248 Anwälte für Betreuungsrecht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Hippel
Rechtsanwalt Walter Hippel
Kanzlei Hippel, Äussere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg 7012.0991717199 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Betreuungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Walter Hippel
aus 9 Bewertungen Kompetente und sehr freundliche Beratung (17.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Schwarz
Kanzlei Anita Schwarz, Sonnenfeld 17c, 83395 Freilassing 7224.8313651857 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Schwarz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreuungsrecht
(24.05.2022) Frau Schwarz hat mich sehr gut, wegen einer Umgangsverweigerung der Kindsmutter, beraten und emotional Unterstützt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwälte Matyssek Kirchmann Freund, Düsseldorfer Str. 21, 40878 Ratingen 6649.7557694796 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Holger Kirchmann ist Ihr Ansprechpartner für Betreuungsrecht
(28.09.2023) Kompetente erste Information
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Betreuungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
aus 11 Bewertungen Kompetente Beratung, Kosten waren von Beginn an transparent, Bearbeitung erfolgte immer zeitnah. Würden Herrn Prof.Dr. … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra-Margareta Krestas
sehr gut
Kanzlei Petra-Margareta Krestas, Kurfürstendamm 97-98, 10709 Berlin 6969.9891891928 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Betreuungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Petra-Margareta Krestas
aus 29 Bewertungen Ich kann Frau Kreatas als Anwältin zu 100% empfehlen. Ich fühle mich fachlich sehr gut beraten und aufgestellt, sie … (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Eggstein
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Eggstein
Bettina Eggstein Rechtsanwältin, Olgastr. 57a, 70182 Stuttgart 6931.6785503113 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Im Bereich Betreuungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Bettina Eggstein
aus 37 Bewertungen Ich kann Frau Eggstein wärmstens als Anwältin für Scheidungsfälle empfehlen. Sie hat mich während des gesamten … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Taubert Anwaltssozietät, Am Mariahof 29a, 54296 Trier 6719.6727846452 km
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreuungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
(09.05.2023) Bester Anwalt in Trier und Umgebung. ,😊😊
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Wagener
Rechtsanwalt Carsten Wagener
Rechtsanwälte Etelsen, Etelser Bahnhofstraße 29, 27299 Langwedel 6698.0351510789 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Betreuungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Wagener
(25.08.2023) Ich arbeite mit Herrn Wagener als Unternehmer seid Jahren sehr gut zusammen. Er hat mich bisher in allen anfallenden …

Rechtstipps von Anwälten für Betreuungsrecht

Fragen und Antworten

  • Betreuungsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Betreuungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Betreuungsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Betreuungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Betreuungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Betreuungsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Betreuungsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Betreuungsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Das Betreuungsgesetz hat seit 1992 die bis dahin geltenden Rechtsinstitute der Entmündigung, der Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflege ersetzt durch das einheitliche Rechtsinstitut der rechtlichen "Betreuung".

Die Vorschriften zur "Rechtlichen Betreuung" finden sich in den §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Sinn und Zweck der rechtlichen Betreuung

Die rechtliche Betreuung regelt die Rechtsstellung einer erwachsenen (volljährigen) Person, die aufgrund psychischer oder körperlicher Krankheit oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage ist, in allen Lebensbereichen selbständig für sich tätig zu sein.

Besonderheit der Betreuung ist, dass sie stets nur auf den Aufgabenkreis beschränkt wird, in dem der Betreute die Unterstützung eines Betreuers auch tatsächlich benötigt. Er wird somit nicht mehr vollständig entmündigt, sondern bleibt in den übrigen Aufgabenkreisen voll rechtsfähig. Bei Bedarf kann jedoch auch eine Totalbetreuung angeordnet werden.

Anordnung einer Betreuung

Eine Betreuung kann nur durch das örtlich zuständige Vormundschaftsgericht angeordnet werden. Das Vormundschaftsgericht wird entweder auf Antrag desjenigen, der eigene Betreuung wünscht, tätig oder von Amts wegen, insbesondere bei geistigen Gebrechen. Damit das Vormundschaftsgericht vom Betreuungsbedarf erfährt, sind Hinweise aus der Familie oder dem sozialen Umfeld des Betroffenen hilfreich.

Voraussetzung für die Betreuung ist, dass der Betroffene tatsächlich hilfsbedürftig bzw. pflegebedürftig ist. Die Betreuung hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Ob er geschäftsfähig bleibt beurteilt sich ebenso wie seine Ehefähigkeit oder Testierfähigkeit (Abfassen eines wirksamen Testaments) nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit es aber zum Schutz des Betreuten notwendig ist, kann das Gericht anordnen, dass seine Willenserklärungen der Einwilligung seines Betreuers bedürfen.

Das Vormundschaftsgericht darf jedoch nicht gegen den freien Willen des Betroffenen einen Betreuer bestellen.

Aufgabenkreis und Umfang der Betreuung

Die Betreuung ist immer nur für den erforderlichen Bereich, in dem der Betreute Unterstützung benötigt, anzuordnen. Damit soll die größtmögliche Unabhängigkeit des Betreuten gesichert werden. Den Aufgabenkreis der Betreuung legt das Gericht fest. Der Betreuer wiederum hat dann die Aufgabe, alle rechtlichen Belange im Rahmen dieses Aufgabenkreises so zu besorgen, dass es dem Wohl des Betreuten entspricht und dabei auch seine Wünsche und Fähigkeiten soweit wie möglich berücksichtigt werden.

Der Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb des zugewiesenen Aufgabenbereichs sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen und Maßnahmen darf der Betreuer jedoch nicht allein entscheiden, sondern muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einholen: z.B. für die Einwilligung in gefährliche Untersuchungen oder ärztliche Behandlungen, für die Kündigung der Mietwohnung des Betreuten oder für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.

