4.700 Anwälte für Unterhalt | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Staub
Rechtsanwalt Dirk Staub, Kirchplatz 2, 49143 Bissendorf 6681.4445773434 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Staub
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Schlolaut
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Schlolaut
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Mona Schlolaut
aus 23 Bewertungen Frau Schlolaut hat meine Schwester und mich kompetent und allgemein verständlich die uns am Herzen liegende … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer-Reber
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer-Reber
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer-Reber
aus 21 Bewertungen Für mich eine der besten Anwälte überhaupt - ohne sie wäre ich schon oft durchgedreht. Freundlich, kompetent, fachlich … (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Recht in jeder Beziehung, Sophienstr. 1 / V, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole von Ahsen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(19.05.2024) Frau von Ahsen war die Anwältin meine verstorbene Freundin und Arbeitskollegin. Und ich war und bin sehr zufrieden mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
Anwaltskanzlei Bettecken, Wall 29, 42103 Wuppertal 6670.1747176516 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Ich habe über viele Jahre ab und an Rechtsberatung zu verschiedenen Themen benötigt, sei es Familienrecht, Erbrecht, … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072.9033703827 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Peter-Bohley, Wilhelmstr. 27, 06406 Bernburg (Saale) 6918.6569212286 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
(28.09.2022) Anwalt hat mich gut beraten und geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Raithel
sehr gut
Rechtsanwältin Birgit Raithel
GR Rechtsanwälte, Ferdinand-Rhode-Str. 14, 04107 Leipzig 6982.2194611342 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Raithel gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Angenehme Kommunikation, schnelle und kompetente Bearbeitung und Beratung. Empfehlenswert! (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger
Profil-Bild Rechtsanwältin Tugba Ergün
Ergün, Karlstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.7519297496 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Tugba Ergün ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 5 Bewertungen gerne wieder super anwalt kann sie nur empfehlen (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Jäger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Jäger
GKS Rechtsanwälte, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal 6670.1951002305 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Jäger gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Herr Anwalt Jäger hat zeitnah, kompetent und klar verständlich geantwortet. Ich kann ihn sehr empfehlen. (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Zipp
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Zipp
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg 7063.1177522934 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Zipp bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Wir haben uns sehr gut beraten gefühlt. Herr Zipp hat uns zu unserem Recht verholfen. Die Kommunikation war auch für … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Stürmann
Stürmann, Rechtsanwälte & Notarin, Schlüterstr. 28, 10629 Berlin 6970.7569240208 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Stürmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(12.11.2022) Die Rechtsanwältin hat mir Ihre Kollegin empfohlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Fehn
Rechtsanwältin Sabine Fehn
FEHN & Kollegen, Friedrich-Stein-Str. 7, 97421 Schweinfurt 6925.3691593623 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Fehn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfriede Kreitz
sehr gut
Kanzlei Elfriede Kreitz, Burggrafenstr. 1, 40545 Düsseldorf 6647.6024915599 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Elfriede Kreitz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 72 Bewertungen Frau RA Elfriede Kreitz ist als Arbeitsrechtlerin top qualifiziert, lösungsorientiert, aber auch vermittelnd und … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Witte
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Witte
Kanzlei Witte Bähring und Partner, Berliner Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6285130137 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nadine Witte
aus 32 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung und kurze Beratung am Telefon. (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Kracke
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Kracke
Kanzlei Kind & Recht, Stormsweg 5a, 22085 Hamburg 6720.3555161379 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Kracke gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Ich benötigte kurzfristig eine fachlich präzise und organisatorisch unkomplizierte rechtliche Einschätzung zum … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Weiler
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Weiler
Kanzlei Jörg Weiler, Auf den Dreien 34, 50354 Hürth 6671.7863687634 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Weiler gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Herr Weiler lässt keine Frage unbeantwortet, nimmt sich Zeit und kommuniziert stets auf Augenhöhe. Ein sehr netter … (05.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Schütz
Anwaltskanzlei Helena Schütz, Zum Lampert 3, 77855 Achern 6865.9663998308 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Schütz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Kanzlei Andreas Wollweber, Gutenbergstraße 3a, 30966 Hemmingen 6769.8221775075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius
Kanzlei Müller-Rivinius, Sternstr. 8, 06108 Halle (Saale) 6950.3098313371 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Sehr Freundlich , schnell Kompetente Beratung. Kann ich nur empfehlen A.Nagy (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Nowak
sehr gut
Kanzlei Ruth Nowak, Schneebergstr. 58, 12247 Berlin 6977.0378244611 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth Nowak - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 137 Bewertungen Ich bin absolut begeistert von Frau Nowak,ich wurde sehr gut und umfassend beraten,es wurde sich Zeit genommen und auf … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nuray Celedir-Massini
Kanzlei Çeledir-Massini & Kollegen, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nuray Celedir-Massini hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Schnell, freundlich, fachlich (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.