1.461 Anwälte für Produkthaftungsgesetz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Schultze
Kanzlei Mirco Schultze, Proskauer Str. 31, 10247 Berlin 6978.3634411945 km
Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirco Schultze
aus 8 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung ! Schnelle Terminvergabe. Ich kann Rechtsanwalt Schultze nur weiter empfehlen und … (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Dr. Meisl RECHTSANWÄLTE, Dr.-Leo-Ritter-Straße 2, 93049 Regensburg 7097.6885715825 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwaltskanzlei Ernst Scharr, Hauptstr. 9, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 7041.1270392752 km
Recht haben ist kein Zufall - Recht bekommen sollte es auch nicht sein
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 5 Bewertungen Herr Scharr hat mich in meiner Angelegenheit kompetent, umfassend und stets freundlich beraten und betreut. Ich wurde … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aleksandra Kuhn
sehr gut
Rechtsanwältin Aleksandra Kuhn
Kanzlei Aleksandra Kuhn, Richard-Wagner-Str. 14, 50674 Köln 6673.8297059307 km
Raffiniert. Authentisch. Konsequent.
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Aleksandra Kuhn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 15 Bewertungen Frau Kuhn hat mir die Abläufe und Konsequenzen beim Bezug von Krankengeld, bzw ALG 1 sehr gut erklärt, so dass ich … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsgesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sarah Schörghuber gerne zur Verfügung
aus 109 Bewertungen Sehr schnelle und ausführliche Antwort . Die Sache hat sich aber von selbst geklärt . Verwalter hat gekündigt ! (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sämannstr. 9, 82166 Gräfelfing 7110.1891051872 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz gerne behilflich
(03.04.2020) RA Köhne hat sehr schnell und unkompliziert die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Samens
Anwaltskanzlei Samens & Schulz, Zweifaller Straße 1-5, 52222 Stolberg (Rheinland) 6638.8732645803 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Samens ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsgesetz
(07.09.2023) Sehr nett,wie kompetent!Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Jurij Seidler
sehr gut
Rechtsanwalt Jurij Seidler
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.8934072898 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jurij Seidler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 25 Bewertungen Ein Kunde wollte die Dienstleistung nicht bezahlen, aber mithilfe von Herrn Seidler haben wir den Gerichtsfall … (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Symnik
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Symnik
Kanzlei Susanne Symnik, Unterstr. 91, 44892 Bochum 6669.0126917477 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Symnik hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 23 Bewertungen Frau symnik ist sehr kompetent sehr freundlich hilfsbereit hat immer ein offenes Ohr egal bei welchen Problemen. … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Wirtz LL. M. (Essex)
Rechtsanwalt Dr. Georg Wirtz LL. M. (Essex)
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Wirtz LL. M. (Essex) ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 5 Bewertungen “ „Herr Dr. Wirtz hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven-Oliver Vinar LL.M.
Vinar - Rechtsanwaltskanzlei, Eilenau 31, 22089 Hamburg 6721.4974312263 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Sven-Oliver Vinar LL.M.
(01.02.2024) Emphatische, konstruktive und zielorientierte Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Czopka
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Czopka
Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger- Kanzlei Czopka, Husemannstr. 53, 45879 Gelsenkirchen 6654.0722344233 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Czopka
aus 121 Bewertungen Herr Czopka hat es geschafft was mein anderer Anwalt in Monaten nicht geschafft hat. Er konnte den Richter und den … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen, Sophienstr. 1 / IV, 80333 München 7118.4490870542 km
Spezialisiert, effizient & praxisnah - ich gebe Menschen eine Stimme und öffne die Türe zu ihrem Recht!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