Bei der Entscheidung über die Unterbringung des Betreuten in einer Anstalt oder über eine Sterilisation ist zusätzlich zu besonderen Voraussetzungen ebenfalls die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich.

Wer wird zum Betreuer bestellt?

Das Vormundschaftsgericht bestellt als Betreuer nur natürliche Personen (eine oder auch mehrere), die dazu geeignet sind, den Aufgabenkreis der Betreuung zu besorgen und den Betreuten auch entsprechend persönlich zu betreuen. Bei der Wahl des Betreuers werden insbesondere auch familiäre, verwandschaftliche und persönliche Beziehungen des Betreuten berücksichtigt. Steht keine nahestehende Person als Betreuer zur Verfügung kann auch ein Berufsbetreuer bestellt werden. Ist auch die Betreuung durch eine natürliche Person (z.B. Berufsbetreuer) nicht möglich, darf das Gericht auch einem anerkannten Verein (sogenannte "Vereinbsbetreuung") oder einer zuständigen Behörde (sogenannten "Behördenbetreuung") die Betreuung übertragen.

Findet sich während der Betreuung eine andere geeignete Person als der Berufsbetreuer, so hat das Gericht diese als Betreuer zu bestellen und den Berufsbetreuer zu entlassen.

Der Betreuer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Einzelnen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geregelt ist und im Übrigen der Bergütung eines Vormunds entspricht.

Beendigung der Betreuung

Das Vormundschaftsgericht muss die Betreuung ganz oder teilweise aufheben, wenn die Voraussetzungen für sie (Hilfsbedürftigkeit, Pflegebedürftigkeit) in dem angeordneten Aufgabenkreis entfallen. Sie ist außerdem auf Antrag des Betreuten aufzuheben, wenn er selbst ursprünglich die Betreuung angefordert hatte - es sei denn, die Betreuung ist zugleich auch von Amts wegen erforderlich.

Im Betreuungsverfahren hat das Gericht den Betreuten persönlich anzuhören und muss sich einen unmittelbaren Eindruck von ihm verschaffen. Im Betreuungsverfahren ist der Betreute in jedem Fall verfahrensfähig, es kommt nicht auf seine Geschäftsfähigkeit an. Bei Bedarf muss ihm das Gericht jedoch einen Verfahrenspfleger zur Seite stellen.

Gegen die Anordnung einer Betreuung können der Betroffene, sein Ehegatte, nahe Angehörige oder auch die zuständige Behörde Beschwerde einlegen.

Vorsorge für den Betreuungsfall

Besondere Bedeutung kommt im Zusammenhang mit einer Betreuung der sogenannten Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht zu. Beide dienen der Regelung von rechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen, wenn der Betreuungsfall eintritt.

Trotz der häufigen Verwechslung bestehen zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht nachfolgende, grundlegende Unterschiede, die man stets beachten sollte.

Betreuungsverfügung: In ihr kann man angeben, welche Person oder Personen man sich für den Fall einer Betreuung als Betreuer wünscht. Sie muss grundsätzlich vom Vormundschaftsgericht beachtet werden, d.h. es darf nur dann ein anderer Betreuer als der gewünschte bestellt werden, wenn der Wunsch-Betreuer, die Betreuungsaufgabe nicht ausführen kann oder es dem Wohl des Betreuten widerspricht. Darüber hinaus kann man in der Betreuungsverfügung auch einen Ersatzbetreuer bestimmen oder bestimmte Personen ausdrücklich von der Betreuung ausschließen.

Aus Beweiszwecken sollte die Betreuungsverfügung schriftlich abgefasst und im Notfall leicht auffindbar sein. Hilfreich ist z.B. ein Hinweiszettel, den man immer bei sich hat, etwa im Portemonnaie, in der Handtasche oder Brieftasche. Gegen Entrichtung einer geringen Gebühr kann man seine Betreuungsverfügung auch bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. In Bayern kann man alternativ das Dokument auch schon direkt beim Vormundschaftsgericht hinterlegen.

Vorsorgevollmacht: Die Vorsorgevollmacht kann man verwenden, um individuelle Regelungen sowohl für Vermögensangelegenheiten als auch für den Gesundheitsbereicht zu treffen. Dabei liegen jeder Vollmachtserteilung zwei Rechtsgeschäfte zugrunde. Zum einen erhält der Bevollmächtigte mit der Vollmacht alle in ihr bezeichneten Vertretungsrechte (z.B. Kontovollmacht, Vollmacht zur Vertretung in Mietsachen). Die Vollmacht ist sofort wirksam und könnte vom Bevollmächtigten eingesetzt werden. Doch das zweite Rechtsgeschäft ist ein Auftrag des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten, der genau festlegt, wann der Bevollmächtigte die Vollmacht einsetzen darf. Dieser Auftrag, der das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem regelt, hat besondere Bedeutung: Die Erteilung der Vollmacht sollte immer bedingungslos erteilt werde, damit sie sofort und zweifelsfrei wirksam ist - allerdings besteht dann ein Missbrauchsrisiko, weil der Bevollmächtigte sie schon vor dem Eintritt des Betreuungsfalles wirksam einsetzen könnte. Um dieses Risiko des Missbrauchs zu reduzieren, sollte eine Vorsorgevollmacht immer nur absolut vertrauenswürdigen Personen erteilt werden. Zum Inhalt und der Abfassung von Betreuungsverfügung oder auch Vorsorgevollmacht können insbesondere Rechtsanwälte aus dem Bereich des Familienrechts kompetent beraten.

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