3.879 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kluge
Steiner & Partner GbR, Obere Hauptstr. 7, 09232 Hartmannsdorf 7033.9011404813 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Kluge – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(13.10.2023) Für eine Bekannte, eine ältere Dame, suchte ich eine Rechtsauskunft. Herr Kluge war kurzfristig erreichbar und gab am …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Reinhold
Rechtsanwalt Philipp Reinhold
Rechtsanwälte Schöttle & Reinhold, Callisenstraße 1a, 24837 Schleswig 6643.8984825438 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Reinhold ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(29.07.2021) Sachlich, zugewandt und emphatisch
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pohlers
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Pohlers
Andrea Pohlers, Wilhelm-Liebknecht-Str. 1, 09337 Hohenstein-Ernstthal 7033.6660568057 km
Wer den Weg kennt, ist dem Ziel näher.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Pohlers
aus 17 Bewertungen Ich möchte mich bei Frau Pohlers für ihre professionelle Arbeit bedanken. Sie hat mich fachlich und menschlich sehr … (28.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
MR Legal • Meyer Rechtsanwälte, Schlüterstr. 51, 10629 Berlin 6970.8621358885 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan F. Meyer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Im ersten Gespräch mit Herrn Meyer habe ich sofort gemerkt, dass ich es mit einem erfahrenen Profi zu tun habe. Der … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Weber
SWR Rechtsanwälte, Rudolf-Klug-Weg 5, 22455 Hamburg 6712.6427046885 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Weber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 66 Bewertungen Frau Weber hat mich in meinem Scheidungsverfahren super begleitet und vertreten. Sie war immer für mich da und hat … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Polen, ul- Grodzka 20/6, 70-560 Stettin, Polen 6988.4450778307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Martin
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Staub
Rechtsanwalt Dirk Staub, Kirchplatz 2, 49143 Bissendorf 6681.4445773434 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Staub
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Sabine Hufschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin & Mediatorin Sabine Hufschmidt
Hufschmidt Rechtsanwälte Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei, Schöne Aussicht 8c, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.9983640337 km
Schnell mal langsam. Es geht mir um eine gute und gründliche Bearbeitung Ihrer Fragen, damit es am Ende des Tages eine gütliche und zufriedenstellende Regelung für Themen geben kann.
Familienrecht • Mediation • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Sabine Hufschmidt
aus 32 Bewertungen Frau Hufschmidt konnte mir in der Beratung die Rechtslage schnell und klar darstellen. Ich erhielt konkrete Antworten … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ira Kaliampetsos
sehr gut
Rechtsanwältin Ira Kaliampetsos
Brockmann & Kaliampetsos, Profiti Ilia 23, Athen 14572, Griechenland 8583.5583974561 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ira Kaliampetsos gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen durch die sehr positive Bewertung auf anwalt.de kam ich auf Frau Kaliampetsos und kann nur sagen, dass sie alle meine … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwälte Siebert und Winkler, Schifferstr. 24, 06862 Dessau-Roßlau 6943.235708017 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Siebert bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Wir haben Herr Zons Hilfe bei einem internationalen Handelsfall in Anspruch genommen. Seine Beratung war freundlich, … (29.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Sommer
Rechtsanwältin Irene Sommer
Kanzlei Sommer in Berlin-Spandau, Moritzstraße 2, 13597 Berlin 6962.244640099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Irene Sommer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort auf eine Rechtsfrage, nett und freundlich (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Luise Burg
sehr gut
Rechtsanwältin Anna-Luise Burg
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestraße 2, 32756 Detmold 6739.4111816812 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna-Luise Burg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Frau Burg hat meine Mutter und mich in einer Erbschaftlichen Angelegenheit von vorne bis hinten perfekt beraten und … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bach
Rechtsanwältin Susanne Bach
Kanzlei Susanne Bach, Bertolt-Brecht-Weg 45, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3276434396 km
Ich verstehe mich als Dienstleisterin und möchte, dass Sie sich bei mir bestens aufgehoben fühlen. Dazu gehört für mich vor allem fachliche Kompetenz sowie Verständnis für die jeweilige Situation.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Bach bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
Kanzlei Plätzer, Hellbrunner Str. 5, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6356701171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
(27.06.2022) Sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylke Pukatzki
sehr gut
Rechtsanwältin Sylke Pukatzki
Rechtsanwaltskanzlei Pukatzki, Armgartstraße 4, 22087 Hamburg 6720.702990776 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sylke Pukatzki ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 63 Bewertungen Wir danken Frau Pukatzki für ihre sehr engagierte und kompetente Rechtsberatung und die sehr konstruktive … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Huth
sehr gut
Kanzlei Huth, Neustädter Passage 1, 06122 Halle (Saale) 6947.5434599257 km
Ich stehe für Vertrauen, Kompetenz, zeitnahe Termine und zügige Bearbeitung Ihrer Mandate. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und überzeugen Sie sich!
Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marion Huth ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 67 Bewertungen Ich wurde sehr umfassend unterrichtet und freundlich behandelt. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Iffland
Kanzlei Susanne Iffland, Holzhausenstr. 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main zur Seite.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Iffland bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Markwart
Rechtsanwältin Julia Markwart
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8210596459 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Markwart gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Heinz
Rechtsanwalt Uwe Heinz
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6708.2116140365 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Heinz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(16.06.2021) Ich bin sehr gut beraten worden .
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
BBT Dr. Lingenberg & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Herzogspitalstr. 8, 80331 München 7118.7913695029 km
Die Beratung aus einer Hand, in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, ist unsere große Passion und Stärke.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(17.05.2024) Hervorragend und sachkundig beraten durch Dr. Lingenberg......hat mich mit grossem Engagement bei meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lars Düwel
Rechtsanwalt Dr. Lars Düwel
Dres. Ruge Purrucker Makowski, Kehdenstr. 18-22, 24103 Kiel 6687.5497728082 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Lars Düwel
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
Bruns & Dr. Redmann PartGmbB, Parkallee 5, 28209 Bremen 6676.1077106964 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
(11.12.2020) Ich hatte das Gefühl sie nimmt mein Problem total ernst. Hat sich Mühe gegeben Lösung zu finden. Immer wieder gerne!

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.