankfurt am Main 6825.4975453642 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Graumann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen professionelle Erledigung der Rechtsangelegenheit (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Korduan
sehr gut
Rechtsanwältin Ariane Korduan
Rechtsanwältin Ariane Korduan, Am Rissener Bahnhof 1, 22559 Hamburg 6704.6828163136 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ariane Korduan
aus 12 Bewertungen Frau Korduan hat das Problem mit der zahlungsunwillige Airline zu unseren vollsten Zufriedenheit geklärt. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Müller
Christopher Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lortzingstr. 7, 76437 Rastatt 6864.6201691124 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Müller - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 20 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Christopher Müller und das gesamte Team! Ich habe kurzfristig einen Termin erhalten. Ich wurde … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Zirngast
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Zirngast
Zirngast Rechtsanwälte, Holtzendorffstr. 7, 14057 Berlin 6969.5349744584 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Zirngast
aus 14 Bewertungen Herr Zirngast hat mich im Rechtsstreit mit meinem alten Vermieter vertreten. Ich bin mehr als zufrieden mit Herrn … (27.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander von Unwerth
Rechtsanwalt Dr. Alexander von Unwerth
Kanzlei Alexander von Unwerth, Sophienblatt 57, 24114 Kiel 6687.6444046749 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander von Unwerth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs
Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs
BALÁZS & KOVÁTSITS, Budapest, Honvéd Str., 40, 1055, Ungarn 7620.0938473053 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Brunswick
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Brunswick
KAR Rechtsanwälte Oehlert Kaiser Brunswick Reimann, Bahnhofstraße 9, 22880 Wedel 6701.6703795844 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Bettina Brunswick ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Frau Brunswick hat mich sehr kurzfristig in einer Mietangelegenheit beraten. (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Kanzlei Ingmar Warnicke, Mecklenburger Str. 145, 23568 Lübeck 6747.843313503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingmar Warnicke gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Kanzlei Rüdiger Schultz, Buchwaldstieg 14, 22149 Hamburg 6727.8941297855 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Schultz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(17.11.2019) Die kompetente Gesprächsführung, kurze Reaktionszeiten und die ruhige aber bestimmte Art von Herrn Schultz habe ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rieder
Kanzlei Markus Rieder, Hohenzollernstr. 112, 80796 München 7117.5993316963 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Rieder - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Bei Rückgabe einer Mietwohnung hatte der Vermieter deutlich abweichende Vorstellungen zu den nötigen … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Fritz
Rechtsanwälte Fritz, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf 6694.1691191091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Fritz
aus 21 Bewertungen Ein Rechtsanwalt der mit Herz&Blut seinen Job macht. Er tut, was er verspricht. Das Beste ist, dass die Fälle die … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Ich habe Herrn Brinkschröder wegen eines Rechtsstreits mit einem Handwerker konsultiert. Anfänglich gab es zwischen … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer
Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer
DALHEIMER Rechtsanwälte, Zähringer Strasse 2a, 66119 Saarbrücken 6767.835184836 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(02.10.2019) Sehr kompetent,menschlich und ich vertraue ihm er hat mir schnell geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Reulein
sehr gut
Rechtsanwalt Siegfried Reulein
KSR Rechtsanwaltskanzlei, Gutenstetter Str. 2, 90449 Nürnberg 7008.1162370118 km
Rechtsberatung ist Vertrauenssache! Entschlossener Einsatz, langjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz sind die Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Siegfried Reulein
aus 25 Bewertungen Schnelle und kompetente Beratung, sehr unkompliziert. Verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, verständlich. (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Gülich
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Gülich
MANFRED GÜLICH - Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.0766378087 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Manfred Gülich
aus 45 Bewertungen Meine Pflichtteils-Angelegenheit wurde von Herrn Gülich sehr gut und mit sehr guter Umsicht bearbeitet. Schnell hat … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil
Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil
Bürogemeinschaft Pfeil, Jentgens & Kollegen, Rathausstr. 16a, 52222 Stolberg (Rheinland) 6638.4204848296 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil gerne zur Verfügung
(13.01.2024) Mietnomaden sind raus, Miete und Schäden wurden beglichen, was will man mehr.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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