- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Über 12 Jahre Berufserfahrung
Sie sind Beschuldigter einer Straftat oder hatten einen Verkehrsunfall und möchten Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen?
Im Falle einer Straftat machen Sie gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das ist für Sie nicht nachteilig, auch wenn viele Ersttäter zunächst alles Mögliche gegenüber der Polizei sagen, weil sie sich davon eine geringere Strafe versprechen. Als Verteidiger beantrage ich für Sie umgehend Akteneinsicht, sodass ich Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falles geben kann. In fast allen Fällen lassen sich durch mein frühes Tätigwerden die Weichen für einen positiven Ausgang des Verfahrens stellen. Ich setze mich für Sie ein und begleite Sie vertrauensvoll bis zum Abschluss der Angelegenheit.
Ihr Vorteil:
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich ausschließlich in diesen beiden Rechtsgebieten tätig.
Wenn nötig, verteidige ich Sie im Strafverfahren kompetent und zuverlässig im Ermittlungsverfahren und vor Gericht und das bundesweit. Neben dem Verkehrsstrafrecht konzentriert sich meine Tätigkeit auf das Sexualstrafrecht sowie auf Straftaten in Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz. Auch im Steuerstrafrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit.
Verkehrsunfälle:
Nach einem Verkehrsunfall ist es für den Geschädigten häufig schwierig, seine Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Viele Schadenspositionen sind dem Laien unbekannt und die Versicherungen des Unfallgegners geben Ihnen natürlich keine Rechtsberatung. So fallen oftmals große Summen unter den Tisch, die Ihnen letztlich im Portmonee fehlen. Gern übernehme ich für Sie die komplette Schadensregulierung und setze Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld außergerichtlich und gerichtlich durch. Tragen Sie am Unfall kein Verschulden, haben Sie in der Regel auch nicht für die Anwaltskosten aufzukommen.
Verkehrsstraftaten:
Wirft man Ihnen eine Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen), Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vor? Hier gilt es viele Fallstricke zu beachten. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis droht meist auch ein Regress Ihrer Haftpflichtversicherung. Die verschiedenen Fallstricke zu beachten, gehört zu meiner täglichen Praxis.
Ordnungswidrigkeiten: (Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß etc.)
Ich verteidige Sie außerdem im behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Oftmals bleiben Ihnen bei Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts Bußgelder, der Verlust des Führerscheins (Fahrverbot) oder der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erspart. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz verfügen, kann es sich häufig lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Sie zahlen dann in der Regel nur Ihren mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehalt.
Kontakt: Bitte kontaktieren Sie Rechtsanwalt Maximilian Steinert telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Weitere Informationen:
https://www.steinertstrafrecht.com
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Anwaltverein Paderborn e. V.
Rechtstipps 6
Was ist ein Strafbefehl und worauf gilt es zu achten?
17.09.2019Bemessung der Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren
07.08.2019
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