3.538 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer
aus 68 Bewertungen Sehr geehrter Herr von Treyer, Vielen herzlichen Dank für die kompetente, geduldige und zuverlässige Bearbeitung In … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
sehr gut
Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6834897719 km
Regelmäßige Fortbildungen führen dazu, dass ich Sie zuverlässig beraten und Ihre Interessen in Ihrem Sinne unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung wahrnehmen kann.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
aus 21 Bewertungen Die Anwältin hat mir sehr geholfen den, durch den Autofahrer entstandenen Schaden an mir und meinem Fahrrad ersetzt zu … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Greinwald
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Greinwald
Kanzlei Claudia Greinwald, Blumenstraße 1, 80331 München 7119.4430003711 km
Think Again! Auf der Suche nach der Tür - statt mit dem Kopf durch die Wand.
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Greinwald gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Die Rechtsanwältin Frau Greinwald ist eine sehr gute Rechtsanwältin. Sie hat sich sehr lange und intensiv mit meinem … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Zorn
Rechtsanwältin Katharina Zorn
Anwaltskanzlei ZORN, Blumenweg 1, 76593 Gernsbach 6878.1994301088 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Zorn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
(11.12.2023) Frau Rechtsanwältin Zorn hat mich in einer für mich schwierigen Situation sehr gut unterstützt. Ich hatte zu jeder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Dylong
Rechtsanwalt Dirk Dylong
Kanzlei Dirk Dylong, Braustr. 32, 04821 Brandis 6996.797450141 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Dylong ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(10.12.2023) sehr kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Zeyer
Rechtsanwalt Wolfgang Zeyer
Zeyer & Kockler Rechtsanwälte, Am Schloßplatz 4, 66606 Sankt Wendel 6765.9831900487 km
Mehr Fachwissen, weniger Schubladendenken. Ihr Recht geltend zu machen ist unsere höchste Priorität!
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Zeyer
(04.09.2023) Freundlicher Empfang und fachliche qualifizierte Beratung in unserem Anliegen und schnelle Abwicklung.👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seitz
sehr gut
Kanzlei Thomas Seitz, Ekkehardstr. 9, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.4804104223 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Seitz
aus 10 Bewertungen Absoluter Fachmann , unmittelbare Rückmeldung und Klärung/ Unterstützung im Telefonat (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sprenger
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sprenger
Kanzlei für Erbrecht und Vermögenssorge, Schnellengasse 2, 52249 Eschweiler 6638.3994213881 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sprenger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 68 Bewertungen Schneller Termin; freundliche, kompetente Beratung; verständliche, hilfreiche Auskünfte (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Grimberg
Kanzlei Grimberg, Ziegelgasse 32, 74889 Sinsheim 6885.6750115307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Grimberg im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen es war sehr positiv. Gute Beratung, alle Fragen beantwortet. (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
sehr gut
Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
aus 31 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Frau Sarzhovska hat sich sehr für mich eingesetzt. Am Ende habe ich einen … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Turan Ünlücay
Rechtsanwaltskanzlei Ünlücay, R3 2A, 68161 Mannheim 6846.8911919755 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Turan Ünlücay bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Nakibe Ademi
sehr gut
Rechtsanwältin Nakibe Ademi
Rechtsanwaltskanzlei Ademi, Lilienstr. 36, 20095 Hamburg 6720.4150739165 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nakibe Ademi vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 64 Bewertungen Ich bedanke mich herzlich für die schnelle und erfolgreiche Erledigung meiner Arbeitsrechtssache. Eine top Anwältin … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Vogel
Rechtsanwalt Paul Vogel
Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin 6974.2346972615 km
Steuerrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Paul Vogel im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
v.Schultzendorff und Wedemeyer Rechtsanwälte und Notarin, Einzinger Str. 2, 29683 Bad Fallingbostel 6741.3811247276 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer gerne zur Verfügung
(26.12.2023) Ich hoffe,so schnell wie möglich,einen Termin zu bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
(27.04.2023) Antwort hat mir sehr weitergeholfen und konnten eine Einigung finden mit Vermieter
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel
sehr gut
Kanzlei Jens-Uwe Hummel, Terrassenstraße 1, 04600 Altenburg 7006.1733694192 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Kurze Zeit nach meiner Nachfrage, eine freundliche und sachliche Auskunft erhalten. Vielen Dank dafür! (02.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Hansen
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Ariane Hansen, Hans-Sachs Weg 11, 40699 Erkrath 6661.5486488647 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Ariane Hansen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Kanzlei Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel, Kleine Breite 7, 28757 Bremen 6659.5815290068 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Pferderecht • Opferhilfe
Frau Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
(08.09.2023) Trotz kurzer Einlesung in meinem Fall, wurde alles perfekt gelöst. Bin ihr sehr dankbar und ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Langewender M. mel.
Martin Rechtsanwälte, Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe 6867.2209774965 km
Medizinrecht • Strafrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Langewender M. mel. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Weidinger
Kanzlei Till Weidinger, Sophienstr.2 Gartengebäude 2, 80333 München 7118.4391771297 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Till Weidinger
(12.08.2023) Seit meiner Privatinsolvenz vor vielen Jahren, führe ich ein glückliches Leben. :)
Profil-Bild Rechtsanwalt Charles Starmans
Rechtsanwalt Charles Starmans
STRAFWERK Advocaten, Kruisstraat 307, Utrecht 3581 GK, Niederlande 6503.9766039349 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Charles Starmans
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Doelfs
Rechtsanwältin Sandra Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Strafrecht • Opferhilfe • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Doelfs im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(20.12.2023) Ich bin sehr zufrieden mir wurde gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Samuel Fischer
Rechtsanwalt Samuel Fischer
LEGALIS. Anwälte, Schloßhof 7, 88339 Bad Waldsee 7016.0173674699 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Medizinrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Samuel Fischer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Nach einem Telefonat und Übersendung aller Unterlagen wurde das Problem ohne den Gerichtsweg unkompliziert gelöst. (10.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.