aus 150 Bewertungen Ein guter Rechtsanwalt zeichnet sich aus, in dem eben dieser im Vorfeld den ihm geschilderten Sachverhalts … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Grüne
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Grüne
Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt 6926.5364405392 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Günter Grüne
aus 19 Bewertungen Der Schadensfall wurde durch Herrn Rechtsanwalt Grüne und seine Kanzlei schnell und ohne weitere Probleme für mich … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Obermann
Rechtsanwalt Gerd Obermann
Rechtsanwaltskanzlei Gerd Obermann, Gladbacher Straße 10, 51429 Bergisch Gladbach 6685.7485285632 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Obermann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsgesetz
(11.06.2024) Herr Obermann ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt in Mietsachen, er hat uns zum wiederholten Mal erfolgreich vor …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Herzogspitalstrasse 11 3 OG, 80331 München 7118.707557571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsgesetz steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator gerne zur Verfügung
(02.06.2023) Sebastian Kutzner ist ein professioneller und menschlicher Anwalt, der mir freundlich, unkompliziert und fachlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
sehr gut
Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 49 Bewertungen Frau Gröbmayr ist eine top Anwältin, sie hat mich kompetent in meinem Fall beraten und das beste rausgeholt. Nur zu … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Seniuch
Rechtsanwalt Torsten Seniuch
Johnen Rechtsanwälte, Jöllenbecker Str. 78-80, 33613 Bielefeld 6713.4450147503 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Seniuch
(19.04.2024) Hallo, mir wurde innerhalb von Minuten geantwortet. Meine Fragen wurden schnell uns kompetent beantwortet. Viele Grüße
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Winkler
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Winkler
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Friedrich-Engels-Straße 23a, 15711 Königs Wusterhausen 7000.9692811115 km
Zufriedenheit entsteht durch Kompetenz und Empathie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Winkler
aus 33 Bewertungen Herr Winkler ging in den wohlverdienten Urlaub und hat uns seinem Kollegen Herrn Horn anvertraut. Alles wurde zu … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Rumpel
Rechtsanwältin Franziska Rumpel
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9728374926 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Rumpel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 7 Bewertungen Frau Rumpel hat mich in dieser nicht ganz einfachen und eindeutigen Angelegenheit bestens beraten und vertreten. Im … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.
MSH Rechtsanwälte GbR, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 25 Bewertungen Ich fühlte mich sehr gut vertreten (03.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Nieding
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Nieding
NAGEL NIEDING NOBBE Rechtsanwälte und Fachanwälte, Cäcilienhöhe 100, 45657 Recklinghausen 6653.7227434261 km
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Nieding ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsgesetz
aus 18 Bewertungen Frau Nieding hat mich in Scheidungs- und Sorgerechtsfragen beraten und vertreten. Mein Wunsch war es einvernehmlich … (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Scholler
Kanzlei Andreas Scholler, Dr.-Ernst-Derra-Str. 4, 94036 Passau 7209.0233514322 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Scholler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 6 Bewertungen Sehr gute Fachexpertise in allen Themengebiete, Fachlich stets auf den neusten Stand, Ruhig u. dennoch entschlossen! … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Cramer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Cramer
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2023412757 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Cramer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsgesetz
aus 34 Bewertungen Sehr gute Kanzlei, Ich hatte Herrn M. Cramer an meiner Seite und kann nur gutes sagen. Alles verlief super! Kann ich … (16.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsgesetz

