Störung am Geldautomaten: LG Frankfurt verurteilt ApoBank zur Herausgabe des am Automaten eingezahlten Bargeldes

  • 5 Minuten Lesezeit

Die Klägerin ist Tierärztin in Frankfurt am Main und unterhält ein Bankkonto bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG („Apobank“). Die Apobank hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf und unterhält Filialen in ganz Deutschland. Die Abrechnung der tierärztlichen Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte und die Leistungen sind in den meisten Tierarztpraxen regelmäßig direkt im Anschluss an die Behandlung zu begleichen. Eine Zahlung erfolgt dabei zumeist in bar oder mit EC-Karte.

So kann es vorkommen, dass Tierärzte größere Bargeldbestände ansammeln, die sie dann auf das Bankkonto einzahlen möchten. Hierzu bieten immer mehr Banken die Möglichkeit an, Einzahlungen direkt am Geldautomaten vorzunehmen.

Sorgfaltspflichten bei Bargeldeinzahlung

Wenn Bargeldbestände auf das Bankkonto eingezahlt werden sollen, sind jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten. In Deutschland ist es erforderlich, einen Herkunftsnachweis für große Transaktionen einem bestimmten Betrag zu erbringen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt in den Auslegungshinweisen zum Geldwäschegesetz: „Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B. Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,-Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.“

Einzahlungen am Geldautomaten birgt Risiken

Immer wieder berichten Mandanten und Medien darüber, dass sie bei der Einzahlung am Geldautomaten mit Problemen zu kämpfen haben. Regelmäßig führen Bargeldeinzahlungen zudem zur Kontosperre und zu Rückfragen der Bank. „Manche berechtigt, viele voreilig und ohne echtes aufklärungsinteresse“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Hasan aus Frankfurt.

Im hiesigen Fall musste die Mandantin feststellen, dass der Automat den Einzahlungsvorgang nicht mit der Herausgabe einer Quittung beendete, sondern sich einfach ausschaltete. Eine Gutschrift konnte sie auch nicht feststellen, als sie den Kontoauszug im Nachgang analysierte. Besonders misslich war, dass die Tierärztin das Geld vom Automaten auch zählen lassen wollte – so wie sie es früher von einem Bankmitarbeiter gewohnt war – und sie nur eine grobe Vorstellung vom eingezahlten Betrag hatte, welcher sich anhand des Kassenbuches in etwa rekonstruieren ließ. Durch das Ausschalten des Automaten konnte die genaue Höhe des Betrages nun nicht mehr ohne Mithilfe der Bank ermittelt werden. Auf Kooperation ihrer Hausbank hoffte sie allerdings vergebens.

Kein echtes Aufklärungsinteresse – stattdessen Spiel auf Zeit

Ihre eigenen außergerichtlichen Bemühungen gingen fehl. Da schaltete sie ihren Anwalt ein. Geldautomaten führen ein genaues Protokoll über die Transaktionen mit Zeitstempel. Im anwaltlichen Schreiben wurde der Bank außergerichtlich die Gelegenheit gegeben, einen Protokollauszug des Bankautomaten über Einzahlungen für den genau spezifizierten Zeitraum auszuhändigen.

Statt diesen zu liefern und eine Klage zu vermeiden, spielte die Apobank lieber auf Zeit und vertröstete ihre Kundin mit blumigen Floskeln. Die Recherche zu den Fragen der Mandantin nähmen mehr Zeit in Anspruch, als zunächst angenommen. Man versichere aber, dass der Bank sehr viel an einer zügigen Lösungsfindung gelegen sei. Diesen Beteuerungen folgte jedoch keine Aufklärung und auch keine Gutschrift.

Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist wurde Klage eingereicht.

Von Einsicht keine Spur

Die Apobank hätte durch Vorlage des Protokolls den Rechtsstreit vermeiden können. Stattdessen musste die Klägerin mehrere Monate auf eine Entscheidung des Gerichts warten. Im Zuge des Prozesses wurde klägerseits beantragt, der Bank aufzugeben, das Auswertungsprotokoll des Geldautomaten vorzulegen.

Auch wenn die Beklagte den Anspruch der Klägerin in der Klageerwiderung zu einem großen Teil anerkannte, so hat sie diesen Betrag auch nach Anerkenntnis nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben. Vielmehr beantragte sie, dass die Mandantin auch noch ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen habe und dass ihr die Prozesskosten aufzuerlegen seien.

Dass unsere Mandantin so von ihrer Bank behandelt wurde, konnten wir natürlich nicht durchgehen lassen", sagt Rechtsanwalt Benjamin Hasan aus Frankfurt. Es sei immer wieder zu beobachten, dass Banken im Umgang mit langjährigen Kunden willkürlich und gleichgültig reagieren und trotz schlechter Karten einen Prozess nicht scheuten, so Hasan weiter.

Urteil zwingt ApoBank zur Herausgabe des Geldes

Das Landgericht Frankfurt urteilte in seiner Entscheidung vom 30.04.2024

„Der Klägerin steht ein Anspruch auf Zinsen gemäß §§ 288, 286 BGB zu. Dieser Zinsanspruch besteht seit der Inverzugsetzung der Beklagten mit der Auszahlung der in den Bankautomaten eingezahlten Betrages. Insoweit war ihr durch das anwaltliche Schreiben vom 2.6.2023 eine Frist bis zum 12.6.2023 gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Beklagte mit ihrem Auszahlungsanspruch in Verzug, da die Beklagte einräumt, bereits zu diesem Zeitpunkt den von ihr zuletzt anerkannten Geldbetrag vorgefunden zu haben, sie letztlich nur im Hinblick auf mögliche weitere Ansprüche andere Kunden eine Rückzahlung ausgesetzt hat.“ 

[Offensichtliche Schreib- oder Grammatikfehler in der Entscheidung wurden stillschweigend korrigiert]

Hinsichtlich des den anerkannten Betrag übersteigenden Betrags ist die Klägerin unterlegen und die Klage wurde insoweit abgewiesen. Die Bank hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.

Hasan: „Weshalb die Bank den Anspruch überwiegend anerkannte und das Geld dennoch nicht sofort auszahlte, bleibt ihr Geheimnis. Erfreulich ist, dass das Landgericht Frankfurt sich von den außergerichtlichen Ablenkungsmanövern der Bank nicht hat verwirren lassen und der Bank schließlich die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auferlegte. Sehr gefreut hätten wir uns, wenn das Landgericht unserem Antrag gefolgt wäre, das Protokoll des Geldautomaten vorzulegen. Das hätte der Transparenz gedient und womöglich alle Restzweifel am Gebaren der Bank ausräumen können.“

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner im Frankfurter Büro der international vertretenen Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Bank Managers. 

Er hat bereits hunderten Kunden der Commerzbank, N26, Comdirect, Deutsche Bank, Bunq, paypal, ING, Wise, Postbank, Qonto, Solaris, Targobank, Volksbanken und Sparkassen dabei geholfen, schnellstmöglich den Zugriff auf ihr Geld wiederherzustellen.

Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder Zahlungsinstituts setzt sich Benjamin Hasan mit großem Engagement - ganz gleich ob Millionenklage oder einstweilige Verfügung gegen eine Großbank - für seine Mandanten ein. 

Weitere Informationen und Sofortkontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht finden Sie hier:

www. k o n t o s p e r r e . eu


Foto(s): Kyprianou & Hasan GbR

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.

Beiträge zum Thema