3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
HSV Rechtsanwälte, Marktstr. 17/19, 70372 Stuttgart 6931.9007746567 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hesterberg - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Kanzlei Schlenke Sumelka Hewing, Gronauer Straße 24, 48607 Ochtrup 6623.240253293 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Kanzlei Ortwin Sarx, Opmünder Weg 50, 59494 Soest 6713.8297706534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(28.05.2020) Fühlte mich super aufgehoben und verstanden. Sehr verständnisvoll und immer ein offenes Ohr auch wenn es mal vom …
Profil-Bild Anwalt Oliver Weinand
Anwalt Oliver Weinand
Cairn Legal, Chaussée de la Hulpe 177/12, 1170 Brüssel, Belgien 6522.8098305173 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Anwalt Oliver Weinand
(24.06.2021) Herr Weinand arbeitet nicht in England. Gab mir eine sehr schnelle Nachricht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Hahn
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Hahn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 20 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gefühl bei Herrn Hahn, glaubwürdig und kompetent (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer, Friedrichshofener Str. 1s, 85049 Ingolstadt 7069.5392147616 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Kulzer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(09.03.2020) Bei Frau Rechtsanwältin Kulzer war ich stets in guten Händen. Ihre freundliche, menschliche und empathische Art hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Maria Rath
Rechtsanwältin Rita Maria Rath
Kanzlei Rath Uhlmann, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig 6983.6081040888 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rita Maria Rath
aus 9 Bewertungen Super schnelle Hilfe, sehr nett . (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Scholz
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Scholz
Familienkanzlei Scholz, Hohlenberg 29, 53332 Bornheim 6685.6692602994 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Scholz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 30 Bewertungen Frau Scholz war in der gesamten Zeit von Trennung und Scheidung fachkompetent und empathisch an meiner Seite und auch … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5049634788 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaas Kramer
Rechtsanwalt Klaas Kramer
Anwaltskanzlei Kramer, Hauptstraße 35, 26842 Ostrhauderfehn 6601.3361631864 km
Mein Ziel ist es, Ihre Rechtsprobleme stets mit hohem persönlichem Engagement sachgerecht und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaas Kramer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(05.11.2023) Herr Kramer hat mir schnell, professionell und mit gutem Erfolg bei einem Rechtsstreit geholfen. Er ist ein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine D. Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Janine D. Wagner
Rechtsanwaltskanzlei J.D. Wagner, Schiffgraben 17, 30159 Hannover 6768.3771258818 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janine D. Wagner
aus 42 Bewertungen Für mich war Frau Wagner die absolut richtige Empfehlung. Sehr kompetent, zuverlässig und unkompliziert, ich habe … (14.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
Kanzlei Iris Ölbracht, Pestalozzistr. 12, 59192 Bergkamen 6681.4646423674 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Ich kann Frau Ölbracht ln jeglichen juristischen Angelegenheit unbedenklich empfehlen. Sie ist eine sehr kompetente … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Wanner
Rechtsanwältin Katja Wanner
Wanner Rechtsanwälte, Olgastrasse 31, 73728 Esslingen am Neckar 6942.0947799992 km
Wir kümmern uns um Ihr gutes Recht
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Wanner
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Keller
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Keller
Zirlewagen & Kollegen, Schlachthausstr. 1, 88662 Überlingen 6987.0726642986 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Keller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Sehr zufrieden, kurzfristige Termin, kompetente Beratung. (25.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann
Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann
Brinkmann und Munde Rechtsanwälte und Notare, Nöttentor 4, 59494 Soest 6711.942593731 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen ich kann diese Kazlei nur weiteremfehlen. Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht und wurde von Anfang an von Herr … (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Obermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Obermeier
Meindl, Kitzinger, Dr. Krimmel, Wunsch, Obermeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rennweg 119a, 84034 Landshut 7130.101727276 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Obermeier hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 69 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn RA Obermeier und werde ihm und die Kanzlei jedem weiterempfehlen. … (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Kanzlei Stefanie Risse, Am Stadtgraben 43, 48143 Münster 6662.6541412099 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uwe Johannes Rolle
Rechtsanwalt Michael Uwe Johannes Rolle
Rechtsanwälte Rolle Götz, Ballindamm 3, 20095 Hamburg 6720.211666428 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Uwe Johannes Rolle
(06.05.2020) Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Endlich darf ich meinen Sohn wieder sehen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Haakon Hartsieker
sehr gut
Rechtsanwalt Haakon Hartsieker
EKP Engel, Kronenberg & Partner, An den Dieken 57, 40885 Ratingen 6645.8473894113 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Haakon Hartsieker ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 24 Bewertungen Auf mein eigenes Schreiben hatte die Postbank nicht reagiert, dafür mit Verspätung auf das von Herrn RA Hartsieker. … (16.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Graefe
Rechtsanwaltskanzlei Dieter Graefe, Sarrazinstr. 11-15, 12159 Berlin 6973.291792114 km
Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dieter Graefe
(22.05.2024) Schnelle kompetente Hilfe Hat sich erst mein Problem angehört die Unterlagen gecheckt und sich für mich eingesetzt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Hauser Rechtsanwälte GbR, Engerstraße 16, 47906 Kempen 6619.949123581 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina Kuhnen im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen In einem Verkehrsunfall - Auto kolledierte mit EByke - wurde ich mit allen Rechtsmitteln absolut kompetent von einer … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schneider
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Rechtsanwalt Andreas Schneider
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft, Erftstr. 78, 41460 Neuss 6645.0521757109 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Schneider
aus 10 Bewertungen Ich möchte mich herzlich bei meinem Anwalt bedanken, der mir bei der Durchsicht meiner Arbeitsverträge, sowohl beim … (25.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Höhne
Rechtsanwalt Julian Höhne
Dr. Höhne - Anwalts- & Steuerkanzlei, Carrer Tànger, 86, 08018 Barcelona, Spanien 6867.3394328676 km
Erbrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Julian Höhne - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich war vor einigen Jahren schon bei Herrn Höhne und würde mich bezüglich Rechtsangelegenheiten im spanischen Recht … (10.05.2023)
Profil-Bild Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer
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Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer
Kanzlei Sabine Mayer, Heidelberger Landstraße 202, 64297 Darmstadt 6839.743698625 km
Geht nicht, gibts nicht.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Ich erhielt auf meine Frage eine sehr schnelle und gute Auskunft. (03.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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