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Überblick

Als Produkthaftung bezeichnet man die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden. In diesen Fällen können die Ansprüche der Verbraucher direkt gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. Eine solche Haftungsregelung ist notwendig, weil es zwischen Verbraucher und Hersteller keine direkten vertraglichen Beziehungen gibt. Daher scheidet die vertragliche Sachmängelhaftung für Schäden, die Endabnehmern einer Ware durch die mangelhafte Sicherheit des verwendeten Produkts entstehen, aus und die Anwendung eines deliktischen Schadensersatzanspruches erfordert grundsätzlich ein Verschulden des Inanspruchgenommenen.

Geschichte

Im Sommer 1968 begann die EG-Kommission mit ersten Vorarbeiten zur Vereinheitlichung der innergemeinschaftlichen Regelungen zur Produkthaftpflicht. Diese wurden jedoch 1970 wegen der Verhandlungen zur ersten Erweiterung der Gemeinschaft unterbrochen und wurden im Sommer 1973 erneut aufgenommen. Im August 1974 wurde der erste Vorentwurf vorgelegt, der zweite folgte im Juli 1975. Am 9. September 1976 wurde dieser Vorschlag dem Rat vorgelegt, traf aber auf vielfältige Kritik. Auf die notwendigen Stellungnahmen vom EG-Wirtschafts- und Sozialausschuss und Europäischen Parlament wartete man drei Jahre. Ein neuer Vorschlag wurde 1979 vorgelegt. Am 23. Mai 1980 forderte der Rat die Kommission auf, diesen zurückzuziehen und erst am 25. Juli 1984 wurde ein Konsens verabschiedet. Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union wurden durch die europäische Produkthaftungsrichtlinie 85/374 und die sie ergänzende Richtlinie 1999/34 Mindestinhalte festgelegt, die in bestehende nationale Vorschriften zur Produkthaftung eingearbeitet wurden bzw. für deren Umsetzung ein neues Produkthaftungsgesetz geschaffen wurde. In Artikel 19 I der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/374 war als Frist für die Umsetzung in nationales Recht ein Zeitrahmen von drei Jahren ab Bekanntgabe festgesetzt worden. Die erforderliche Bekanntgabe fand am 30. Juli 1985 statt. Aber erst mit über einem Jahr Verspätung wurde am 19. Dezember 1989 das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) verkündet und dadurch eine Angleichung der europäischen Normen erreicht.

Neben der Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt die Haftung auf Grund anderer Vorschriften, gem. § 15 II ProdHaftG, unberührt. Das bedeutet, dass die auf Grundlage der Deliktshaftung entwickelte Produkthaftung weiterhin zur Anwendung kommt. Daneben gibt es weiterhin besondere Produkthaftungsgrundlagen. Diese sind z.B. im Arzneimittelgesetz und im Gentechnikgesetz geregelt.

Kernvorschrift des Produkthaftungsgesetzes ist § 1 I 1 ProdHaftG: Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produktes verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Um eine Haftung des Herstellers zu erreichen, müssten zunächst alle Haftungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehören:

Rechtsgutverletzung

Der Hersteller haftet im Rahmen des ProdHaftG für solche Schäden, die bei der Benutzung seiner Produkte an entstehen. Dies gilt insbesondere gilt für:

  • Tod
  • Körperverletzung
  • Gesundheitsverletzung
  • Sachschäden

Für Sachschäden gilt die Haftung jedoch nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt selbst beschädigt wurde und diese andere Sache für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt war. Nicht von dieser Haftung erfasst sind z.B. Entwicklungsschäden.

Produktfehler

Unter einem Produkt i. S. d. § 2 ProdHaftG versteht man jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, z.B. industrielle wie nicht industrielle Erzeugnisse, Massenware ebenso wie Spezialanfertigungen und Elektrizität. Diese ausdrückliche Erwähnung der Elektrizität war notwendig, da diese im deutschen Recht nicht als bewegliche Sache gilt. Diese Ausdifferenzierung auch von Teilen einer anderen Sache ermöglicht es, den Hersteller eines Einzelteils oder eines wesentlichen Bestandteils einer anderen Sache in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich muss nach § 1 I 1 ProdHaftG ein Fehler des Produkts vorgelegen haben. Das ist dann der Fall, wenn das Produkt zu dem Zeitpunkt, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, nicht die von der Allgemeinheit erwartete und erforderliche Sicherheit bietet, die jeder Verbraucher nach dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Stand der Technik und bei einem üblichen Gebrauch von einem Produkt berechtigterweise erwarten darf. Das Produkt wird jedoch nicht allein deswegen fehlerhaft, weil später ein verbessertes Produkt auf den Markt gebracht wird. Zu solchen vom Fehlerbegriff des ProdHaftG umfassten Fehlern gehören:

  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler
  • Konstruktionsfehler

Nicht dazu gehören jedoch Produktbeobachtungsfehler.

