Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Bank AG nach unrechtmäßiger Kontosperre - Ordnungsgeld u. Ordnungshaft angedroht

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Bank sperrt Konto und macht GmbH handlungsunfähig 

Eine Kontosperre durch die Bank trifft die Kunden hart, denn ohne Konto geht nichts mehr. Es können keine Überweisungen getätigt, Mitarbeiter bezahlt oder Abhebungen veranlasst werden. Diese Erfahrung musste ein Dienstleistungsunternehmen machen, das seit Jahren eine Geschäftsbeziehung zur Deutsche Bank AG unterhält und international tätig ist. Eine Kontosperrung ist nicht nur ärgerlich, sie kann auch existenzgefährdend sein, wenn etwa Zahlungen an das Finanzamt nicht getätigt werden können und  die faktische Zahlungsunfähigkeit droht. „Allerdings ist nicht jede Einschränkung der Verfügungshoheit rechtmäßig und die Kunden können sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht dagegen wehren“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Hasan.

Einstweilige Verfügung zwingt die Bank zur Freigabe des Geldes

So konnte für die Mandantschaft binnen kürzester Zeit erreicht werden, dass das Landgericht die Bank durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zwingt, die Verfügungshoheit über das Geschäftskonto, das zum Zeitpunkt der Kontosperre einen hohen sechsstelligen Betrag aufwies, sofort wiederherzustellen. 

Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung ist ohne Hauptsacheverfahren möglich. Das bedeutet, sie kann bereits wenige Tage nach Beantragung erlassen werden. Dabei kann das zuständige Gericht im Ausnahmefall die einstweilige Verfügung ohne Anhörung beschließen – eine sogenannte Beschlussverfügung. Im Regelfall wird sich der Antragsgegner jedoch aufgrund des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit vor einer Entscheidung des Gerichts äußern dürfen. Auch kann die Entscheidung in einer Urteilsverfügung mit mündlicher Verhandlung fallen. Vorliegend war der Vortrag der Anwälte der Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC zur Dringlichkeit jedoch so überzeugend, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung zugunsten der Antragstellerin wie folgt entschied:

"Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus den zwischen den Parteien bestehenden Bankvertrag. Aufgrund der fehlenden Verfügungsmacht der Antragstellerin über das Konto liegt zudem ein Verfügungsgrund vor. Die für eine - wie hier vorliegende - Leistungsverfügung besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Antragstellerin wesentlichen Zahlungsverpflichtungen durch die Kontosperrung nicht nachgekommen kann und eine etwaige Zahlungsunfähigkeit droht."

EUR 250.000 Ordnungsgeld oder Ordnungshaft

Das Gericht drohte überdies an, dass der Deutsche Bank AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung – also eine erneute Sperre, Nichtausführung einer Überweisung, Verweigerung einer Bargeldabhebung, etc. – ein Ordnungsgeld iHv EUR 250.000 auferlegt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen einen Geschäftsleiter vollstreckt wird. Auch die Kosten des Verfahrens wurden der Bank auferlegt.

You can’t teach an old dog new tricks

„So erfreulich diese Entscheidung für unseren Mandanten ist, so unwahrscheinlich ist, dass Banken ihr Verdachtsmeldewesen künftig mit mehr Augenmaß betreiben und von ungerechtfertigten und existenzgefährdenden Eingriffen in das Vermögen der Kunden absehen werden“, erklärt Rechtsanwalt Hasan. Es fehle an Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kundengeldern im Falle von geldwäscherelevanten Verdachtsmomenten - und meistens auch an ausreichend Sachbearbeitern in der Anti-Geldwäscheabteilung. Er ist sich jedoch sicher, dass die Bank in diesem konkreten Fall die Anfragen des Kunden und dessen Flehen und Hilferufe nicht noch einmal ignorieren wird. „Das Ordnungsgeld oder die Ordnungshaft will Deutschlands Vorzeigebank sicherlich nicht riskieren“, vermutet Rechtsanwalt Hasan. Wer nicht hören wolle, müsse aber eben fühlen.

Kampferprobte Interessensvertreter und Prozessanwälte

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist Partner im Frankfurter Büro der international tätigen Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Chief Compliance Officers (CCO) einer Bank. Er hat bereits hunderten Kunden der Commerzbank, N26, Comdirect, Deutsche Bank, Bunq, paypal, ING, Wise, Postbank, Qonto, Solaris, Targobank, Volksbanken und Sparkassen dabei geholfen, schnellstmöglich den Zugriff auf ihr Geld wiederherzustellen und notfalls Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder Zahlungsinstituts zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf und setzt die Ansprüche seiner Mandanten - egal ob Millionenklage oder Haushaltskasse - vor allen Gerichten mit dem nötigen Nachdruck und der erforderlichen prozessualen Finesse durch.

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Foto(s): Michael Kyprianou & Co LLC // Kyprianou & Hasan GbR

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