4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 2

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm
Kanzlei Kaiser-Behm, Dorotheenstr. 131, 22299 Hamburg 6718.5573567721 km
Ihr Problem ist meine Aufgabe!
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(08.12.2023) Frau Kaiser-Behm hat sich auf meine Anfrage sehr schnell zurückgemeldet. Die Beratung war kompetent, verständlich und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Constanze Dahmen
sehr gut
Rechtsanwältin Constanze Dahmen
Rechtsanwaltskanzlei Constanze Dahmen, Kirschallee 15, 04416 Markkleeberg 6984.6121139465 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Constanze Dahmen im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Frau Dahmen hat mich im Bereich des Arbeitsrechtes beraten und vertreten. Ich kann mit absoluter Überzeugung sagen, … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wisniowski
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Wisniowski
KANZLEI MUCKEL - WISNIOWSKI - LAFOS, Arnold-Freund-Str. 5, 50181 Bedburg 6648.3485208191 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Wisniowski vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 45 Bewertungen Sehr ruhige Art und freundlich und auf einen eingehend (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nowack
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Nowack
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6651.9363259991 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Nowack bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 40 Bewertungen Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Leyser
Rechtsanwalt Claus Leyser
Rechtsanwälte Claus Leyser und Simone Leyser, Bahnhofstraße 19 b, 35576 Wetzlar 6790.5000366769 km
Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Reiserecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Claus Leyser
Profil-Bild Rechtsanwältin Asta Lehmann
sehr gut
Anwaltskanzlei Lehmann, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg 6922.0893064077 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Asta Lehmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Um es gleich vorweg zu schreiben: Frau Lehmann ist für mich eine Top-Anwältin. Sie hat mich in Sachen … (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Anwaltskanzlei D. Bifl, Wöhlerstraße 2, 79108 Freiburg im Breisgau 6887.6483735325 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Migrationsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Nickl
sehr gut
Rechtsanwältin Beatrice Nickl
BN-Legal, Alte Bahnhofstr. 1a, 53173 Bonn 6700.5754755643 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Beatrice Nickl gerne zur Verfügung
aus 108 Bewertungen Frau Nickl ist sehr kompetent und freundlich. Sie hat mich sehr gut beraten und wertvolle Hilfe geleistet. Ich danke … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Michalak
sehr gut
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstraße 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Michalak bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Pan Michalak,znowu bardzo mi pomógl,odzyskalem prawo jazdy i uchronil mnie od nastépnych nieprzyjemnych … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Roeske
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Roeske
Rechtsanwaltskanzlei Roeske, Lindenstr. 76, 10969 Berlin 6975.3044448131 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Roeske gerne zur Verfügung
aus 102 Bewertungen Wir haben uns bereits mehrfach von RA Roeske anwaltlich vertreten lassen und so auch dieses Mal: Anwaltliche Kompetenz … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
aus 5 Bewertungen Immer am Puls und sehr gut erreichbar. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
aus 48 Bewertungen Ich möchte mich herzlich bei Frau Dr. Zimmer für ihre kompetente und erfolgreiche Lösung meines Anliegens bedanken. … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp
Kanzlei Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp, Simon-Meister-Straße 5, 50733 Köln 6673.1972555449 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca-Beatrice Lehnert
sehr gut
Anwaltskanzlei Lehnert, Große Altefähre 25, 23552 Lübeck 6742.9655338089 km
Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Bianca-Beatrice Lehnert
aus 11 Bewertungen Frau Lehnert ist absolut herausragend. Sie hat ein phänomenales Gedächtnis auch für Kleinigkeiten, ist stets extrem … (01.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Rathmann
Rechtsanwalt Robert Rathmann
Kanzlei Rathmann, Kurth, Antunovic, Kaiser-Friedrich-Promenade 26a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7231158909 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Rathmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(01.01.2024) Glücksfall als Rechtsanwalt, Fachwissen ,beruhigende Art, Ein Rechtsanwalt der Mensch ist. Man muss ihn erleben in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
Junginger & Schwöbel Rechtsanwälte, Kopernikusstr. 41, 69469 Weinheim 6855.947378182 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Schwöbel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Hervorragende Zusammenarbeit, immer am Ball geblieben, so sollte es sein. Ganz klare Weiterempfehlung! (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Middendorf
Rechtsanwalt Matthias Middendorf
Middendorf • Dr. Breulmann, An der Stadtkirche 8, 48431 Rheine 6635.1301826908 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Middendorf hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(14.02.2019) Ich gebe Rechtsanwalt Middendorf und der gesamten Kanzlei mit voller Überzeugung 5 Sterne. Ich bin in den letzten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Menges
Rechtsanwältin Ulrike Menges
Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Menges, Hastedter Heerstr. 301, 28207 Bremen 6680.0038947525 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Menges - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Finja Schmidt
Rechtsanwältin Finja Schmidt
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Finja Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(25.04.2024) Die Arbeit von Frau Schmidt war eine 10/10 Ich bin selten so fachlich, schnell und sympathisch beraten worden, wie in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Drebold
Rechtsanwältin Sabine Drebold
Rechtsanwältin Sabine Drebold Kanzlei Drebold, Goethestr. 7, 60313 Frankfurt am Main 6825.6202223792 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Drebold
(21.12.2018) Die Beratung/ Vertretung durch Frau Drebold ist uneingeschränkt empfehlenswert! Wir hatten mehr als einmal die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Kohl
Rechtsanwalt Heiko Kohl
Kohl Rechtsanwälte, Dyrotzer Weg 1, 14612 Falkensee 6952.0517201297 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Kohl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(15.11.2023) Kleine Kanzlei mit Großem Können. Probleme wurden optimal gelöst.
Profil-Bild Rechtsanwalt Yves Wagener
Rechtsanwalt Yves Wagener
Wagener & Erpelding, 101, Avenue du Bois, 1250 Luxemburg, Luxemburg 6691.3125237697 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Yves Wagener ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(10.11.2018) Im Prinzip positiv Interessant wäre es gewesen zu erfahren , wieviele Monat Luxemburg braucht um diesen Fall zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Süß
Rechtsanwältin Gudrun Süß
Kanzlei Gudrun Süß, Hölderlinstr. 15, 76297 Stutensee 6869.9947056446 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Gudrun Süß
(11.04.2019) Eine tolle Anwältin, die sich voll für ihre Mandanten einsetzt! Ich würde jederzeit wieder zu ihr gehen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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