Haftungsausschluss

Gem. § 1 II Nr. 1 ProdHaftG ist die Haftung des Produzenten für den Fall ausgeschlossen, wenn er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat. Unter Inverkehrbringen versteht man jedes Überlassen an andere. Ein Inverkehrbringen kommt dann nicht in Betracht, wenn das Produkt gestohlen wurde, unterschlagen wurde oder es beim Transport verloren und von einem anderen gefunden wurde. In diesen Fällen greift eine Haftung nach dem ProdHaftG somit nicht. Wird das Produkt zum Zwecke der Erprobung oder Prüfung an andere übergeben gilt es ebenfalls nicht als in Verkehr gebracht.

Nach § 14 ProdHaftG darf die Ersatzpflicht des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz im Voraus weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Außerdem haftet der Hersteller auch dann nicht, wenn das Produkt gemäß § 1 II Nr. 3 ProdHaftG nicht für den Verkauf oder eine Art des Vertriebs mit wirtschaftlichen Zweck hergestellt und nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben wurde.

Haftungsadressaten

Nach § 4 ProdHaftG unterliegen der Produkthaftung folgende Haftungsadressaten:

  • alle Hersteller, also diejenigen, die das Produkt oder Teile des Produkts hergestellt haben
  • der sog. Quasi-Hersteller, d.h. derjenige, der auf einem von einem anderen Unternehmer hergestellten Produkt seine Marke oder sein Warenzeichen o.ä. anbringt und das Produkt dadurch als sein Produkt erscheinen lässt
  • der Importeur, der das Produkt in ein EU-Mitgliedsland bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum einführt
  • der Lieferant des Produkts, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann
  • die Tochtergesellschaft des Herstellers, wenn diese so eng mit dem Hersteller verbunden ist, dass sie als Glied einer Vertriebskette anzusehen ist

Diese Differenzierung ist notwendig, da verschiedene Arten des Herstellers unterschieden werden müssen und sich auch andere Personen als der Hersteller i.e.S. wie oder als Hersteller einer Sache behandeln lassen müssen.

Sollte es im Rahmen der Produktionskette dazu kommen, dass mehrere Personen für einen Schaden ersatzpflichtig sind, haften sie gem. § 5 S.1 ProdHaftG gegenüber dem Geschädigten als Gesamtschuldner.

Haftungsumfang

Die Art der Haftung und der Haftungsumfang des Herstellers ergeben sich aus den §§ 7 ff. ProdHaftG, wobei der Umfang der Haftung nach ProdHaftG teilweise begrenzt ist.

Haftung bei Tötung

Wird der Geschädigte durch oder infolge des Schadens am Produkt getötet besteht nach § 7 ProdHaftG eine Schadensersatzpflicht des Haftenden für Kosten der versuchten Heilung sowie Ausgleich des Vermögensnachteils den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse z.B. Diätkost, Rollstuhl, behindertengerechte Einrichtungen, vermehrt waren. Außerdem sind die Kosten der Beerdigung zu tragen. Hinzukommt, das der Haftende unterhaltspflichtig für diejenigen Personen wird, denen der Getötete gegenüber unterhaltspflichtig war.

Haftung bei Körper- und Gesundheitsschäden

Bei einem Körper- bzw. Gesundheitsschaden sind primär die Kosten der notwendigen Heilbehandlung zu ersetzen. Sog. Erwerbsschäden können vom Geschädigten ebenfalls geltend gemacht werden, wobei sich der zu ersetzende Schaden sich nach dem jeweiligen individuellen Erwerbsausfall richtet. Zu ersetzen sind außerdem die Kosten einer durch die Verletzung notwendig gewordenen Umschulung, soweit diese zur Abwendung des Verdienstausfalles objektiv sinnvoll ist, sowie alle beruflichen Rehabilitationskosten und alle Kosten, die aus vermehrten Bedürfnissen resultieren.

Seit Juli 2002 kann im Falle einer Körper- bzw. Gesundheitsverletzung nach § 8 S. 2 ProdHaftG auch der Ersatz eines immateriellen Schadens, also Schmerzensgeld, verlangt werden.

