Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 73
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20.05.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… St RR 53/96. Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth , Düsseldorf, ist regional und überregional nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts, einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, tätig.“ Weiterlesen
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19.05.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… ausschließlich auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts, einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, tätig.“ Weiterlesen
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28.04.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… . 3 Nr. StVG gesetzlich vorgeschriebenen Eintragung von Verurteilungen im Verkehrszentralregister sicherstellen, dass Ordnungswidrigkeiten ab einer gewissen Bedeutung zentral erfasst und bei künftigen …“ Weiterlesen
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09.04.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… Wirkung von Cannabis kann es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG fehlen, wenn zwischen Rauschmittelkonsum und Fahrtantritt eine größere Zeitspanne liegt. Eine solche liegt …“ Weiterlesen
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09.03.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24 a I StVG derart herausfällt, dass die Verhängung des Regelfahrverbots als offensichtlich unpassend anzusehen …“ Weiterlesen
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27.02.2009 Rechtsanwalt Michael Vogt„Jedenfalls nicht immer. Dieses Fazit kann man einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Celle vom 09.12.2008 entnehmen. Zum Hintergrund: Gemäß § 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer unter …“ Weiterlesen
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22.01.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… Rechtsanwalt erkundigen, wie die eigene Verkaufstätigkeit einzuordnen ist und ob die Verpackungsverordnung anwendbar ist. Denn Verstöße gegen die Verpackungsordnung, auch unwissentlich, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sind dann mit teilweise hohen Bußgeldern belegt. (MIC)“ Weiterlesen
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28.11.2008 Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker„Nach § 24 a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines der in Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnimmt. Bei diesen Mitteln handelt …“ Weiterlesen
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27.11.2008 Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker„… . Wegen der Verteidigung gegen den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit unter Alkoholeinfluss, welcher mittels Blutalkoholanalyse nachgewiesen wird, verweise ich auf die Ausführungen zu den Straftatbeständen …“ Weiterlesen
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20.11.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… bei Augenblicksversagen möglich, d.h. wenn der Betroffene fahrlässig eine Ordnungswidrigkeit begeht, die nicht vorkommen darf, aber erfahrungsgemäß auch dem sorgfältigen und pflichtbewussten …“ Weiterlesen
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29.09.2008 Rechtsanwalt Christian Demuth„… . Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Entscheidung über Maßnahmen gegen einen Fahrerlaubnisinhaber nach dem Punktesystem an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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28.07.2008 Rechtsanwalt Bernd Michalski„… : (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge …“ Weiterlesen
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18.07.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 67, 67a Personenstandsgesetz vor. Mit dem Reformgesetz werden diese beiden Paragraphen zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Damit wird die religiöse Trauung eines zivilrechtlich …“ Weiterlesen
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11.07.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… entgegenzunehmen, handelt ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO. Die Verbindung mit dem Gesprächspartner kam letztlich nicht zustande. Während des gesamten Vorgangs war der Motor des geführten Pkw …“ Weiterlesen
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16.05.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… befinden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen Ordnungswidrigkeiten nach den Bußgeldvorschriften des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) i.V.m. den dort geregelten …“ Weiterlesen
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10.03.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… ist in der Regel das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), die regelmäßige Sanktion ist die Geldbuße in Form des Bußgeldbescheides. Schweigen ist Gold Viele Ahndungen von Verkehrsvergehen ziehen …“ Weiterlesen
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22.02.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… . § 24 a Abs. 2 Satz 1 StVG begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines berauschenden Mittels führt. Diese Wirkung liegt vor, wenn die berauschende …“ Weiterlesen
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15.02.2008 Rechtsanwalt Marc von Harten„… sind als Ordnungswidrigkeiten einzustufen und werden dann entsprechend auch als Ordnungswidrigkeiten geahndet, so wird z.B. ein Überholen trotz Verbot mit 40,00 EUR Geldbuße und einem Punkt geahndet. Häufig …“ Weiterlesen
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31.01.2008 Rechtsanwalt Christian Demuth„… wird oder wenn gegen ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG - z.B. einem Geschwindigkeitsverstoß - eine Geldbuße festgesetzt wird (§ 25 Abs.1 StVG). Wer nach einem Verkehrsvergehen „nur …“ Weiterlesen
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28.12.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… - oder Kinderheimen. Rechtsfolgen bei Verstößen Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung vom 2.1. bis zum 30.12. eines Jahres ist nach § 46 Nr. 8 SprengV eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 Abs …“ Weiterlesen
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15.10.2007 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„In dem vorliegenden Fall wurden vom Amtsgericht gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a II StVG eine Geldbuße von 400 EUR und ein Fahrverbot für eine Dauer von 2 Monaten …“ Weiterlesen
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10.10.2007 Rechtsanwalt Marc von Harten„… ; wenn er es nicht macht, stellt dies eine mit Geldbuße zu ahndende Ordnungswidrigkeit dar. Grundsätzlich gilt: Ohne Kenntnis des Akteninhaltes sollte man sich nicht zur Sache äußern. Das Risiko, daß man …“ Weiterlesen
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28.09.2007 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Seit dem 01.08.2007 gilt der neue § 24 c StVG, wonach ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr …“ Weiterlesen
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17.09.2007 Rechtsanwalt Marc von Harten„… von Vortaten angenommen wird. Hierfür spricht auch die gesetzliche Tilgungsfrist von 2 Jahren bei der Eintragung einer einzigen Ordnungswidrigkeit.“ Weiterlesen