339 Anwälte für Anerkenntnisurteil | Seite 15

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(19.07.2020) Ausführliche Informationen über den Antrag.
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Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Anerkenntnisurteil
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Anerkenntnisurteil

Fragen und Antworten

  • Anerkenntnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Anerkenntnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Anerkenntnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Anerkenntnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Anerkenntnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Zivilprozess, wenn der Beklagte erklärt, dass der eingeklagte Anspruch besteht und er ihn so anerkennt. Der Beklagte wird dann ohne weitere Prüfung der Forderung durch das Gericht dem Klageantrag entsprechend verurteilt. Geregelt ist das Anerkenntnisurteil in § 307 Zivilprozessordnung (ZPO).

Das Anerkenntnis ist Prozesshandlung, die von keiner Bedingung abhängig gemacht werden kann. Besteht Anwaltszwang, wie vor dem Landegericht oder Oberlandesgericht, muss auch das Anerkenntnis von einem Anwalt erklärt werden. Ohne bevollmächtigten Rechtsanwalt ergeht ggf. ein Versäumnisurteil. Ein Teilanerkenntnis und entsprechendes Teilanerkenntnisurteil ist möglich, wenn nur ein selbstständiger Teil des Streitgegenstandes anerkannt wird.

Anerkenntnis, Geständnis und Verzicht

Ein Anerkenntnis ist weniger als ein Geständnis. Beim Anerkenntnis wird der eingeklagte Anspruch des Klägers anerkannt - wie eine Forderung von 100 Euro. Dagegen betrifft ein Geständnis nur einzelne Tatsachen, beispielsweise dass eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag gesetzt wurde. Ob sich daraus schon ein fälliger Zahlungsanspruch ergibt, ist mit einem Geständnis noch nicht geklärt. Stattdessen könnten auch Mängelrechte oder Ähnliches entgegenstehen. Entsprechend kann bei einem Geständnis über einzelne Tatsachen kein zivilrechtliches Urteil ergehe, bei einem Anerkenntnis der Klageforderung schon.

Gegenstück zum Anerkenntnisurteil ist das Verzichtsurteil. Hier erklärt der Kläger den Verzicht auf einen zunächst geltend gemachten Anspruch. Hier wird die Klage, ebenfalls ohne weitere Prüfung durch das Gericht, auf Antrag des Beklagten abgewiesen. Ist die Rechtslage weniger eindeutig und einigen sich die Parteien irgendwo dazwischen, wird regelmäßig der Prozess per Vergleich beendet.

Kosten des Anerkenntnisurteils

Durch das Anerkenntnis lassen sich Kosten sparen, wenn keine realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Zum einen reduzieren sich die Gerichtskosten, da ein Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe auskommt. Das spart dem Gericht Arbeit und wird mit einer Gerichtskostenreduzierung um zwei Drittel belohnt.

Zum anderen können durch ein Anerkenntnisurteil die Kosten dem Kläger auferlegt werden, obwohl der den Prozess gewinnt und damit eigentlich einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Beklagten hätte. Voraussetzung ist aber ein sogenanntes sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO. Dabei darf der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben haben und muss den Anspruch sofort anerkennen.

Aus Klägersicht sollte, selbst wenn im Einzelfall rechtlich nicht notwendig, vor jeder Klage ein Schreiben, eine Mahnung oder Abmahnung erfolgen. Dadurch kommt der Schuldner und spätere Beklagte regelmäßig in Verzug und hat auch bei einem späteren Anerkenntnis vor Gericht die Prozesskosten zu tragen.

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