Haftung bei Sachschäden

Bei der Haftung für Sachschäden gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro. Ansonsten ist die Haftung der Höhe nach unbegrenzt. Allerdings ist die Einschränkung aus § 1 I 2 ProdHaftG zu beachten, dass andere Sachen als die fehlerhafte Sache, die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt waren, beschädigt wurde. Vom Haftungsumfang umfasst ist auch der Sachfolgeschaden, z. B. Zusatzkosten durch die zeitweilige Unbenutzbarkeit einer Wohnung.

Haftungshöchstbetrag

Nach § 10 I ProdHaftG gilt ein Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro für Personenschäden, welcher sich sowohl auf die Haftung gegenüber mehreren Geschädigten aus einem Schadensereignis, als auch für sogenannte Serienschäden bezieht. Bei Serienschäden handelt es sich um Schäden aller Personen aus dem Fehler einer Produktserie.

Haftungsminderung

Durch ein Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens kann nach § 6 I ProdHaftG die Haftung des Herstellers gemindert werden. Unter Mitverschulden gem. § 254 BGB versteht man ein "Verschulden gegen sich selbst". Das bedeutet, dass sich derjenige, der die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, eine Kürzung seiner Ansprüche gefallen lassen muss. Beim Mitverschulden hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend vom Schädiger oder vom Geschädigten verursacht worden ist. Ursächlichkeit ist im Sinne der Adäquanztheorie zu verstehen. Als mitwirkendes Verschulden im Bereich des ProdHaftG kommen vor allem die Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und Warnungen und der Fehlgebrauch von Produkten in Betracht.

Nach § 6 2. HS ProdHaftG steht im Falle der Sachbeschädigung das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, sog. Bewahrgehilfe, dem Verschulden des Geschädigten gleich. Diese Regelung gilt jedoch dann nicht, wenn der Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung oder Vertrag hergeleitet wird, denn gem. § 846 BGB muss sich der Dritte in diesen Fällen ein Verschulden des Getöteten wie ein eigenes mitwirkendes Verschulden entgegenhalten lassen. Diese Regelung wird damit begründet, dass die Ansprüche der Dritten sich letzten Endes aus der Rechtsposition des Getöteten ableiten.

Verjährung

Ein Anspruch des Geschädigten gem. § 1 ProdHaftG verjähren nach § 12 I ProdHaftG drei Jahre nachdem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen müssen.

Die Verjährung wird gem. § 12 II ProdHaftG durch Verhandlungen zwischen den Parteien gehemmt. Im Übrigen verweist das Gesetz in § 12 III ProdHaftG auf die Vorschriften des BGB, insb. §§ 195, 198 BGB.

Der Anspruch gem. § 1 ProdHaftG erlischt nach § 13 ProdHaftG zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts, es sei denn der Anspruch wird zuvor gerichtlich oder in einem Mahnverfahren geltend gemacht.

Beweiserleichterung

In § 1 IV ProdHaftG ist eine Beweiserleichterung für den Geschädigten vorgesehen: Der Geschädigte muss nur den Produktfehler, den Schaden und den Ursachenzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden nachweisen. Der Hersteller bzw. Haftpflichtige muss dann gegebenenfalls zu seiner Entlastung beweisen, dass einer der in § 1 II ProdHaftG genannten Ausnahmetatbestände, der die Haftung ausschließt, zu seinen Gunsten eingreift. Die Verletzung einer sog. Verkehrssicherungspflicht muss der Geschädigte demnach nicht beweisen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Geschädigte normalerweise keinen Einblick in die Betriebsabläufe und technischen Zusammenhänge im Bereich des Herstellers besitzt, die zur Entstehung des Produktfehlers geführt haben, so dass ihm der Beweis der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kaum möglich ist.

Andere Ansprüche

Neben Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag und unerlaubter Handlung, sog. Produzentenhaftung, geltend gemacht werden. Dabei kann die Produzentenhaftung weiter gehen als die Produkthaftung, da sie auch für Schäden an der beschädigten Sache selbst eintritt und weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gilt. Allerdings muss hier ein Verschulden des Herstellers vorliegen, welches jedoch im Wege der Beweislastumkehr vermutet wird. Strafrechtliche Ansprüche können aber nicht geltend gemacht werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsgesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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