4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Bald
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Bald
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Bahnhofstr. 3, 97215 Uffenheim 6953.9375253674 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Bald
aus 15 Bewertungen Frau Bald hat mich kompetent und punktgenau dabei unterstützt, mein Testament zu verfassen. Verständlich erklärt fühle … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Rönn
Kanzlei Bianca Rönn, Sögestr. 41, 28195 Bremen 6675.5210018504 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Frau Rechtsanwältin Bianca Rönn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(17.11.2017) Frau Rönn hat mich erfolgreich gegen eine Anklage verteidigt. Mir wurde zu Unrecht vorgeworfen, ich hätte mit Drogen, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi
Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi
DIKIGORION RECHTSANWÄLTE Eleni Kougioumtzi & Associates, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.156717861 km
"Ich bin außergewöhnlich freundlich und geduldig, solange ich am Ende das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten erhalte."
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Eleni Kougioumtzi bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Ich bin über das Internet auf Frau Kougioumtzi gestoßen, da ich das Thema "Erbrecht in Griechenland" … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ercan Gül
sehr gut
Rechtsanwalt Ercan Gül
Anwaltskanzlei Gül, Eschersheimer Landstr. 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6825.5772892807 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ercan Gül gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt hat mich sehr gut beraten und vertreten. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Struck
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Struck
Rechtsanwälte Struck, Kaiserstr. 61, 44135 Dortmund 6677.2988308796 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Georg Struck gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Herr Struck hat mich gut beraten. (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wunsch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Wunsch
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Fachanwalt Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Peter Wunsch
aus 34 Bewertungen Herr Wunsch ist immer sehr gut erreichbar und antworter sehr schnell auf Fragen. Außerdem fühle ich mich sehr … (16.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler
Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Görtz
Rechtsanwältin Veronika Görtz
Kanzlei Veronika Görtz, Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld 6632.4616532875 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Görtz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan J. Gärtner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Ich hatte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und hatte mich hilfesuchend an … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klaus
Rechtsanwaltskanzlei Michael Klaus, Kaiserstraße 126, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.3769569991 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Klaus ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Landstorfer
Rechtsanwältin Susanne Landstorfer
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Landstorfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Sabie
Kanzlei Sonja Sabie, Käthe-Schlechter-Str. 25, 51109 Köln 6681.728495687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Sabie gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Vielen Dank Frau Sabie (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Beeking
Beeking & Gestewitz Rechtsanwälte, Rathausstr. 5, 15517 Fürstenwalde/Spree 7022.39633449 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katharina Beeking
(09.09.2020) Sehr kompetent bin sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Muls
Rechtsanwalt Walter Muls
Van Alsenoy & Partner, R. A Dansaert 92, 1000 Brüssel, Belgien 6516.3032312487 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Muls ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(26.05.2021) Herr Muls ist sehr zu verlässlich und seine Deutschkenntnisse sind so gut, dass ich all seine Erklärungen gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Bauer und Partner - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater, Bahnhofstraße 28, 94469 Deggendorf 7164.3364822687 km
Bei Bauer und Partner bieten wir Ihnen ein breitgefächertes Leistungsspektrum in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
Wolf Rechtsanwalt, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
aus 6 Bewertungen Herr Wolf hatte mir Schritt für Schritt alle Punkte erklärt. (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Popp
Rechtsanwalt Roland Popp
Popp & Popp Rechtsanwälte, Ringstr. 26, 84347 Pfarrkirchen 7186.8714463007 km
Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Popp ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Aumann
Rechtsanwältin Elfi Aumann
Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen, Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6958.4826966325 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elfi Aumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
Weber & Dekena Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1228504761 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
aus 81 Bewertungen Eigentlich schreibe ich nie Bewertungen, aber hier muss ich eine Ausnahme machen: Was Herr Rechtsanwalt Weber für mich … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Drewes
Kanzlei Ulf Drewes, Schadewachten 32a, 39576 Hansestadt Stendal 6880.5353059201 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulf Drewes bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt René Piper
sehr gut
Rechtsanwalt René Piper
Piper & Partner Rechtsanwälte, Birkbuschstr. 62, 12167 Berlin 6974.6936529862 km
Betreuungsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt René Piper vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 54 Bewertungen Danke für die gute und ehrliche Beratung und Hilfe! Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei … (15.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Heß
Rechtsanwalt Ulrich Heß
Kanzlei Heß, Kurze-Geismar-Str. 41, 37073 Göttingen 6825.4162399197 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Heß - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(19.07.2021) Vielen Dank für die erfolgreiche Behandlung unserer Fälle gegen Eurowings mit Durchsetzung unserer Forderungen. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kochan
gut
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Kanzlei Oliver Kochan, Gutenbergstr. 29, 14467 Potsdam 6961.5633377164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Kochan bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Ich habe den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht um Hilfe gebeten. Er hat mir Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt gegen eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Greiner
Rechtsanwältin Christine Greiner
Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Greiner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.