3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Eschborn
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Eschborn
Eschborn Rechtsanwälte, Hauptstr. 332, 65760 Eschborn 6815.7080319949 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Eschborn
aus 58 Bewertungen Die Betreuung durch Herrn RA Zehnter war sehr kompetent. Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(13.03.2022) Schnelle und vollständige Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jana Niederhäuser ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Abel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Abel
protego legal, Poststraße 43, 66386 Sankt Ingbert 6772.5064348795 km
Ich kann, weil ich will, was ich muss
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Abel
aus 22 Bewertungen Als Erbe ohne Wohnsitz in Deutschland hatte ich verschiedene Meinungen sowohl von Bankmanager als auch Steuerberater … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fellinger
Rechtsanwalt Thomas Fellinger
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Fellinger
(02.01.2024) Fellinger hat mich 2022 zu einem arbeitsrechtlichem Streit mit meinem Arbeitgeber bzw. Ex-Arbeitgeber beraten, seine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0424453661 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Dr. Foth erklärt die komplexe Materie sehr gut und anschaulich. Er konzentriert sich dabei auf die praktische … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Vollmer Dipl.-BW (FH)
Anwaltskanzlei Alexandra Vollmer, Wiesenweg 3, 87674 Ruderatshofen 7075.4791352281 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Vollmer Dipl.-BW (FH) hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Durch einen Ratschlag kam ich zu Fr.Vollmer. Und es war kein Fehler. Sie half mir mit Ihrem Fachwissen und das mit … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
Kanzlei Dr. Schreiter, Lange Straße 17, 17192 Waren (Müritz) 6877.2476947479 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen In meinem Anliegen, bezüglich der Regelung meiner Nachlassangelegenheiten, wurde ich durch Dr. Schreiter sehr gut … (01.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Steffen
Kanzlei Uwe Steffen, Ludwigstr. 27, 85049 Ingolstadt 7073.253594415 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Steffen im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Buß
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Michael Buß, Taunusstraße 27, 65183 Wiesbaden 6799.9911177687 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Buß
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphael Busch
Rechtsanwalt Raphael Busch
Anwaltskanzlei Lochmann, Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen 6882.780173805 km
Fachanwalt Erbrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Raphael Busch
(04.02.2024) In einer recht komplizierten Erbangelegenheit hat Herr Rechtsanwalt Busch mich sehr gut beraten und vertreten. Die …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Ballay LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt André Ballay LL.M.
Kanzlei Ballay, Hauptstraße 19, 33813 Oerlinghausen 6725.5543479259 km
"Persönlicher Kontakt vor Künstlicher Intelligenz" - menschlich, emphatisch, persönlich!
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Ballay LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Herr Ballay hat uns jederzeit im Rat und Tat zur Seite gestanden als es um die Kündigung von meinem Lebenspartner … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Winkhaus
Rechtsanwalt Christian Winkhaus
SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Winkhaus
aus 7 Bewertungen Ein kluger und eloquenter Anwalt mit einem ausgeprägten Sinn fürs Wesentliche.Hat mir jedes Mal kompetent helfen … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annette Kuhlmann
Rechtsanwältin und Notarin Annette Kuhlmann
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3686754486 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Annette Kuhlmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(13.10.2023) Sehr schnelle Terminvergabe, absolut freundliche Anwältin, man fühlt sich in guten und kompetenten Händen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Ziemann
Rechtsanwältin Anna Ziemann
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Agrarrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anna Ziemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Kubach
Rechtsanwalt Dieter Kubach
Kubach Rechtsanwälte, Ernst-Thälmann-Str. 69, 15562 Rüdersdorf bei Berlin 6998.6140607831 km
idem ius omnibus (gleiches Recht für Alle).
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Kubach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich bin sehr zu Frieden mit der Arbeit von h. Kubach ich kenne ihm schon seit 2003 ein sehr zuverlässiger Anwalt steht … (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Collmann
Collmann & Stuke, Bahnhofstr. 11, 26655 Westerstede 6614.4780275284 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Collmann
Profil-Bild Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
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Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
Rechtsanwaltsgesellschaft Eulerich & Coll., Adolfstr. 26, 38102 Braunschweig 6821.2801691576 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 236 Bewertungen In 2 Fällen gab es optimale Hilfe in dieser Kanzlei. Und zwar umgehend. Die Steuererklärung mach ich jetzt allerdings … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hammel LL.M.
Rechtsanwalt Florian Hammel LL.M.
HAMMEL · MYSKA RECHTSANWÄLTE, Viktualienmarkt 5, 80336 München 7119.4155196071 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Hammel LL.M.
(05.06.2023) Herr Hammel hat mich in zwei Versicherungsfällen vertreten und jeweils vor Gericht gewonnen. Ich würde ihn jederzeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eitel
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Eitel
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Eitel für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 36 Bewertungen Herr Eitel hat mich bei meiner Scheidung sehr kompetent und zuverlässig vertreten. Ich kann ihn nur empfehlen. Herr … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Ralf Molzahn
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ralf Molzahn
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Ralf Molzahn
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Höster
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Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf -Rechtsanwalt Frank Höster, Schloßstraße 57, 14059 Berlin 6968.9322950077 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Höster gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Herr Höster hat mich in einer etwas verfahrenen Nachlassangelegenheit sehr zielführend und vernünftig beraten. Die … (01.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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