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Kündigungsschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Kündigungsschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

Für welche Arbeitnehmer gilt der Kündigungsschutz?

Laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,

  • die länger als sechs Monate im gleichen Betrieb/Unternehmen tätig sind (Wartezeit),
  • die in einem Unternehmen arbeiten, in dem mindestens 11 Mitarbeiter tätig sind (Kleinbetriebsklausel) und
  • die Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (Arbeiter, Angestellte) sind.

Wie schützt der Kündigungsschutz den Arbeitnehmer?

Erfüllt man die Kriterien des Kündigungsschutzes, ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber nur durch die im Gesetz festgelegten Gründe möglich. Das sind

  • Gründe in der Person
  • Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
  • betriebsbedingte Gründe

Diese Gründe muss der Arbeitgeber tatsächlich vorweisen, eine einfache Behauptung reicht nicht aus. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber das Gesetz beachten, denn für diese Kündigungsart benötigt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Für wen gilt der Kündigungsschutz nicht?

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für freie oder selbstständige Mitarbeiter. Das Gleiche gilt für Vorstände, Geschäftsführer oder Gesellschafter (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG).

Kündigungsschutz und Betriebsrat – was ist zu beachten?

Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz / BetrVG). Darüber hinaus muss dem Betriebsrat der Grund bzw. die Gründe der Kündigung mitgeteilt werden – ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Für welche Arbeitnehmer gilt ein besonderer Kündigungsschutz?

Für bestimmte Arbeitnehmer gilt ein Sonderkündigungsschutz. Möchte ein Arbeitnehmer solche Mitarbeiter kündigen, muss er einige Vorschriften beachten. Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit
  • Auszubildende nach der Probezeit
  • Betriebsratsmitglieder
  • Datenschutzbeauftragte/r
  • Immissionsschutzbeauftragte/r
  • Inhaber politischer Wahlämter
  • Personalratsmitglieder
  • schwangere Arbeitnehmerinnen (Mutterschutz)
  • schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Schwerbehindertenvertreter
  • Wahlvorstände und Wahlbewerber

Die Kündigung eines Mitarbeiters aus diesen Personengruppen ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich, weil man beispielsweise die Zustimmung der entsprechenden Behörde einholen muss.

Was tun bei einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie nur innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen können. Tun Sie das nicht, ist die Kündigung gültig.

Foto(s): ©Fotolia/Andrey Burmakin

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Rechtstipps zu "Kündigungsschutz" | Seite 97

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  • 27.07.2010 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
    „Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, so dass weder die Arbeitsgerichte zuständig sind, noch der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Der für …“ Weiterlesen
  • 26.07.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… , die auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutz gelten, sind zum Beispiel in § 102 BetrVG und § 623 BGB zu finden. Eine Kündigung die ohne Anhörung des Betriebsrates …“ Weiterlesen
  • 21.07.2010 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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  • 05.07.2010 Rechtsanwalt Martin J. Haas
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  • 10.06.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
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  • 10.05.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
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    „Wird ein Arbeitnehmer gekündigt und besteht Kündigungsschutz, dann hat er nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn ihm die schriftliche …“ Weiterlesen
  • 28.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… der übrigen Voraussetzungen (mindestens halbes Jahr Beschäftigungsdauer, mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb) Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander …“ Weiterlesen
  • 23.04.2010 Rechtsanwalt Fatih Bektas
    „… beansprucht oder vorzeitig beendet, endet auch der Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz wirkt auch nicht nach. VI. Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
  • 14.04.2010 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… . Diese sind dann gehalten, den Geschäftsbetrieb einzustellen oder Mitarbeiter zu entlassen. Die entlassenen Mitarbeiter werden dann mit der Tatsache konfrontiert, dass für sie nur ein geringerer Kündigungsschutz …“ Weiterlesen
  • 29.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise …“ Weiterlesen
  • 22.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… sich die Probezeit so auf über sechs Monate, unterfällt man dem normalen Kündigungsschutz, sodass man sogar gegen eine Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorgehen kann. Rechtsanwalt Borth www.DieOnlineKanzlei.de“ Weiterlesen
  • 18.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt …“ Weiterlesen
  • 12.03.2010 Rechtsanwalt Thorsten Walther
    „Die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten sollen gesetzlich verengt werden. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/648) , in dem sie den Kündigungsschutz …“ Weiterlesen
  • 05.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… sind. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch in der Insolvenz fort. Das Betriebsratsmitglied an sich, hat einen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 KSchG. Nach dem Motto „Der letzte macht das Licht …“ Weiterlesen
  • 24.02.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… ist also eine Kündigungsschutzklage besonders ratsam. Rechtsanwalt Borth Mehr zum Thema AGG und Kündigungsschutz auf www.DieOnlineKanzlei.de, sowie auf www.RECHT-nah.de.“ Weiterlesen
  • 19.02.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… den einzelnen Arbeitnehmer? Natürlich gilt auch während des Insolvenzverfahrens das Arbeitsrecht, also auch der normale Kündigungsschutz. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsweise das Ende …“ Weiterlesen
  • 22.01.2010 GKS Rechtsanwälte
    Wie von vielen Arbeitsrechtlern erwartet hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einem Urteil am 19.01.2010 die deutschen arbeitsrechtlichen Regelungen über Kündigungsfristen teilweise … Weiterlesen
  • 15.01.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… der Arbeitnehmer dann unter Umständen einen besseren Kündigungsschutz, als bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Rechtsanwalt Borth www.DieOnlineKanzlei.de“ Weiterlesen
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    „… einen besonderen Kündigungsschutz. Eine fehlerhafte Sozialauswahl kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Existiert ein Betriebrat bzw. Personalrat, ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören. Erfolgte …“ Weiterlesen
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