3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Dunkhorst
sehr gut
Rechtsanwältin Laura Dunkhorst
Anwaltskanzlei Rostowski & Dunkhorst, Richthofenstr. 75, 24159 Kiel 6684.6807048662 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Laura Dunkhorst im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Ich (w) hatte Kontakt wg Ordnungswidrigkeit "Vögelfüttern in Kiel Innenstadt". Ein schwerer Schock, von 2 … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Costabel
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Costabel
Rechtsanwälte COSTABEL, Goldschmidtstr. 13, 04103 Leipzig 6982.9607060963 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Costabel gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Super Anwalt mit sehr viel Erfahrung hat mir super aus der Patsche geholfen Termine bekommt man sehr schnell … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marielle Schmöe
sehr gut
Rechtsanwältin Marielle Schmöe
KANZLEI WÜRTZ | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Osterdeich 107e, 28205 Bremen 6677.9358475738 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Marielle Schmöe
aus 88 Bewertungen ich habe mit Frau Schöme sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie ist sehr fleißig, intelligent und hat einen sehr gute … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Anwaltskanzlei Daniel F. SCHÜTZ, Cours des Bastions 5, 1205 Genf, Schweiz 6877.2189564489 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
(12.07.2022) Herr RA Daniel F. Schütz war uns, der Ruby Hotelgruppe, u.a. mit Sitz in Zürich, zur Erlangung der Betriebsbewilligung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Göllrich
Rechtsanwältin Diana Göllrich
advobas AG, Gellertstrasse 55, 4052 Basel, Schweiz 6899.1087716265 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Göllrich
aus 9 Bewertungen Ich habe Frau Göllrich im Zuge meiner Grenzgängertätigkeit um rechtliche Beratung und Vertretung gebeten. Meine … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Armatage
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Armatage
Armatage & Bartenbach Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5257579448 km
Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Armatage – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 19 Bewertungen Trotz äußerst problematischem Sachverhalts, sehr einfühlsame und kompetente Erstberatung mit sofortiger … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle
WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte PartG, Friedrich-Ebert-Anlage 12, 69117 Heidelberg 6865.6375151937 km
Für Sie – Engagement, Verlässlichkeit und Fachkompetenz im Strafrecht
Fachanwalt Strafrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 35 Bewertungen Herr Lang-Wehrle hat sich immer sehr gekümmert und stand jederzeit bei Rückfragen und Hilfen zur Verfügung. Um seinen … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Rechtsanwälte Tietze & Mura, Marktplatz 1, 97688 Bad Kissingen 6907.4857895297 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Keno Leffmann
sehr gut
Rechtsanwalt Keno Leffmann
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Jagdrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Keno Leffmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 29 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, der gut erreichbar ist, zurückruft (!) und dem die Zeit nicht zu schade ist, Eltern … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Andresen
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Andresen
Kanzlei Andresen, Rudolf-Diesel-Str. 7, 86899 Landsberg am Lech 7078.2878894259 km
„Gesetze kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte aneignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“ Aus dem Corpus Iuris Civilis, Codex Iustiniani
Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Andresen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 32 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Erreichbarkeit. Frau Andresen hat die Rechtslage und die Gegenseite korrekt … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalt Andreas Müller
p24, Pettenkoferstrasse 24, 80336 München 7118.2467555509 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Müller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nika Burakova
sehr gut
Rechtsanwältin Nika Burakova
Kanzlei Nika Burakova, Oberdorfstraße 3, 78337 Öhningen 6975.2774338333 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nika Burakova ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Ich möchte Frau Burakova wirklich für ihre Arbeit und den gewonnenen Fall danken! Ich bin froh, dass sie es war, die … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marek van Hattem
sehr gut
Rechtsanwalt Marek van Hattem
Rechtsanwalt Marek van Hattem, Friedrichstr. 6, 53111 Bonn 6694.3425409372 km
Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Marek van Hattem vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 105 Bewertungen Habe ich ein Problem mit eine Kündigung,aber ist alles ob (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas
Kanzlei Sotirios Georgikeas, Beethovenstr. 2, 60325 Frankfurt am Main 6824.5950919944 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Gerfelder
Kanzlei Harald Gerfelder, Alexanderstr. 3, 63179 Obertshausen 6838.9275930614 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Harald Gerfelder ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(25.01.2024) Herr Gerfeld hat schnell reagiert und nachgefragt und wichtige Hinweise gegeben. Ich brauchte dann aber seine Dienste …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandana Mauss
sehr gut
Mandana Mauss, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren" Bertolt Brecht
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Mandana Mauss ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 29 Bewertungen Für so einen kurzen Zeitraum hat sich die Frau Mandana Mauss in unsrem Fall richtig reingehängt sich mühe gegeb und … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Bose bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 45 Bewertungen Mit Frau Bose, war der Rechtsfall sehr unkompliziert. Nach einem Telefonat und einer Unterschrift per E-Mail ging es … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Skapczyk
Rechtsanwalt Thomas Skapczyk
Rechtsanwälte Skapczyk und Kollegen, Schuhstr. 39, 91052 Erlangen 6999.4231104893 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Skapczyk hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Karlheinz Hösgen MBA
Kanzlei Karlheinz Hösgen,, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen 6679.4107851186 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Karlheinz Hösgen MBA ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(18.04.2023) Verpasst Fristen. Anfangs wirkte er sehr kompetent. Hat sich im laufe des Verfahrens aber geändert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Pake
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Pake
Puhr-Westerheide PartGmbB, Krefelder Straße 240, 47229 Duisburg 6635.3209444536 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Pake ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Pake nur weiterempfehlen !! Seine Beratung war äußerst kompetent, sehr freundlich...kurzum, man ist bei … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Fleischmann
Kanzlei Sarah Fleischmann, Beethovenstraße 8, 53489 Sinzig 6713.8720508386 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sarah Fleischmann
aus 7 Bewertungen Sachlich und Faktenfixiert. In Prozessen wirkt sie souverän und verliert sich nicht in ausschweifende Vorträgen. Ihr … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.