3.383 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Block
Rechtsanwalt Daniel Block
Kanzlei Daniel Block, Breierspfad 81, 44143 Dortmund 6679.4538572852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Block
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Korres
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Korres
Alexander Korres, Am Heideweg 5, 85221 Dachau 7104.5223210639 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Korres ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 82 Bewertungen Hatte eine Frage zum Strafrecht,wurde mir sehr freundlich und hilfsbereit gleich am Telefon beantwortet.DIesen Anwalt … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Probek
sehr gut
Rechtsanwalt Ronald Probek
Kanzlei Ronald Probek, Schmatzfelder Str. 12, 38855 Wernigerode 6859.9121781944 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ronald Probek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 19 Bewertungen Herr Probek hat uns im Bereich Familienrecht erfolgreich vertreten. Während des knapp 5 Jahre andauernden Verfahren … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kopf
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Kopf
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Kopf
aus 69 Bewertungen unkomplizierte, schnelle und kompetente Bearbeitung des Falles. Sehr zu empfehlen. (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hertsch
Rechtsanwälte Hertsch und Walter, Luitpoldstr. 32, 87700 Memmingen 7040.3869763991 km
Ich setze mich stets für Ihre Interessen ein !
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hertsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominic Schillinger
sehr gut
Rechtsanwalt Dominic Schillinger
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Ihr Anwalt für Mietrecht und Verkehrsrecht in Offenburg
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dominic Schillinger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 453 Bewertungen Herr Schillinger hat durch seine fachliche Kompetenz und Hartnäckigkeit meinen Prozess vor Gericht gewonnen. Die … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Egger
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Egger
Lenzer, Grob & Egger Rechtsanwälte, Postgasse 3, 89312 Günzburg 7018.6780809485 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Egger
aus 195 Bewertungen Herr Egger hat mich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall den kompletten Ablauf über fachlich und professionell … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Thies
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Thies
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11-13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pflegerecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Thies ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Bin schon in zweiter Angelegenheit bei Thies. Dieser Anwalt ist sehr ehrlich, genau und zielstrebig darum bemüht das … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(10.11.2023) Top Anwältin, die zuhört und sich sehr viel Zeit für ihre Mandanten nimmt
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
Kanzlei Kerstin Sabine Kreitinger, Hauptstraße 19, 91320 Ebermannstadt 6999.5959571207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 33 Bewertungen Im Falle einer Rückzahlungsforderung für eine durch die Fluggesellschaft (wg. Corona) stornierte Flugreise hat mir … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Anwaltskanzlei Fritz & Kollegen, Hochbrücktorstr. 14, 78628 Rottweil 6930.1388479373 km
Sie bekommen mit unserer Erfahrung und Kompetenz rechtliche Unterstützung. Wir vertreten Sie vor Gerichten und Behörden und sind Ihr Rechtsbeistand.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Fritz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kluge
Steiner & Partner GbR, Obere Hauptstr. 7, 09232 Hartmannsdorf 7033.9011404813 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Reinhard Kluge
(13.10.2023) Für eine Bekannte, eine ältere Dame, suchte ich eine Rechtsauskunft. Herr Kluge war kurzfristig erreichbar und gab am …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Geppert
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Geppert
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Geppert
aus 11 Bewertungen Die kompetente Beratung,prompte Ausführung ,Erfolg und Freundlichkeit haben mich zu 5 Sternen bewogen. Vielen Dank (08.09.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Joachim Muth
Rechts- und Fachanwalt Joachim Muth
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0471728884 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechts- und Fachanwalt Joachim Muth
(15.03.2024) Mir wurde im ersten Gespräch gesagt, wo die Reise mit meinem "Arbeitsverhältnis in der Krise" hingehen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Strothmann
Rechtsanwalt Holger Strothmann
Holger Strothmann Rechtsanwalt, Prinz-Albert-Str. 3, 53113 Bonn 6694.7735795016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Strothmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Leider sei der Anwalt zeitlich mit Mandanten überlastet,deswegen erhielten wir leider keinen Termin in dieser Kanzlei/ … (28.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Rodi
Rechtsanwalt Philipp Rodi
Kanzlei Philipp Rodi, Ulanenplatz 2, 63452 Hanau 6840.2078909732 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Rodi bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Sehr zu empfehlen, Sachlich und Aufmerksam war Herr RA. Rosi. Gerne wieder. (21.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klinge
Rechtsanwalt Frank Klinge
Kanzlei Frank Klinge, Halberstädter Str. 105, 39112 Magdeburg 6892.8109789739 km
WIR können Machdeburch © aber auch bundesweit tätig werden. Ergebnisorientierte und kostentransparente Lösungen Copyright: Nov. 2023 - Alle Rechte vorbehalten - Frank Klinge, Magdeburg
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Klinge
aus 5 Bewertungen Sehr gute Formulierungen meiner Vorstellungen im meinem letzten Willen. (14.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Ziegler
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Ziegler
ZIEGLER & KOLLEGEN Rechtsanwälte - Notare - Fachanwälte, Königstr. 1-5, 47051 Duisburg 6637.5560513118 km
Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. (Antoine de Saint-Exupéry)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Gregor Ziegler bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 58 Bewertungen Nach meiner mehr als einjährigen Auseinandersetzung mit einer Online-Bank in einer Erbsache gelang es Herrn Gregor … (29.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ackermann
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Ackermann
Ackermann Coldewey Rechtsanwälte, Bavariaring 23, 80336 München 7118.1782213373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Ackermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Ich bin froh, Herrn Ackermann mit der Vertretung meines Falles beauftragt zu haben. Er ist sehr kompetent und hat den … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Oettel-Swoboda
Kanzlei Isabella Oettel-Swoboda, Gögginger Str. 46, 86159 Augsburg 7062.9932606886 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Isabella Oettel-Swoboda - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(24.11.2022) alles palletti
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim-Friedrich von Witten
sehr gut
Kanzlei Joachim-Friedrich von Witten, Bahnhofstr. 5, 39175 Biederitz 6896.9949182135 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim-Friedrich von Witten im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Herr RA von Witten nimmt sich Zeit für die Beratung. Er erklärt sachlich und kompetent die Schritte der Bearbeitung … (08.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
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Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
aus 387 Bewertungen zu meiner vollsten Zufriedenheit (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schön
Rechtsanwältin Gabriele Schön
Kanzlei Gabriele Schön, Werlbergerstr. 28, 86551 Aichach 7072.4455210283 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Gabriele Schön unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(21.04.2023) Frau Schön hat mich sehr freundlich und höflich beraten. Ich wurde von ihr äußerst kompetent vertreten und im …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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