3.412 Anwälte für Mietpreisbremse

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Schulz
Kanzlei Marc Schulz, Hauptstr. 32, 76448 Durmersheim 6864.8650971824 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Schulz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Habe viele Anwälte angeschrieben, zu einem speziellen Thema im Familienrecht. Einzig und allein Herr Schulz, war fähig … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Kanzlei Roy Gilbert Rogers, Oststr. 152, 40210 Düsseldorf 6649.7308352335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Wachtveitl-Bruckner
Rechtsanwältin Alexandra Wachtveitl-Bruckner
Kanzlei Alexandra Wachtveitl-Bruckner, Maximilianstr. 4, 84359 Simbach am Inn 7202.5614518931 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Wachtveitl-Bruckner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
(31.01.2024) noch zu früh um eine genaue Bewertung abzugeben.
Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt York Riedel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei Riedel hat mich verwaltungsrechtlich im Bereich Prüfungsrecht vertreten. Die … (13.06.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Rieder
Rechtsanwalt Johannes Rieder Kanzlei Rieder, Obere Hauptstr. 7, 68766 Hockenheim 6861.2012962264 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Rieder gerne zur Verfügung
(23.08.2023) Herr Rieder nimmt sich stets Zeit für eine fundierte Analyse der Situation; die Beratung ist jederzeit absolut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulvater
Kanzlei Christian Schulvater, Bahnhofallee 2c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1548424031 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulvater vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(20.09.2021) Sehr nette, umfängliche und verständliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Deike
Rechtsanwalt Matthias Deike
Rechtsanwaltskanzlei Fricke Deike Ellrich, Grabenstr. 42, 44787 Bochum 6663.0641560969 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Deike - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hofheinz
ANWALTSKANZLEI HOFHEINZ, Innere Wiener Straße 60, 81667 München 7120.8140127111 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Hofheinz
Profil-Bild Rechtsanwalt Behjar Fozouni
sehr gut
Rechtsanwalt Behjar Fozouni
Rapp Fozouni Pondelik Rechtsanwälte Partnerschaft - RFP-Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 70734 Fellbach 6935.4084123028 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Behjar Fozouni
aus 43 Bewertungen So engagiert und professionell...ein Anwalt mit einem sehr großen Herzen. Vielen Dank! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
aus 122 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle und freundliche Hilfe bei meiner Angelegenheit. Viele Grüße. (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen, Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.2377857109 km
Ihr Recht ist unser Auftrag
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Freitag ist nicht nur äußerst freundlich, sondern auch außerordentlich kompetent in seinem Fachgebiet. Er … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
Anwaltsbüro Dehnhaide, Dehnhaide 81, 22081 Hamburg 6721.6959205687 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
(12.01.2022) Alles lief reibungslos, und über jeden Schritt wurde ich per Email informiert. Das gesammte Team ist sehr höflich und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr bemüht und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Edda Knipker
sehr gut
Rechtsanwältin Edda Knipker
Anwaltskanzlei Dr. Strake & Knipker, Cheruskerstr. 53, 33102 Paderborn 6744.3960808947 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Edda Knipker gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Besten Dank an Frau Knipker für die sehr kompetente, professionelle, freundliche und verständliche Beratung. Ich kann … (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Broicher
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Broicher
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Broicher - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Herr Broicher hat mir sehr geholfen. Er ist menschlich und fachlich top! Ich kann ihn weiterempfehlen und würde mich … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Thomas Staib
sehr gut
STAIB & PARTNER Rechtsanwälte, Goethestr. 41, 75173 Pforzheim 6894.0535409033 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Thomas Staib unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 27 Bewertungen Er hat meine Anfrage freundlich, aber negativ beantwortet. Das ist in meinen Augen Professionalität, auch nein sagen … (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karina Krier
sehr gut
Rechtsanwältin Karina Krier
Kanzlei Karina Krier, Lindenstr. 17, 66787 Wadgassen 6752.5990565561 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Karina Krier hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 20 Bewertungen Eine ganz tolle und sehr gute Anwältin mit Biss. Ich habe eine sehr gute Beratung gehabt. Frau Krier ist auch total … (06.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Osterloh
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Osterloh
Kanzlei Bös, Schloßstraße 14, 68169 Wiesloch 6871.8380577937 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Osterloh
aus 22 Bewertungen Ich kann die Betreuung durch Frau Osterloh nicht genug loben. Sie hat mich in einem schwierigen arbeitsrechtlichen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Ertel
Kanzlei Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 Berlin 6985.0820309985 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Ertel
aus 9 Bewertungen Ich kann auf eine langjährige Zusammenarbeit mit Herrn Ertel zurückblicken. Ich hatte stets Erfolge und habe ein sehr … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian von der Heyden
sehr gut
von der Heyden, Trabener Str. 58a, 14193 Berlin 6969.0338557283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Maklerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian von der Heyden ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 38 Bewertungen Wir haben Herrn Von der Heyden in einem großen Rechtsstreit im Wettbewerbsrecht / Markenrecht beauftragt uns zu … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus C. Jend
Kanzlei Marcus C. Jend, Strandbaddamm 1a, 22880 Wedel 6701.7820919037 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus C. Jend – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
(12.04.2022) sehr zufrieden, antwortete ausführlich auf alle Fragen, gab zusätzliche Tipps, jederzeit ein empfehlenswerter Anwalt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rehmann
Kanzlei Gerhard Rehmann, Karlstr. 2, 74405 Gaildorf 6955.8692388815 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Rehmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(07.07.2023) Beste Anwalt den ich kenne

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.